Elternhaus verschenken oder verkaufen

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
PHAlina24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternhaus verschenken oder verkaufen

Hallo zusammen,

Meine Eltern möchten mir und meinem Freund mein Elternhaus überlassen, welches wir auch umbauen und bewohnen werden. Meine Eltern möchten im Gegenzug ans Haus anbauen bauen und diesen Anbau auf Lebzeiten bewohnen. Für uns stellt sich die rechtliche Frage, wie wir am besten vorgehen.
Das Haus hat einen geschätzten Wert von 260000€.
Der momentane Plan ist, uns das Haus für ca. 160000€ zu verkaufen - von dem Geld würden sich meine Eltern den Anbau finanzieren. Grunderwerbssteuer würde dort für mich nicht fällig werden, soweit ich richtig informiert bin.
Nun steht die Frage einer Schenkung im Raum. Ist dies steuerrechtlich vorteilhafter?
Ich habe noch 2 Geschwister, deren „eventuelle" Erbanteile noch berücksichtigt werden müssten.
Viele Grüße

-- Editiert von PHAlina24 am 07.05.2020 20:26

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Meine Eltern möchten im Gegenzug ans Haus anbauen bauen und diesen Anbau auf Lebzeiten bewohnen.


Wird der Grundstücksteil abgetrennt? Das Gebäude gehört immer demjenigen, dem auch das Grundstück gehört. Ohne Grundstücksabtrennung gehört der Anbau somit Euch. Deine Eltern sollten sich dann ihre Rechte durch ein Wohnrecht absichern.

Zitat:
Ist dies steuerrechtlich vorteilhafter?


Weniger als keine Steuern geht nunmal nicht.

Zitat:
Ich habe noch 2 Geschwister, deren „eventuelle" Erbanteile noch berücksichtigt werden müssten.


Dafür fallen auch keine Steuern an, da jeweils der Schenkungsfreibetrag von 400.000€ nicht überschritten wird.

Am Ende ist es egal, ob Du das Haus kaufst und dafür 160.000€ bezahlst mit anschließender quasi Rückschenkung an Dich, da das Haus auf Deinem Grundstück gebaut wird oder aber ob das Haus geschenkt wird mit der Auflage, dass Du für Deine Eltern den Anbau mit Wohnrecht errichtest.

Steuerrechtlich genauer betrachten müsste man das Ganze nur, wenn Du nicht selbst einziehen möchtest, sondern das Haus vermieten möchtest.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von PHAlina24):
Meine Eltern möchten mir und meinem Freund mein Elternhaus überlassen,


ihre Eltern sollten ihnen das Haus überlassen. Den Freund sollte man nicht berücksichtigen.

Geht die Partnerschaft auseinander, müssten sie ihren Partner ausbezahlen.

Besser, er bezahlt ihnen monatlich eine Miete.

0x Hilfreiche Antwort

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