Eltern vererben 2 Häuser und unterschiedlichen Zeitpunkten und wollen Schenkung zurück

18. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
KlausDieterHans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern vererben 2 Häuser und unterschiedlichen Zeitpunkten und wollen Schenkung zurück

Hallo Gemeinde,
ev. kennt der ein oder andere das Thema und hat einen guten Rat.
Letzten Dez. wurde das Elternhaus 140qm² kleiner Garten zu jeweils 50% Schwester und Sohn geschenkt. Das Thema war bisher abgeschloßen.

Nun wird der Vater der beiden Kinder mit einem Haus beerbt 190qm² und großen Garten.
Die Idee der Eltern ist nun folgende, sie ziehen in das große Haus ein und wollen die Schenkung vom Sohn zurückhaben um der Tochter das Elternhaus komplett zu schenken. Dafür soll der Sohn nach dem Tod beider Eltern das große Haus erben/bekommen, wenn man die Durchschnittslebensdauer nimm "Nach den Ergebnissen der aktuellen Sterbetafel 2020/2022 liegen diese Werte bei 78,3 Jahren (Männer) beziehungsweise 83,2 Jahren (Frauen). Quelle Destatis" muss der Sohn 20-25 Jahre auf das Haus warten, während die Tochter ab sofort Mietfrei wohnt.

Die Lage der Häuser und der Wert sind unterschiedlich, das kleine 1mio Wert das andere ca. 3mio. Stand heute. Die Argumentation der Eltern, die Tochter bekommt ein Haus jetzt, dafür ist es weniger Wert, der Sohn muss warten, hat aber den 3fachen Wert.

Die Tochter ist heute mit der Regelung einverstanden ob sie es nach dem Tod der Eltern ist, weiß sie Glaskugel.

Folgende Fragen stellen sich mir aktuell.
- Die Lebenszeit der Eltern wird nicht ausreichen um dem Sohn das Haus komplett zu schenken alle 10 Jahre jeweils 400.000€ von jedem Elternteil, in Summe 800.000€ Hat die Tochter nach dem Tod beider Eltern noch Anspruch auf die offene, nicht fertiggeschenkte Summe? Wenn ja, wie sichert man das ab?
- Gibt es sowas wie eine Verjährung der Schenkung der Tochter? Sprich in 25 kommt die Tochter und sagt, sie habe ja vor 25 Jahren etwas Geschenkt bekommen aber das ist nun sehr lang her und stellt Ansprüche?! Geht das?
- Wie verhält es sich Schenkungen an den Sohn wenn er vor den Eltern stirbt? Erben dann dessen Frau und Kinder die Schenkungen oder haben andere Familienmitglieder wieder Anspruch?

Gibt es vielleicht etwas was nicht bedacht wurde? Auf was muss noch geachtet werden?

Besten Dank für Tipps.

VG
Klaus


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5649 Beiträge, 2518x hilfreich)

Ein Testament kann man auch nochmal ändern, vielleicht bleibt von dem großen Haus nichts mehr, weil es verwertet wurde für z.B. Pflegekosten der Eltern, vielleicht heiratet einer der Eltern nach dem Tod des Partners einen Erbschleicher.

Die Liste der zu beachtenden Dinge ist quasi unbegrenzt.

Insgesamt erscheint mir das Modell fixe Schenkung jetzt vs. Wette auf die Zukunft etwas ungerecht, bzw. risikobehaftet. Wobei das Risiko für den Sohn erheblich höher ist, er kann den Totalausfall erleiden, wenn der Wert des großen Hauses aber enorm steigt, hat die Tochter einen Pflichtteilanspruch.

Eine reine Schenkung an die Tochter wird übrigens nicht einfach auf ein Erbe angerechnet, da bedarf es schon umfassende vertragliche Regelungen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KlausDieterHans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Insgesamt erscheint mir das Modell fixe Schenkung jetzt vs. Wette auf die Zukunft etwas ungerecht, bzw. risikobehaftet. Wobei das Risiko für den Sohn erheblich höher ist, er kann den Totalausfall erleiden, wenn der Wert des großen Hauses aber enorm steigt, hat die Tochter einen Pflichtteilanspruch.


Es werden beide Häuser verschenkt, für das kleine reicht eben eine Schenkung der Eltern aus, für das große benötigt man 3-4 Schenkungen 30-40 Jahre um es vollumfänglich an den Sohn verschenkt zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17084x hilfreich)

Zitat (von KlausDieterHans):
"Nach den Ergebnissen der aktuellen Sterbetafel 2020/2022 liegen diese Werte bei 78,3 Jahren (Männer) beziehungsweise 83,2 Jahren (Frauen). Quelle Destatis"


Das gilt für Neugeborene. Ein 60-jähriger Man hat nach der Sterbetafel eine Lebenserwartung von 21,5 Jahren, würde also statistisch gesehen 81,5 Jahre alt werden.

Zitat (von KlausDieterHans):
- Die Lebenszeit der Eltern wird nicht ausreichen um dem Sohn das Haus komplett zu schenken alle 10 Jahre jeweils 400.000€ von jedem Elternteil, in Summe 800.000€ Hat die Tochter nach dem Tod beider Eltern noch Anspruch auf die offene, nicht fertiggeschenkte Summe? Wenn ja, wie sichert man das ab?


Wenn der Sohn plant, in das Haus einzuziehen, dann würde ich ihm das Haus vererben. Das wäre dann nämlich steuerfrei.

Und wieso 400.000€ von jedem Elternteil? Haben beide Elternteile das Haus gemeinschaftlich geerbt. Das wäre zwar denkbar, ist aber doch unwahrscheinlich. Es sind daher nur einmal 400.000€ in 10 Jahren.

Zitat (von KlausDieterHans):
- Gibt es sowas wie eine Verjährung der Schenkung der Tochter? Sprich in 25 kommt die Tochter und sagt, sie habe ja vor 25 Jahren etwas Geschenkt bekommen aber das ist nun sehr lang her und stellt Ansprüche?! Geht das?


Die Tochter kann Ansprüche stellen wann und wie sie will. Mit der Schenkung hat das nichts zu tun.

Zitat (von KlausDieterHans):
- Wie verhält es sich Schenkungen an den Sohn wenn er vor den Eltern stirbt? Erben dann dessen Frau und Kinder die Schenkungen oder haben andere Familienmitglieder wieder Anspruch?


Ja, Frau und Kinder erben dann die Schenkungen, es sei denn der Sohn hat es testamentarisch anders festgelet oder die Eltern haben sich eine Rückauflassungsvormerkung für den Fall eintragen lassen, dass der Sohn vor ihnen verstirbt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8259 Beiträge, 4561x hilfreich)

Zitat (von KlausDieterHans):
ev. kennt der ein oder andere das Thema und hat einen guten Rat.
Letzten Dez. wurde das Elternhaus 140qm² kleiner Garten zu jeweils 50% Schwester und Sohn geschenkt.

Hier schreibt offensichtlich der Sohn. :wink:
Zitat:
Die Idee der Eltern ist nun folgende, sie ziehen in das große Haus ein und wollen die Schenkung vom Sohn zurückhaben um der Tochter das Elternhaus komplett zu schenken.

Haben sich die Eltern eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen und sind die Beteiligten damit einverstanden?

Es fällt ggf. Schenkungssteuer an. Die Eltern haben lediglich einen Freibtrag in Höhe von EUR 20.000.
Zitat:
Hat die Tochter nach dem Tod beider Eltern noch Anspruch auf die offene, nicht fertiggeschenkte Summe? Wenn ja, wie sichert man das ab?

Es gibt keine nicht fertiggeschenkte Schenkung!

Die Tochter hat beim Tod des ersten Elternteils mindestens einen Anspruch auf 1/8 und beim Tod des Letztsterbenden einen Anspruch auf 1/4.
Zitat:
Gibt es sowas wie eine Verjährung der Schenkung der Tochter? Sprich in 25 kommt die Tochter und sagt, sie habe ja vor 25 Jahren etwas Geschenkt bekommen aber das ist nun sehr lang her und stellt Ansprüche?! Geht das?

Ja, das ist möglich. s.o.
Zitat:
Wie verhält es sich Schenkungen an den Sohn wenn er vor den Eltern stirbt? Erben dann dessen Frau und Kinder die Schenkungen oder haben andere Familienmitglieder wieder Anspruch?

Den Nachlass des Sohnes (dazu gehören dann auch die Schenkungen) erben die Erben des Sohnes. Also ggf. Frau und Kinder.

Bei der Schenkung einer Immobiie können sich die Eltern eine Rückauflassungsvormerkung (z.B. für den Fall des Todes des Beschenten oder im Fall der Scheidung) im Grundbuch eintragen lassen. Dann können die Eltern die Schenkung zurückfordern.
Zitat:
Gibt es vielleicht etwas was nicht bedacht wurde? Auf was muss noch geachtet werden?

Bei einer solchen Summe, die im Raum steht, sollte man sich zunächst an einen Steuerberater wenden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KlausDieterHans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn der Sohn plant, in das Haus einzuziehen, dann würde ich ihm das Haus vererben. Das wäre dann nämlich steuerfrei.

Und wieso 400.000€ von jedem Elternteil? Haben beide Elternteile das Haus gemeinschaftlich geerbt. Das wäre zwar denkbar, ist aber doch unwahrscheinlich. Es sind daher nur einmal 400.000€ in 10 Jahren.


Der Wohn plant einzuziehen, wenn er bis dahin lebt.

Stimmt, nur der Vater hat es geerbt also kann nur er max. 400.000 alle 10 Jahre dem Sohn schenken.

Zitat (von hh):
Die Tochter kann Ansprüche stellen wann und wie sie will. Mit der Schenkung hat das nichts zu tun.


Kann man das Regel, dass das nicht mehr der Fall ist?

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Hat die Tochter nach dem Tod beider Eltern noch Anspruch auf die offene, nicht fertiggeschenkte Summe? Wenn ja, wie sichert man das ab?

Es gibt keine nicht fertiggeschenkte Schenkung!

Die Tochter hat beim Tod des ersten Elternteils mindestens einen Anspruch auf 1/8 und beim Tod des Letztsterbenden einen Anspruch auf 1/4.


Dann kann ja der Sohn auch Forderungen stellen nach dem Tod der Eltern stellen oder?

Zitat (von cruncc1):
Bei einer solchen Summe, die im Raum steht, sollte man sich zunächst an einen Steuerberater wenden.


Es geht primär darum, dass die Tochter das kleine Haus bekommt und behält und nach dem Tod der Eltern, der Sohn das andere Haus bekommt ohne dass Sohn oder Tochter anderweitige Ansprüche Stellen gegenüber den anderen stellen und wie man das eben so regeln kann.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8259 Beiträge, 4561x hilfreich)

Zitat (von KlausDieterHans):
Es geht primär darum, dass die Tochter das kleine Haus bekommt und behält und nach dem Tod der Eltern, der Sohn das andere Haus bekommt ohne dass Sohn oder Tochter anderweitige Ansprüche Stellen gegenüber den anderen stellen und wie man das eben so regeln kann.

... und damit ist die Tochter einverstanden (dass sie auf weitere Ansprüche verzichtet)?

Wenn sich alle einig sind, kann ein entsprechender Vertrag beim Notar beurkundet werden.

Die Tochter wäre allerdings schön blöd, wenn sie diesen Vertrag unterschreiben würde. :wink:

-- Editiert von User am 18. August 2023 13:44

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KlausDieterHans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
... und damit ist die Tochter einverstanden (dass sie auf weitere Ansprüche verzichtet)?

Wenn sich alle einig sind, kann ein entsprechender Vertrag beim Notar beurkundet werden.

Die Tochter wäre allerdings schön blöd, wenn sie diesen Vertrag unterschreiben würde.


Ja es sind alle einverstanden. Sie sieht den Vorteil, in ein paar Monaten Mietfrei zu wohnen, aktueller Mietzins 1800 kalt. Der Sohn muss halt Jahrzehnte warten.

Ok gut, der Notar kann das machen, alle unterschreiben und verzichten auf weitere Ansprüche gegeneinander nach dem Tod der Eltern. Perfekt genau das wollte ich wissen.

Weil das vorher auch Thema war: Die Pflege der Eltern ist durch genug Bankguthaben (7stellig) gesichert und das große Haus wird nicht verkauft werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11183 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von KlausDieterHans):
Sie sieht den Vorteil, in ein paar Monaten Mietfrei zu wohnen, aktueller Mietzins 1800 kalt.


Dann sprechen wir bei ~ 25 Jahren "Restlebensdauer" der Eltern (pervers so darüber zu schreiben....) von 600 - 800k € ersparter Miete, Grundbesitzabgaben und Instandhaltungskosten nicht mit einbezogen.
Nach meiner Rechnung klafft dort immer noch eine gewaltige Lücke von mehr als 1 Mio. €

Von daher würde ich immer noch sagen ->
Zitat (von cruncc1):
Die Tochter wäre allerdings schön blöd, wenn sie diesen Vertrag unterschreiben würde.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KlausDieterHans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann sprechen wir bei ~ 25 Jahren "Restlebensdauer" der Eltern (pervers so darüber zu schreiben....) von 600 - 800k € ersparter Miete, Grundbesitzabgaben und Instandhaltungskosten nicht mit einbezogen.
Nach meiner Rechnung klafft dort immer noch eine gewaltige Lücke von mehr als 1 Mio. €

Von daher würde ich immer noch sagen ->
Zitat (von cruncc1):
Die Tochter wäre allerdings schön blöd, wenn sie diesen Vertrag unterschreiben würde.


Darüber wurde sehr intensiv gesprochen und Bedingung der Eltern ist, dass alles in Familienbesitz bleibt und nichts veräußert wird.

Wie würde eine Alternative aussehen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17084x hilfreich)

Zitat (von KlausDieterHans):
genug Bankguthaben (7stellig)


Damit kann man natürlich auch noch einen Ausgleich schaffen, wenn es erforderlich ist.

Zitat (von KlausDieterHans):
Wie würde eine Alternative aussehen?


Es könnte ein Erbvertrag zwischen den Beteiligten abgeschlossen werden, in dem die vereinbarten Dinge festgelegt sind.

Und wenn alle Beteiligten einverstanden sind, dann sollten sich die Forenteilnehmer damit zurückhalten, eine Beteiligte als blöd einzustufen.

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