Guten Tag,
folgender Fall:
- Vater alleinstehend gestorben
- 2 Kinder (ich und mein Bruder)
- Vermögen ist eine Immobilie MFH
Im Testament bekommt mein Bruder alles und ich nur Nießbrauch an der Immobilie vererbt. Ich wurde also praktisch enterbt. Ich habe kein Interesse dort zu wohnen oder zu vermieten. Was kann ich tun, kann ich auf den Pflichtanteil bestehen?
Vielen Dank!
MfG
Enterbt durch Nießbrauch
28. Juli 2023
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Frage vom 28. Juli 2023 | 05:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt durch Nießbrauch
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#1
Antwort vom 28. Juli 2023 | 08:35
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Ein Nießbrauch kann je nach Deinem Alter sogar mehr wert sein als die Immobilie. Wieso also "enterbt"?ZitatIm Testament bekommt mein Bruder alles und ich nur Nießbrauch an der Immobilie vererbt. Ich wurde also praktisch enterbt. :
Nichts. Und aufgrund des geschilderten Sachverhalts hättest Du auch bei einer Erbausschlagung keinen Anspruch auf den Pflichtteil.ZitatWas kann ich tun, kann ich auf den Pflichtanteil bestehen? :
#2
Antwort vom 28. Juli 2023 | 09:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alter Anfang 60. Eine vorherige Vereinbarung nach Berliner Testament wurde geändert auf diese Variante, daher "enterbt". Auch im Hinblick auf nachfolgende Generationen.
Was ist mit §2306 BGB, gilt das Nießbrauchsrecht hier nicht als Vermächtnis im Sinne einer Beschränkung/Beschwerung?
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#3
Antwort vom 28. Juli 2023 | 13:00
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Wenn, dann nur für den Miterben. Seine geerbte Immobilie wäre mit dem Nießbrauch beschwert.ZitatWas ist mit §2306 BGB, gilt das Nießbrauchsrecht hier nicht als Vermächtnis im Sinne einer Beschränkung/Beschwerung? :
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