Hallo,
mich interessiert folgende Situation zum Erbrecht.
Es geht um eine Familie (Eltern mit 3 Kindern)
Eines der Kinder kauft sich ein Haus und läßt seine Eltern gegen Miete dort wohnen um den Kredit abbezahlen zu können.
Haben die anderen Beiden Kinder später nach dem versterben der Eltern Anspruch auf ein teil des Hauses?
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Eltern zur Miete, Erbrecht?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Haben die anderen Beiden Kinder später nach dem versterben der Eltern Anspruch auf ein teil des Hauses?
Nein!
Man erwirbt keinen Eigentumsanspruch nur weil man Miete zahlt.
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Ich verstehe nicht ganz, wie man auf die Idee kommen kann, dass den Erben eines Mieters plötzlich ein Teil der Mietsache gehört.
Ich kann nur folgenden Gedankengang rekonstruieren: "Die Eltern zahlen einen Teil des Kredits ab, damit gehört ihnen ein Teil des Hauses, damit gibt es etwas zu vererben."
Das könnte greifen, aber eben nicht, wenn es sich um ein klares Mietverhältnis handelt und eben nicht um eine Beteiligung am Kredit. Man kann sich da aber sicher selbst ins Knie schießen und etwas konstruieren, mit dem das eintrifft. Mit einem Standardmietvertrag, einer höchstens angemessenen Miete und regelmäßigen entsprechenden Zahlungen auf das Konto des Vermieters allerdings eher nicht.
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Die Eltern (oder deren Erben) haben in keinem Fall Anspruch auf einen Teil des Hauses.
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