Enkel erben Haus, Eltern haben Wohnrecht

12. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.09.2014 20:20:54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Enkel erben Haus, Eltern haben Wohnrecht

Hallo,
meine Eltern wohnen in einem Haus. Dieses Haus gehörte meiner Großmutter, die verstorben ist. Nun kam heraus, dass mein Bruder und ich (beide volljährig)das Haus vererbt(?) bekamen, aber meine Eltern auf Lebenszeit darin wohnen dürfen. Ein Nachfragen bei meinen Eltern brachte mir bisher keine genauen Erkenntnisse, wie das alles genau funktioniert und zusammenhängt. Ich misstraue meinen Eltern ein wenig (erfahrungsgemäß) und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich und mein Bruder wollen mit dem Haus nichts zu tun haben. Wir können es anscheinend nicht verkaufen (laut Aussagen meiner Eltern). Wir würden es einfach am liebsten unseren Eltern überschreiben und die können dann damit machen, was sie wollen. Hauptsache, wir haben nichts mit dem Haus zu tun... Angeblich geht das laut Aussagen meiner Eltern auch nicht. Das Haus ist eine Bruchbude und eine Sanierung/Renovierung lohnt sich meiner Meinung nach nicht. Es wäre ein Fass ohne Boden. Ich möchte keinen Cent in das Haus investieren (mein Bruder auch nicht) und wir wollen einfach nichts damit zu tun haben.
Weiß vielleicht jemand, wie diese Hinterlassenschaft geregelt wurde, die mit den Aussagen meiner Eltern übereinstimmen.
Mein Bruder und ich müssten uns doch irgednwo genau informieren können und das erklären lassen, oder? (Nachlassgericht?)
Wäre super, wenn mir jemand ein paar Hinweise oder Ähnliches geben könnte.
Vielen Dank im Voraus!

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-- Editiert Flasti am 12.09.2014 11:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wann ist die Grossmutter verstorben?
Geerbt könnt ihr nur haben, wenn es ein Testament gab. ein Testament muss beim Amtsgericht abgegeben werden und dann werden die Erben angeschrieben. Gab es kein Anschreiben und der Tod war während eurer Volljährigkeit, dann ist das Reden der Eltern Unfug.
Wart ihr minderjährig und tatsächlich Erben, dann musste das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden.
Übrigens erbt man nicht das Haus, sondern ein Grundstück auf dem zufällig etwas steht.
Grundstückswert?
Und wenn das ganze länger her ist, könnt ihr euch beruhigt zurücklehnen, denn man muss jährlich Grundsteuer zahlen. Habt ihr vom Finanzamt nichts gehört, gehört euch auch nicht das Grundstück.

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