Enterbt durch Nießbrauch

28. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.07.2023 13:49:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt durch Nießbrauch

Guten Tag,

folgender Fall:
- Vater alleinstehend gestorben
- 2 Kinder (ich und mein Bruder)
- Vermögen ist eine Immobilie MFH

Im Testament bekommt mein Bruder alles und ich nur Nießbrauch an der Immobilie vererbt. Ich wurde also praktisch enterbt. Ich habe kein Interesse dort zu wohnen oder zu vermieten. Was kann ich tun, kann ich auf den Pflichtanteil bestehen?

Vielen Dank!

MfG

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Atteug77):
Im Testament bekommt mein Bruder alles und ich nur Nießbrauch an der Immobilie vererbt. Ich wurde also praktisch enterbt.
Ein Nießbrauch kann je nach Deinem Alter sogar mehr wert sein als die Immobilie. Wieso also "enterbt"?

Zitat (von Atteug77):
Was kann ich tun, kann ich auf den Pflichtanteil bestehen?
Nichts. Und aufgrund des geschilderten Sachverhalts hättest Du auch bei einer Erbausschlagung keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.07.2023 13:49:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alter Anfang 60. Eine vorherige Vereinbarung nach Berliner Testament wurde geändert auf diese Variante, daher "enterbt". Auch im Hinblick auf nachfolgende Generationen.

Was ist mit §2306 BGB, gilt das Nießbrauchsrecht hier nicht als Vermächtnis im Sinne einer Beschränkung/Beschwerung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Atteug77):
Was ist mit §2306 BGB, gilt das Nießbrauchsrecht hier nicht als Vermächtnis im Sinne einer Beschränkung/Beschwerung?
Wenn, dann nur für den Miterben. Seine geerbte Immobilie wäre mit dem Nießbrauch beschwert.

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