Ich habe einen Ehe- u. Erbvertrag mit meiner Ehemann gemacht. Meine einzige Tochter ist die Erbe und mein Mann ist der Vorerbe. Ich habe keine Ersatzerben genannt. Wenn nichts davon geschrieben worden ist, sind meine Enkelkinder (die Kinder meiner Tochter) automatisch Ersatzerben oder muss es deutlich geschrieben werden?
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Enkelkinder automatisch Ersatzerben
Wenn es sich um ein gemeinsames Kind handelt, sind die Enkelkinder eindeutig Ersatzerben, da sich keine Interpretation ergeben kann, nach der es anders sein sollte. Wenn mehrere Kinder vorhanden wären oder das Kind nur Dein leibliches Kind ist, dann wäre die Sachlage nicht mehr so eindeutig.
Zudem stellt sich auch die Frage, ob die Enkel für den Fall, dass das Kind vorverstirbt auch Nacherben werden oder ob sie nur einfache Ersatzerben sind und Dein Mann dann Vollerbe ist.
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-- Editiert am 11.08.2011 12:02
Vielen Dank! Was sollten wir denn tun? Eine extra Klausel schreiben, wobei die Enkelkinder 'Nacherben sind' Oder 'Ersatzerben'? Muss diese Klausel beim Notar geschrieben sein, oder reicht es ein extra Papier von beiden unterschrieben, das den Erb- und Ehevertrag ergänzt?
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Ein Papier, das die Anforderungen an ein handschriftliches gemeinsames Testament erfüllt und das diese Regelung klarstellt, reicht nach meiner Einschätzung aus, sofern irgendwie sichergestellt wird, dass dieses nicht nach dem Tod des ersten Ehegatten irgendwie "verschwindet".
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Eine Lösung wäre der Tochter das Papier zu geben... es handelt nur um meine Sachen, die meine Tochter erben sollte, mein Ehemann hat nichts.
Braucht man die Unterschriften beglaubigen zu lassen? Und wenn ja, von wem? Oder genügt dass zwei Leute als Zeugen unter unsere Unterschriften unterschreiben?
Danke noch mal.
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Meine Tochter ist nur mein leibliches Kind und nicht meines Ehemannes und wenn ich nicht mehr da bin soll sie durch die Papiere geschütz werden.
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quote:
Braucht man die Unterschriften beglaubigen zu lassen? Und wenn ja, von wem? Oder genügt dass zwei Leute als Zeugen unter unsere Unterschriften unterschreiben?
Es reicht, wenn ihr beide mit vollem Namen unterschreibt. Ort und Datum sollten auch nicht vergessen werden. Es ist weder eine Beglaubigung noch die Anwesenheit von Zeugen nach deutschem Recht erforderlich.
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