Enkel ist als Alleinerbe eingesetzt

17. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
joker33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Enkel ist als Alleinerbe eingesetzt

Hallo,

es ist folgende Konstellation: ein Bekannter von mir hat seinen Enkel als Alleinerbe eingesetzt. Seine Frau ist vor ihm gestorben und er hat nur eine einzige Tochter. Deren Sohn soll nun alles bekommen. Das Erbe beinhaltet Geldvermögen sowie ein Haus. Meine Frage lautet nun: Kann das Haus verkauft werden solange der Enkel noch minderjährig ist? Kann die Tochter (die ja wohl lediglich Anspruch auf den Pflichtteil hat), darüber bestimmen?

Danke schon mal für die Antwort.

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Die Eltern können Verfügungen über das Vermögen ihrer minderjährigen Kinder treffen, und zwar in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter.

Das bedeutet, daß über dieses Vermögen nicht vollkommen frei verfügt werden darf wie über eigenen Vermögen, sondern immer nur im mutmaßlichen Interesse des Kindes. Bei einer Immobilie darf diese also z.B. nicht zu einem Spottpreis weit unter Verkehrswert an gute Freunde verkauft werden. Der Erlös fällt in das Geldvermögen des Kindes. Auch über dieses dürfen die Eltern immer nur im mutmaßlichen Kindesinteresse Dispositionen treffen.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Bei einer Erbschaft in solcher Größenordnung hat auch das Vormundschaftsgericht immer ein Wörtchen mitzureden. Das wird auf jeden Fall eingeschaltet. Beim Verkauf muss die Zustimmung eingeholt werden (und da ist ja ein Grund anzugeben, warum verkauft werden soll). Auch an das Geld kommen die Eltern nicht so einfach ran. Der Großvater kann auch einen Testamentspfleger einsetzen, der bis zur Volljährigkeit sich um das Vermögen kümmert. Aber auch da wird das Vormundschaftsgericht mit eingeschaltet.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Der Großvater sollte bei so einem Testament beachten, dass die Tochter pflichtteilsberechtigt ist. Als gesetzliche Alleinerbin hat sie Anspruch auf die Auszahlung der Hälfte des Erbes.

Sollte das Geldvermögen zur Auszahlung des Pflichtteils nicht reichen, ist der Verkauf des Hauses wahrscheinlich unumgänglich.

Wenn der Großvater den Verkauf des Hauses mit so einem Testament gerade verhindern wollte, dann sollte er sich noch einmal gut beraten lassen, damit nicht zwangsweise genau das Gegenteil eintritt von dem, was er eigentlich beabsichtigt hat.

Die Vererbung von Immobilien an Minderjährige halte ich persönlich für sehr problematisch.

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