Enterben der Kinder

10. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)
Enterben der Kinder


Grüßt euch,

X hat keinen Kontakt zu seinen Kindern und möchte, dass diese nichts erben. Er ist an Krebs erkrankt und weiß, dass es in den nächsten Jahren mit ihm vorbei sein wird und verkauft daher seinem Freund Y sein Haus inkl aller darin befindlichen Gegenstände (Wert ca. 500.000€) als Rentenkauf zu einer monatlichen Rente i.H.v. 2.000€.
4 Jahre später als X merkt, dass er nur noch wenige Wochen zu leben hat, verkauft er seine Fahrräder, die er in seinem Fahrradladen (Inventar ist sein Eigentum) lange Zeit angeboten hat (Wert 100.000€) ebenfalls als Rentenkauf an seinen Freund Y für eine monatliche Rente i.H.v. 1500€.
Können hier die Kinder des X irgendwelche Ansprüche stellen sobald X stirbt?
Y war übrigens die letzten Jahre auch Bevollmächtigter des X.
Im Notarvertrag steht geschrieben, dass das Eigentum sofort auf Y übergeht und dass die Zahlung ab Todeszeitpunkt entfällt.

Danke für eure Einschätzung.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Gibt es ein Testament?
Zu erben gäbe es nur etwas, wenn noch etwas da wäre.
Was verkauft wurde, ist nicht mehr da, ist also nicht zu erben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Die Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch sowie Pflichtteilsergänzungsanspruch.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch sowie Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Auf was hätten die Kinder diesen Anspruch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Auf was hätten die Kinder diesen Anspruch?

Auf die Schenkung.

Zitat:
Im Notarvertrag steht geschrieben, dass das Eigentum sofort auf Y übergeht und dass die Zahlung ab Todeszeitpunkt entfällt.




-- Editiert von cruncc1 am 10.08.2019 18:29

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Mit einem guten Anwalt könnten die Kinder evtl. mehr bekommen. Die Krebserkrankung kann ja Metastasen im Kopf verursachen, so einen Fall hatten wir jetzt. Da geht nichts mehr mit Testament.

Man kann ihnen vielleicht Erbschleicherei vorwerfen, wenn sie alles so günstig bekommen. Der jetzige Besitzer ist vielleicht nicht mehr in der Lage, dass alles real zu überblicken und sie beeinflussen ihn evtl.

Dazu der moralische Aspekt, wie fühlt man sich, wenn man Kinder ums Erbe bringen will?


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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Fabian.):
und verkauft daher seinem Freund Y sein Haus inkl aller darin befindlichen Gegenstände
Hat schon vor 4 Jahren das Haus mit Innenleben verkauft. Ist das denn eine Schenkung?
Zitat (von Fabian.):
verkauft er seine Fahrräder, .... an seinen Freund Y
Kurz vor dem Tod verkauft er diese.
Ist das auch eine Schenkung?

Betrifft die Erbsache/Pflichtteil den Wert, der von Y noch nicht beglichen wurde?
ca. 4 Jahre x 2000,- = ca 100.000,- und jetzt noch die Räder bis zum Tod 1.500,- mtl.
:???:
----------------------------------------

Zitat (von Loni12):
Da geht nichts mehr mit Testament.
Aber er konnte jetzt noch die Räder an Y verkaufen.
Warum sollte ein Testament ein Problem darstellen? An welchem Krebs er erkrankt ist und seitdem schon 4 Jahre überlebt hat, weiß man hier nicht.
Ansprüche stellen geht ja hoffentlich und überhaupt erst, wenn der X gestorben ist.
Zitat (von Loni12):
Dazu der moralische Aspekt, wie fühlt man sich, wenn man Kinder ums Erbe bringen will?
Oder aus Kinders Sicht? Wie fühlen die sich, wenn sie nie Kontakt zum Vater hatten und nun auf der Matte stehen, wenns ans Erben geht??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Anami, wenn du nur einen Teil als Zitat einstellst ist der Sinn nicht erkenntlich.

Bei Krebserkrankungen können Metastasen im Kopf entstehen und mit diesen kann sie die Denkweise und das Verhalten verändern und kein Notar wird da ein Testament erstellen und ohne Notar wäre es anfechtbar, aufgrund der gen. Erkrankung.

Natürlich wissen wir nicht warum kein Kontakt besteht, kann aber auch am Verhalten des Vaters liegen, müssen nicht immer die Kinder sein.

Und da Y der Bevollmächtige ist, hat alles einen besonderen Beigeschmack.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Metastasen im Kopf müssen so überhaupt nicht zu einer Geschäftsunfähigkeit führen. Ein Notar wird sich auch immer nur davon überzeugen, dass im Augenblick der Testamentserstellung der Betroffene weiss, was er tut. Natürlich kann man ein Testament anfechten, nur der Nachweis, dass in dem Augenblick ein Fall der geistigen Umnachtung da war, der ist doch sehr schwer zu führen.

Hinzu kommt noch, dass die Weichen ja schon vor Jahren gestellt worden sind. Da ging es dem Erblasser doch noch relativ gut. Es bleibt also der Pflichtteil.

Ich weiss nicht, was hier einen besonderen Beigeschmack haben sollte. Es geht nicht um das Verschulden hinsichtlich der Beziehungsstörung, das ist doch einerlei. Es geht hier um den Willen des Erblassers. Der ist zu respektieren.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
kein Notar wird da ein Testament erstellen und ohne Notar wäre es anfechtbar, aufgrund der gen. Erkrankung.
Wir kennen doch den derzeitigen Zustand des Vaters gar nicht.

Er hat einen Betreuer. Der Vater hat bisher Notarverträge über Verkäufe gemacht. Wenn der Zustand des Vaters es jetzt erlaubt, dann spricht mE nichts gegen ein notarielles Testament.
---------------------------------------------

Zitat (von wirdwerden):
Es bleibt also der Pflichtteil.
Ja. Danach hatte ich noch gefragt.
Im o.a. Fall hat der Vater (die Gründe sind nicht relevant) per Notarvertrag sein Haus vor 4 Jahren verkauft.
Dann vor kurzem noch die wertvollen Fahrräder.

Welchen Pflichtteil können die Kinder als Erben geltend machen, wenn der Vater verstorben ist?
Was fällt denn unter Pflichtteil und Pflichtteilergänzung? Egal, ob nun noch ein Testament erstellt wird...



-- Editiert von Anami am 11.08.2019 10:46

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Fabian.):
und verkauft daher seinem Freund Y sein Haus inkl aller darin befindlichen Gegenstände
Hat schon vor 4 Jahren das Haus mit Innenleben verkauft. Ist das denn eine Schenkung?
Zitat (von Fabian.):
verkauft er seine Fahrräder, .... an seinen Freund Y
Kurz vor dem Tod verkauft er diese.
Ist das auch eine Schenkung?

Wenn es deutlich unter Wert verkauft wird: ja. Wenn nicht: nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Wenn es deutlich unter Wert verkauft wird: ja.

Und das ist hier m.E. der Fall. Der Kaufpreis der Immobilie beträgt EUR 500.000; bezahlt wurde in vier Jahren EUR 96.000. Nach dem Tod entfällt die Zahlung - das wäre ein Erbe/Vermächtnis/Schenkung in Höhe von EUR 404.000.

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#12
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Loni12):
kein Notar wird da ein Testament erstellen und ohne Notar wäre es anfechtbar, aufgrund der gen. Erkrankung.


Welchen Pflichtteil können die Kinder als Erben geltend machen, wenn der Vater verstorben ist?
Was fällt denn unter Pflichtteil und Pflichtteilergänzung? Egal, ob nun noch ein Testament erstellt wird...
-- Editiert von Anami am 11.08.2019 10:46[/

Notare sind keine Ärzte und durchaus dienstleistungsorientiert.
Also wenn jemand nicht total gaga ist, wird ein Notar seine Wünsche entsprechend beurkunden.
Und das rechnet er ab.

Und Kinder, die Erbe geworden sind, haben grundsätzlich mal gar keine Pflichtteilsansprüche.

Hat der Vater denn ein Testament gemacht?
Wenn nicht, werden die (ungeliebten) Kinder zu gleichen Teilen erben und dürfen dann noch für seine Beerdigung aufkommen. Vielleicht reicht der Nachlass noch dafür.

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