Enterbt - Pflichtteil

15. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Claudia1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt - Pflichtteil

Für mich ergibt sich folgende Situation:
Mein Vater hat mich enterbt. Stattdessen sollen nun meine beiden Kinder zu gleichen Teilen erben, wenn meine Stiefmutter ( die zunächst nach seinem tode Alleinerbin sein soll ) stirbt. Wie verhält es sich mit meinem Pflichtteil? Wie hoch ist der eigentlich? Wann kann ich ihn ggf. einfordern?

Claudia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 259x hilfreich)

Ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Sie also das einzige Kind ihres Vaters sind, dann würden Sie neben Ihrer Steifmutter die Hälfte erben. Als Pflichtteil könnten Sie daher 1/4 des Erbes einfordern.
Den Pflichtteil können Sie nach dem Tode ihres Vaters von der Erbin (Steifmutter) fordern.

Gruß
MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Claudia1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank MCNeubert für ihre schnelle Antwort! Das ist ja ein Superforum hier :) !

Ich dachte immer, dass der Anteil meiner Stiefmutter größer als 1/2 ist, weil sie mit meinem Vater rechtlich in einer Zugewinngemeinschaft lebt. Oder ist das in diesem Zusammenhang unerheblich?
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie mir auf diese Frage auch noch antworten.

Mit freundlichem Gruß
Claudia

0x Hilfreiche Antwort

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