Enterben - wieviel können sie verschenken, ohne dass davon Steuern bezahlt werden müssen?

16. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
tar23
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterben - wieviel können sie verschenken, ohne dass davon Steuern bezahlt werden müssen?

Heyho, hoffe mal, hier kann mir jemand helfen.

Meine Eltern haben ein kleines Haus zu vererben, was mein Freund und ich mal erben sollen. jetzt würden sie es gerne so machen, dass nicht soviel erbschaftssteuer anfällt. wieviel können sie denn von Ihrem Vermögen verschenken, ohne dass davon steuern bezahlt werden müssen? können sie auch meinem freund was schenken, also hausanteile, so dass uns das haus mal zusammen gehört? ohne, dass da hinterher erbschaftssteuern drauf fällig werden? ich habe mal gehört, dass es da obergrenzen gibt. wieviel kann man den verschenken? gibt es da unterschiede zwischen kindern und nicht-familienangehörigen? vielen dank für antworten!

p.s.: ich weiß, vielleicht denken sich jetzt einige, was das soll. aber mein freund und ich könnten kaum erbschaftssteuer bezahlen, weil wir beide nur wenig geld verdienen werden, wenn das haus mal vererbt wird. und es ist zu schön, um es zu verkaufen.

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"Das ist meine Meinung und keinesfalls eine Rechtsberatung."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zwischen Verwandten sind die Erbschaftssteuern anders wie bei Nichtverwandten.
Aber wenn es nur ein kleines Haus ist, fällt gar nicht soviel an, denn wenn z.B. 1 Elternteil stirbt, erbst du ja schon das erstemal mit Freibetrag, wenn der andere stirbt nochmal mit Freibetrag.
Wenn ich deine Eltern wäre, würde ich deinem Freund gar nichts schenken, denn wer weiß, wie lange der dass bleibt und dann hängt der womöglich als Miteigentümer drinnen.
Deine Eltern sollten, wenn sie es dir jetzt übertragen, sich ein Wohnrecht eintragen lassen. Ganz wichtig in dem Fall: Wer trägt die Kosten (Müllabfuhr, Grundsteuern, Instandsetzung usw.).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das Vererben oder verschenken eines kleinen Hauses an ein eigenes Kind dürfte Erbschafts- und Schenkungssteuerfrei sein.

Der Freibetrag beträgt 205.000€ und das Haus wird nur mit dem Ertragswert angesetzt. Steuern fallen daher erst ab einem Verkehrswert von etwa 350.000 bis 400.000€ an.

Dein Freund hat jedoch nur einen Freibetrag von 5.200€, da er mit Deinen Eltern nicht verwandt ist. Daher ist selbst die Schenkung oder Vererbung eines kleinen Hausanteils an Deinen Freund steuerpflichtig.

Als Elternteil würde ich aber schon aus prinzipiellen Überlegungen heraus mein Haus oder Anteile davon nicht an den Freund meiner Tochter verschenken oder vererben.

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

zum thema dem freund"auch was vom kuchen abgeben", würde ich sagen finger weg!
man weiß nie wie lange eine beziehung hält u. wenn ihr beide beschenkt worden seit dann habt ihr beide u. nicht nur DU!

eventuell haben deine eltern sich ja mal geld bei dir geliehen *auge zukneif* was sie dir mit dem haus zurückzahlen.

lass dir da aber erstmal tips von anderen geben, bin totaler laie was das "tricksen" angeht.

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