Enterbt.

14. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mietshaus77
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt.

Wie verhält es sich eigentlich wenn man in ein Vermögen falls vorhanden nicht als Erbe eingetragen ist .
Auch wenn man normalerweise alles erbt.
Die beiden Personen sind schon Vater und Mutter haben aber aus Angst Gründen Personen wo sie Angst vor haben als Erben eingetragen.
Ich selber bin die eheliche Tochter.

Was kommt den da dann auf mich zu wenn beide mal sterben.
Bekomme ich denn dann gar nichts?



-- Editiert von Moderator am 15.04.2020 00:21

-- Thema wurde verschoben am 15.04.2020 00:21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128671 Beiträge, 41013x hilfreich)

Zitat (von Mietshaus77):
Was kommt den da dann auf mich zu wenn beide mal sterben.
Bekomme ich denn dann gar nichts?

Doch, den Pflichtteil. Falls noch was zum erben vorhanden ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33904 Beiträge, 17614x hilfreich)

Und falls Sie den Pflichtteil aktiv bei den Angst-Personen einfordern - automatisch geht da nämlich nichts...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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