Elternhaus von Vater an Brüder verkauft

1. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Max2112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternhaus von Vater an Brüder verkauft

Guten Tag, vor 3-4 Jahren hat mein Vater eine Hälfte unseres Elternhauses an meinen Bruder verkauft, ohne dass mir mein Vater und mein Bruder etwas davon gesagt haben. Die andere Hälfte hat mein anderer Bruder vor 2 Jahren gekauft. Beide Brüder hatten durch den Kauf einen finanziellen Vorteil von ca. 120.000 Euro (laut eigener Aussage). Habe ich in diesem Fall als Dritter Bruder (der Älteste) Anspruch auf einen Ausgleich? Falls ja welchen und was müsste ich rechtlich dafür in die Wege leiten?

Vielen Dank!




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34424 Beiträge, 17799x hilfreich)

Habe ich in diesem Fall als Dritter Bruder (der Älteste) Anspruch auf einen Ausgleich? Nein - Ihr Vater kann mit seinem Eigentum machen, was er will.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14929 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

warum schreibst du unter "Erbrecht"? Ist der Vater verstorben?

Stefan

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42440 Beiträge, 14735x hilfreich)

.... und erben kommt nach sterben. Warum soll ein Mensch über sein Vermögen nicht verfügen, wie er will?

wirdwerden

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20211 Beiträge, 7317x hilfreich)

Ich habe aber den Eindruck, dass es den Fragesteller eher fuchst, dass seine Brüder einen Vorteil aus dem Kauf ziehen (möglicherweise durch die Wertsteigerungen der letzten Jahre) und dass er daran gerne beteiligt würde. Aber dazu gibt es weit und breit nicht den Hauch einer Chance.
Was die Familiendynamik anbelangt - es fällt schon auf, dass die Transaktionen unter Stillschweigen dem Fragesteller gegenüber gelaufen sind.

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#5
 Von 
Max2112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, meine Frage hat sich somit geklärt ! :-)

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13372 Beiträge, 4783x hilfreich)

Dann hier nochmal....

Bei einem Verkaufspreis, von jeweils 120.000€ "unter Wert" (so verstehe ich die Aussage des TE ->"Beide Brüder hatten durch den Kauf einen finanziellen Vorteil von ca. 120.000 Euro (laut eigener Aussage).)" ist es zumindest eine Teilschenkung der Immobilie.
Und eine (Teil-)Schenkung einer Immobilie fällt unter "Ausstattung".

Eine Ausgleichspflicht nach §2050 BGB, sehe ich hier durchaus als möglich an.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7504 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Max2112):
vor 3-4 Jahren hat mein Vater eine Hälfte unseres Elternhauses an meinen Bruder verkauft, ohne dass mir mein Vater und mein Bruder etwas davon gesagt haben.

Das müssen sie ja auch nicht. Wenn der Vater Eigentümer des Hauses ist, kann er es an jeden verkaufen, an den er es verkaufen will.

Zitat:
Die andere Hälfte hat mein anderer Bruder vor 2 Jahren gekauft. Beide Brüder hatten durch den Kauf einen finanziellen Vorteil von ca. 120.000 Euro (laut eigener Aussage).

Wie soll der entstanden sein? Wurden die Hausanteile unter Verkehrswert verkauft?
Auch das darf der Eigentümer nach Belieben tun. Falls er innerhalb von 10 Jahren nach dieser Transaktion stirbt, kann das Pflichtteilsergänzungsansprüche der anderen gesetzlichen Erben auslösen.

Zitat:
Habe ich in diesem Fall als Dritter Bruder (der Älteste) Anspruch auf einen Ausgleich?

Nur wenn der Vater innerhalb von zehn Jahren nach der Transaktion stirbt. Und auch nur unter Umständen.
Zitat:
Falls ja welchen und was müsste ich rechtlich dafür in die Wege leiten?

Das klärt man nach dem Tod des Vaters ggf. mit einem Rechtsanwalt.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7504 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Eine Ausgleichspflicht nach §2050 BGB, sehe ich hier durchaus als möglich an.

Aber erst nach dem Tod des Vaters...

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