Enterbt durch nachträgliches Testament

1. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jeremysoo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt durch nachträgliches Testament

Guten Tag ,
Ich habe folgendes Problem im Eigentlichen Testament bin Ich (Urenkel) zur hälfte als Erbe eingetragen und die Andere Hälfte der Sohn(nicht mein Vater) ihre Tochter (Meine "Normale Oma) War bereits vorher schon vorher Verstorben. Aber nach Versterben Meines UrOpa's(02.06.2009) hatt meine Mutter den Pflichtanteil bereits ausgezahlt bekommen. Jetzt hatt aber meine Uroma im Prinzip das eigentliche notarielle Testament ungültig gemacht laut dem Anwalt ihres Sohnes mit Folgenden handschriftlichen Text den sie selbst genauso ohne überschrift Testament oder Letzter Wille verfasst hatt:"Hiermit setze ich meinen Sohn max Mustermann als Alleinigen Erben ein
12.06.2009 Heike Mustermann"
Jetzt hab ich Folgendes im Notariellen Testament gefunden
"5 Erbvertragliche Bindung
Nur Die Bestimmungen in 2.1 treffen wir in Eebvertraglich bindender weise.Alle übrigen Bestimmungen treffen wir einseitig in Testamentarischer weise.Der längstlebende bleibt also berechtigt , über unser Vermögen frei unter lebenden oder von Todes wegen zu Verfügen.

2.1 Erbeinsetzung
Wir Setzen uns gegenseitig zum uneingeschränkten Alleinerben ein.

Meine Frage ist jetzt , kann ich einfach so enterbt werden obwohl es meine UrOma schlussendlich nicht mehr Wollte weil ich sie die letzten 3 Jahre gepflegt habe und sie keinerlei zugang mehr zu diesem handschriftlichen Dokument mehr hatte da der Sohn ihr vorenthalten hatte.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
kann ich einfach so enterbt werden


Ja, da der Erbvertrag die ausdrückliche Erlaubnis enthält, die Verfügungen ändern zu dürfen.

Zitat:
obwohl es meine UrOma schlussendlich nicht mehr Wollte weil ich sie die letzten 3 Jahre gepflegt habe und sie keinerlei zugang mehr zu diesem handschriftlichen Dokument mehr hatte da der Sohn ihr vorenthalten hatte.


Sie hätte einfach ein neues Testament schreiben können, denn durch ein jüngeres Testament wird das ältere Testament aufgehoben.

2x Hilfreiche Antwort

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