Hallo,
in unser Familie gibt es folgende Rechtsfrage :
Mein Großvater ist vor 8 Jahren gestorben. Er hat sein Haus
an meine Großmutter und deren gemeinsame Kinder vererbt.
Das Haus wurde nach dem Tod meines Großvaters verkauft und meine Großmutter ist in eine Wohnungf gezogen, in der sie zur Miete wohnt.
Jetzt muß meine Großmutter aus gesundheitlichen Gründen in eine Pflegeheim.
Wird zur Berechnung des Unterhalts der ggf. für meine Großmutter gezahlt werden muß das Erbe meines Vaters und seiner Geschwister mit angerechnet ?
Müssen diese das Geld aus dem Verkauf des Hauses (jeweils ca. 30000 DM) zurückerstatten ?
Ich freue mich auf eine Antwort !
Viele Grüße aus Lüneburg.
Björn
Elternunterhalt - Anrechnug des Erbes ?
14. Januar 2003
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Frage vom 14. Januar 2003 | 15:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt - Anrechnug des Erbes ?
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