Enterbt !

29. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Biesel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt !

Hallo Forumsschreiber und -leser, ich habe ein Problem: Mein Vater ist gestorben und in einem Testament, welches der Bruder meines Vaters hat, wurden dem Bruder "alle weltlichen Güter" vermacht und ich wurde enterbt. Von dem Testament habe ich eine Kopie von meinem Onkel bekommen. Ausserdem steht da etwas von einem zweiten Testament in einem Bankschließfach, welches vernichtet werden soll.

So weit, so schlecht. Zwar hatten mein Vater und ich in den letzten vier Jahren (bis auf 2 Telefonate vor drei Wochen) keinen Kontakt mehr. Aber dass er mich gleich enterbt ...

Bei dem zweiten Testament kann es sich eigentlich nur um das gemeinsame Testament meiner Eltern handeln. Das haben die beiden schon 1965 gemacht. Als meine Mutter vor 19 Jahren starb, bekam ich nichts und mein Vater alles - ich würde später erben, hieß es.

Irgendwie fühle ich mich beschissen. Einmal, weil mein Vater jetzt auch tot ist und dann von meinem Onkel. Der hat jetzt alles an sich gerissen und mir wurde nichtmal das Datum der Trauerfeier mitgeteilt.

Kann ich da noch irgendwas machen ? Was wird aus dem Erbe meiner Mutter, wenn jetzt mein Vater tot ist ? Und wie ist das mit dem alten Testament, ist das völlig ungültig ? Darf mein Onkel das einfach vernichten ? An das Bankschließfach kommt nur mein Onkel ...

Bin für Hilfe dankbar, Lea

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Grundsätzlich neige ich eher dazu dem Willen des Erblassers zu folgen. Er kann schließlich mit seinem Hab und Gut machen was er will. Du kannst aber natürlich mal nach solchen Stichworten wie Pflichtteil und Berliner Testament googeln. Auch Grundlagen wie Abgabe eines Testamentes am Nachlassgericht wären sinnvoll um sich zu überlegen was man macht oder auch nicht.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Sollte das Testament im Bankschließfach ein gemeinsames testament Deiner Eltern sein, so kann dieses nicht ohne weiteres geändert werden. Das neue Testament hat nur dann Gültigkeit, wenn im alten Testament festgelgt wurde, dass Dein Vater nach dem Tod Deiner Mutter neu testieren darf.

Es kann daher sein, dass das neue Testament unwirksam ist.

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Ich denke, Sie sollten einen Rechtsanwalt beauftragen.
Es ist davon auszugehen, dass Ihre Eltern sich gegenseitig
als Vorerben, und Sie als Nacherben eingesetzt haben.
Das kann Ihr Vater nicht eigenmächtig ändern.
Das Schließfach sollte von einem Gerichtsvollzieher
geöffnet werden um das Testament der Eltern zu sichern.


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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Da die Mutter bereits vor mehreren Jahren verstorben ist, müsste das Original des gemeinschaftlichen Testaments beim Nachlassgericht liegen und im Fall, das es Verfügungen auf den Tod des Überlebenden enthält "automatisch" auch nochmals eröffnet werden.

Ansonsten schließe ich mich der Meinung von hh an, dass das "neue" Testament ggf. unwirksam ist.

Du solltest dich zunächst beim Nachlassgericht erkundigen.



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