Eltern zur Miete, Erbrecht?

15. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hansisolo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Eltern zur Miete, Erbrecht?

Hallo,
mich interessiert folgende Situation zum Erbrecht.

Es geht um eine Familie (Eltern mit 3 Kindern)

Eines der Kinder kauft sich ein Haus und läßt seine Eltern gegen Miete dort wohnen um den Kredit abbezahlen zu können.

Haben die anderen Beiden Kinder später nach dem versterben der Eltern Anspruch auf ein teil des Hauses?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Haben die anderen Beiden Kinder später nach dem versterben der Eltern Anspruch auf ein teil des Hauses?
Nein!

Man erwirbt keinen Eigentumsanspruch nur weil man Miete zahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Ich verstehe nicht ganz, wie man auf die Idee kommen kann, dass den Erben eines Mieters plötzlich ein Teil der Mietsache gehört.

Ich kann nur folgenden Gedankengang rekonstruieren: "Die Eltern zahlen einen Teil des Kredits ab, damit gehört ihnen ein Teil des Hauses, damit gibt es etwas zu vererben."
Das könnte greifen, aber eben nicht, wenn es sich um ein klares Mietverhältnis handelt und eben nicht um eine Beteiligung am Kredit. Man kann sich da aber sicher selbst ins Knie schießen und etwas konstruieren, mit dem das eintrifft. Mit einem Standardmietvertrag, einer höchstens angemessenen Miete und regelmäßigen entsprechenden Zahlungen auf das Konto des Vermieters allerdings eher nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Die Eltern (oder deren Erben) haben in keinem Fall Anspruch auf einen Teil des Hauses.

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