Guten Tag, vor 3-4 Jahren hat mein Vater eine Hälfte unseres Elternhauses an meinen Bruder verkauft, ohne dass mir mein Vater und mein Bruder etwas davon gesagt haben. Die andere Hälfte hat mein anderer Bruder vor 2 Jahren gekauft. Beide Brüder hatten durch den Kauf einen finanziellen Vorteil von ca. 120.000 Euro (laut eigener Aussage). Habe ich in diesem Fall als Dritter Bruder (der Älteste) Anspruch auf einen Ausgleich? Falls ja welchen und was müsste ich rechtlich dafür in die Wege leiten?
Vielen Dank!
Elternhaus von Vater an Brüder verkauft
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Habe ich in diesem Fall als Dritter Bruder (der Älteste) Anspruch auf einen Ausgleich? Nein - Ihr Vater kann mit seinem Eigentum machen, was er will.
Hallo,
warum schreibst du unter "Erbrecht"? Ist der Vater verstorben?
Stefan
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.... und erben kommt nach sterben. Warum soll ein Mensch über sein Vermögen nicht verfügen, wie er will?
wirdwerden
Ich habe aber den Eindruck, dass es den Fragesteller eher fuchst, dass seine Brüder einen Vorteil aus dem Kauf ziehen (möglicherweise durch die Wertsteigerungen der letzten Jahre) und dass er daran gerne beteiligt würde. Aber dazu gibt es weit und breit nicht den Hauch einer Chance.
Was die Familiendynamik anbelangt - es fällt schon auf, dass die Transaktionen unter Stillschweigen dem Fragesteller gegenüber gelaufen sind.
Danke für die Antworten, meine Frage hat sich somit geklärt ! :-)
Dann hier nochmal....
Bei einem Verkaufspreis, von jeweils 120.000€ "unter Wert" (so verstehe ich die Aussage des TE ->"Beide Brüder hatten durch den Kauf einen finanziellen Vorteil von ca. 120.000 Euro (laut eigener Aussage).)" ist es zumindest eine Teilschenkung der Immobilie.
Und eine (Teil-)Schenkung einer Immobilie fällt unter "Ausstattung".
Eine Ausgleichspflicht nach §2050 BGB, sehe ich hier durchaus als möglich an.
Zitatvor 3-4 Jahren hat mein Vater eine Hälfte unseres Elternhauses an meinen Bruder verkauft, ohne dass mir mein Vater und mein Bruder etwas davon gesagt haben. :
Das müssen sie ja auch nicht. Wenn der Vater Eigentümer des Hauses ist, kann er es an jeden verkaufen, an den er es verkaufen will.
Zitat:Die andere Hälfte hat mein anderer Bruder vor 2 Jahren gekauft. Beide Brüder hatten durch den Kauf einen finanziellen Vorteil von ca. 120.000 Euro (laut eigener Aussage).
Wie soll der entstanden sein? Wurden die Hausanteile unter Verkehrswert verkauft?
Auch das darf der Eigentümer nach Belieben tun. Falls er innerhalb von 10 Jahren nach dieser Transaktion stirbt, kann das Pflichtteilsergänzungsansprüche der anderen gesetzlichen Erben auslösen.
Zitat:Habe ich in diesem Fall als Dritter Bruder (der Älteste) Anspruch auf einen Ausgleich?
Nur wenn der Vater innerhalb von zehn Jahren nach der Transaktion stirbt. Und auch nur unter Umständen.
Zitat:Falls ja welchen und was müsste ich rechtlich dafür in die Wege leiten?
Das klärt man nach dem Tod des Vaters ggf. mit einem Rechtsanwalt.
ZitatEine Ausgleichspflicht nach §2050 BGB, sehe ich hier durchaus als möglich an. :
Aber erst nach dem Tod des Vaters...
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