Elternhaus ...

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dschoeki
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 42x hilfreich)
Elternhaus ...

Hallo
Ich habe vor 18 Jahren, damals war ich gerade 18 Jahre alt beim Notar auf den Anspruch auf mein Elternhasu verzichtet. Mein Vater war schon einige Jahre tot und mein älterer Bruder wollte das Haus haben. Das Haus war damals ungefähr 350.000 DM Wert. Ich habe 30.000 DM Abfindung bekommen. Mein Bruder sollte später unsere Mutter pflegen. Vor kurzem sagte er mir aber, dass ich bei einem evtl. Pflegefall meiner Mutter mit zur Zahlung herangezogen würde. Kann das später passieren ? Habe ich beim Tod meiner Mutter noch irgendwelche Ansprüche ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlott121997@aol.com
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo ,

Du hast generellen Anspruch wenn Deine Mutter verstirbt.
Dein Bruder war klever und hat Dich ausgezahlt.
Wenn Sie ein Pflegefall wird seid Ihr beide am Unterhalt der Mutter beteiligt

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49368 Beiträge, 17365x hilfreich)

Wenn Du einen Erbverzichtsvertrag unterschrieben hast, dann hast Du keinen Anspruch auf einen Erbanteil.

Wenn Dein Bruder sich in dem Vertrag verpflichtet hat, die Pflege zu übernehmen, dann muss er das auch tun.

Wenn dennoch das Sozialamt für Pflegekosten aufkommen muss, dann werden sie sich auch an Dich halten. Ob sich in dem Fall dann doch wieder Ansprüche auf das Haus ableiten lassen, kann ich aber nicht beurteilen.

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