Eltern geschieden, Vater hat neue Familie was erben wir?

31. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Aliaskleve
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern geschieden, Vater hat neue Familie was erben wir?

Hallo zusammen,
Folgende Situation, unsre Eltern haben ein Haus gekauft als wir noch klein waren. Jahre später haben sie sich scheiden lassen und die Mutter ist ein paar Jahre später gestorben.
Heute hat der Vater eine neue Familie mit Kind gegründet und laut seiner Aussage möchte er in sein Testament das ganze Erbe der neuen Familie hinterlassen. Wir wissen das uns Kinder von der ersten Ehe einen pflichtanteil zu1/8 zusteht.
Aber wir wissen nicht ob wir auch von unserer Mutter auch einen pflichtteil am Erbe zusteht.
Danke für jede Antwort.
Mfg Nico

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33842 Beiträge, 17598x hilfreich)

Aber wir wissen nicht ob wir auch von unserer Mutter auch einen pflichtteil am Erbe zusteht. Da hätte Ihnen ein PT zugestanden, als die Mutter gestorben ist - inzwischen ist der entsprechende Anspruch vermutlich verjährt.
Wir wissen das uns Kinder von der ersten Ehe einen pflichtanteil zu1/8 zusteht. Vermutlich eher nicht - der Vater scheint ja einschließlich des "neuen" Kindes mindestens 3 Kinder zu haben: Dann wäre das 1/12 pro Kind.

-- Editiert von User am 31. Juli 2023 18:02

-- Editiert von User am 31. Juli 2023 18:03

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 4610x hilfreich)

Zitat (von Aliaskleve):
Wir wissen das uns Kinder von der ersten Ehe einen pflichtanteil zu1/8 zusteht.

Wenn ihr beim Tod des Vaters "enterbt" seid, habt ihr einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar). Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wieviele Kinder aus erster Ehe vorhanden sind.
Zitat:
Aber wir wissen nicht ob wir auch von unserer Mutter auch einen pflichtteil am Erbe zusteht.

Wann ist die Mutter verstorben? Gab es ein Testament der Mutter? Wer wurde Erbe der Mutter?


-- Editiert von User am 31. Juli 2023 18:18

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 4610x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Da hätte Ihnen ein PT zugestanden, als die Mutter gestorben ist - inzwischen ist der entsprechende Anspruch vermutlich verjährt.

Woher weißt du, dass die Mutter ein Testament hatte?

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#4
 Von 
Aliaskleve
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke das ihr geantwortet habt.
Die Mutter ist schon seit 10 Jahren tot.
Ein Testament gab es nicht. Nur eine mündliche Zusicherung des Vaters das meine Schwester und ich erben werden.
Doch es hat sich alles geändert.
Insgesamt sind es 3 Kinder 2 von erster Ehe und 1 von der zweite und seine Ehefrau.

-- Editiert von User am 31. Juli 2023 18:30

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 4610x hilfreich)

Zitat (von Aliaskleve):
Die Mutter ist schon seit 10 Jahren tot.
Ein Testament gab es nicht.

Wenn die Eltern geschieden waren und die Mutter kein Testament hatte, seid ihr je zur Hälfte Erben der Mutter.
Zitat:
Insgesamt sind es 3 Kinder 2 von erster Ehe und 1 von der zweite und seine Ehefrau.

Dann habt ihr beim Tod des Vaters einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/12 in bar, der innerhalb von drei Jahren gegenüber dem/den Erben geltend gemacht werden kann.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33842 Beiträge, 17598x hilfreich)

Woher weißt du, dass die Mutter ein Testament hatte? Das wusste ich natürlich nicht - ich habe es nur vermutet, da nach dem PT gefragt wurde.
Die Mutter ist schon seit 10 Jahren tot. Dann müsste man doch längst geerbt haben?
Insgesamt sind es 3 Kinder 2 von erster Ehe und 1 von der zweite und seine Ehefrau. Dann wird der PT nur ein 1/12 betragen (vorausgesetzt, die aktuelle Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft).

-- Editiert von User am 31. Juli 2023 18:46

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Aliaskleve
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was kann ich unter Zugewinngemeinschaft der aktuelle Ehe verstehen?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33842 Beiträge, 17598x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 4610x hilfreich)

Zitat (von Aliaskleve):
Was kann ich unter Zugewinngemeinschaft der aktuelle Ehe verstehen?

Wenn man heiratet, lebt man im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Eine Änderungen des Güterstands bedarf der notariellen Beurkundung.

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#10
 Von 
Aliaskleve
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die Eltern geschieden waren und die Mutter kein Testament hatte, seid ihr je zur Hälfte Erben der Mutter.

Das ist der Punkt wo ich mir nicht sicher bin. Ich verstehe das die Hälfte der Mutter 50% und vom Vater das 1/12 seiner 50%

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33842 Beiträge, 17598x hilfreich)

Ich verstehe das die Hälfte der Mutter 50% Um meine Frage zu wiederholen: DAS ERBE DER MUTTER MÜSSTEN SIE LÄNGST ANGETRETEN HABEN. Wieso fragen Sie also danach?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
Aliaskleve
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe das die Hälfte der Mutter 50% Um meine Frage zu wiederholen: DAS ERBE DER MUTTER MÜSSTEN SIE LÄNGST ANGETRETEN HABEN. Wieso fragen Sie also danach?

Weil ich es nicht weiß, hätte ich es gewußt würde ich auch nicht fragen.
Nichts desto trotz ist es ja verjährt oder?

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#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 4610x hilfreich)

Zitat (von Aliaskleve):
Weil ich es nicht weiß, hätte ich es gewußt würde ich auch nicht fragen.

Du hast die Hälfte deiner Mutter geerbt und dein Bruder/Schwester ebenfalls die Hälfte.
Zitat:
Nichts desto trotz ist es ja verjährt oder?

Nein, das ist nichts verjährt!

Nochmal zum Verständnis:

Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Man ist Erbe und das verjährt erst nach 30 Jahren.

Wenn man durch ein Testament enterbt wurde (siehe Vater), hat man einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld). Diesen Anspruch muss man aktiv geltend machen. Dieser verjährt nach 3 Jahren.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

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#14
 Von 
Aliaskleve
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Super vielen Dank, hast mir sehr weitergeholfen. Wie muß ich am besten jetz vorgehen? Muß ich beim Nachlassgericht irgendetwas machen? Oder einen Anwalt einschalten? Um das Erbe der verstorben Mutter geltend zu machen.

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#15
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 4610x hilfreich)

Zitat (von Aliaskleve):
Wie muß ich am besten jetz vorgehen?

Das ist eine gute Frage. Wie soll man nach 10 Jahren den Nachlass feststellen?

Was ich nicht verstehe: weshalb kommt man erst nach 10 Jahren darauf, zu überlegen, was mit dem Erbe der Mutter ist?
Zitat:
Muß ich beim Nachlassgericht irgendetwas machen?

Es ist auf jeden Fall nicht verkehrt, dort nachzufragen, ob es evtl. doch ein Testament gibt oder ein Erbschein beantragt wurde.

Was ist mit dem Haus? Ich gehe davon aus, dass beide Eltern Eigentümer sind/waren.
Auskünfte beim Grundbuchamt erhält man nur mit einem Erbschein.

Es wäre allerdings auch möglich, dass der Vater ggf. den Anteil der Mutter im Rahmen der Scheidung übernommen hat und dass es diesbezüglich nichts zu vererben gab. Vll kann man ja auch den Vater fragen, was mit dem Eigentum des Hauses ist.
Zitat:
Oder einen Anwalt einschalten?

Was soll ein Anwalt tun?

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#16
 Von 
Aliaskleve
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor 10 Jahren war ich 9 Jahre alt und mich mit anderen Dingen beschäftigt als mit Erbrecht.
Wie gesagt ein Testament gibt es nicht zumindest nichts schriftliches.
Das mit der Scheidung und Ablösesumme kann ich mir gut vorstellen. Mein Vater wird mir garantiert nichts erzählen wenn es um ein Nachteil seiner Familie geht.

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#17
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 4610x hilfreich)

Zitat (von Aliaskleve):
Vor 10 Jahren war ich 9 Jahre alt und mich mit anderen Dingen beschäftigt als mit Erbrecht.

Wenn du minderjährig warst, war dein Vater dein gesetzlicher Vertreter. Ein notarieller Vertrag hätte allerdings vom Familiengericht genehmigt werden müssen bzw. es hätte ein Ergänzungspfleger bestellt werden müssen.

Was ist mit dem Nachlass der Mutter "passiert"?

Man sollte vom Vater Auskunft verlangen, was mit dem Nachlass der Mutter ist, den ihr Kinder geerbt habt.
Zitat:
Mein Vater wird mir garantiert nichts erzählen wenn es um ein Nachteil seiner Familie geht.

Das hat doch nichts mit der Familie des Vaters zu tun.

Er ist verpflichtet, Auskunft über den Nachlass zu geben, den er ggf.für euch verwaltet hat.

Bei diesem Sachverhalt wäre es vll doch sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten.

-- Editiert von User am 31. Juli 2023 21:11

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#18
 Von 
Aliaskleve
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das was ich mitbekommen habe ist das meine Mutter damals vom Vater ihr eine Summe x ausgezahlt hat und dafür was unterschrieben hat.
Kann mir gut vorstellen dass sie ihre Erbansprüche ans Haus abgetreten hat.
Der Vater behauptet ja ständig das alles ihn gehört.
Mal angenommen es wäre so was ich davon ausgehe dann ist der Erbteil der Mutter Geschichte.

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#19
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 4610x hilfreich)

Zitat (von Aliaskleve):
Das was ich mitbekommen habe ist das meine Mutter damals vom Vater ihr eine Summe x ausgezahlt hat und dafür was unterschrieben hat.

Mit "was unterschreiben" ist es nicht getan. Ein solcher Vertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung.

Ich hatte ja bereits geschrieben, dass es durchaus möglich ist, dass die Mutter ihren Anteil (notariel) überschrieben hat.
Zitat:
Mal angenommen es wäre so was ich davon ausgehe dann ist der Erbteil der Mutter Geschichte.

Das sehe ich nicht so. Wo ist ggf. die Summe x geblieben? Eine Haushälfte kostet mehr als ein paar Euro.
Hat der Vater die Summe x dann für die Kinder verwaltet?

Man sollte in Erfahrung bringen, wann ggf. die Übertragung stattgefunden hat. Der Vater wird doch sicher gerne Auskunft geben. :wink:

-- Editiert von User am 31. Juli 2023 21:42

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#20
 Von 
Aliaskleve
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Mutter hat einen lächerliche Summe gekriegt mit dem Geld konnte man einen gebrauchten Golf kaufen. Der wert des Hauses war um ein vielfaches höher. Sie war damals psychisch krank und wurde getäuscht.
Mein Vater sagt mir nicht die Wahrheit und zwingen kann ich ihn auch nicht.
So wie ich es sehe brauche ich eine Rechtberatung.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128296 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Was soll ein Anwalt tun?

- Kaffee machen
- Plätzchen backen
- Die Zeitung reinholen
- Den Unkundigen professionell beraten und entsprechende Schritte kompetent einleiten und begleiten
- ...



Zitat (von Aliaskleve):
zwingen kann ich ihn auch nicht.

Nö, aber Fachleute können prüfen ob ein Gericht es könnte ...



Zitat (von Aliaskleve):
Sie war damals psychisch krank und wurde getäuscht.

Da kommen mir spontan Geschäftsunfähigkeit und arglistige Täuschung in den Sinn...



Zitat (von Aliaskleve):
So wie ich es sehe brauche ich eine Rechtberatung.

Wie prktisch, denn das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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