Enterbt und was kommt jetzt auf mich zu?

28. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Endlichabhaken
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt und was kommt jetzt auf mich zu?

Meine Schwester und ich haben vor 14 Jahren von unseren Eltern Eigentum in fast gleicher Höhe geschenkt bekommen. Im allen Schenkungen sind die para 2050 und 2315 BGB verankert. Unser Vater ist in der Zwischenzeit verstorben. Unsere Mutter hat jetzt kurz bevor sie gestorben ist nochmal das Testament geändert und mich enterbt. Es gibt jetzt ca 400.000€ noch zu vererben.
Wie sieht es jetzt mit den Pflichtteilsergänzungsansprüchen aus? Können wir die beide geltend machen oder nur ich. Ich habe das leider jetzt so verstanden, dass alles nochmal inflationsbereinigt hochgerechnet wird und ich davon 25% erhalte. Das hiesse dann für mich, das meine Schwester jetzt noch Geld von mir erhält?.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33350 Beiträge, 17417x hilfreich)

Wenn die Schwester nicht enterbt ist, hat sie keinen PT und folglich auch keinen Anspruch auf PT-Ergänzung.

-- Editiert von User am 28. April 2024 14:24

-- Editiert von User am 28. April 2024 14:41

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1336 Beiträge, 150x hilfreich)

Zitat (von Endlichabhaken):
Unser Vater ist in der Zwischenzeit verstorben. Unsere Mutter hat jetzt kurz bevor sie gestorben ist nochmal das Testament geändert und mich enterbt.


Deine Eltern hatten vermutlich ein Berliner Testament?

Dann wäre zunächst mal wichtig zu wissen, ob sie überhaupt zur Änderung des Testaments berechtigt war...

Enthielt das gemeinsame Testament eine entsprechende Klausel?

-- Editiert von User am 28. April 2024 15:59

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Endlichabhaken
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sie war berechtigt das Testament alleine zu ändern. Das ist sicher.

Ja Schwester wurde nicht enterbt.

-- Editiert von User am 28. April 2024 16:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wenn die Schwester nicht enterbt ist, hat sie keinen PT und folglich auch keinen Anspruch auf PT-Ergänzung.

Das ist falsch. Einen etwaigen Ergänzungsanspruch hat man auch, wenn man Erbe ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48401 Beiträge, 17074x hilfreich)

Zitat (von Endlichabhaken):
sind die para 2050 und 2315 BGB verankert.

In welcher Form?

Zitat (von Endlichabhaken):
Das hiesse dann für mich, das meine Schwester jetzt noch Geld von mir erhält?.

Warum sollte das so sein? Ich halte das für rechnerisch unmöglich.

Außerdem ist die 10-Jahresfrist für einen Pflichtteilergänzungsanspruch abgelaufen. Oder haben sich die Eltern Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Endlichabhaken
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, im Schenkungsvertrag steht der Passus, daher gehe ich auch davon aus, dass hier die 10 Jahre nicht in Betracht kommen. Ich habe sogar gehört dass noch der Inflationsausgleich zu berücksichtigen wäre.

Haus 400.000+Haus 400.000+Konto 400.000 = Erbmasse = demnach Pflichteil 300.000 und damit noch 100.000 zu zahlen da man ja 400.000 schon bekommen hat. Und hier ist noch keine Berücksichtigung des Inflationsausgleichs

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

Zitat (von Endlichabhaken):
Hallo, im Schenkungsvertrag steht der Passus, daher gehe ich auch davon aus, dass hier die 10 Jahre nicht in Betracht kommen. Ich habe sogar gehört dass noch der Inflationsausgleich zu berücksichtigen wäre.

Warum fragst du hier, wenn du es besser weißt?
Zitat:
Haus 400.000+Haus 400.000+Konto 400.000 = Erbmasse = demnach Pflichteil 300.000 und damit noch 100.000 zu zahlen da man ja 400.000 schon bekommen hat. Und hier ist noch keine Berücksichtigung des Inflationsausgleich

Diese "Berechnung" ist falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Endlichabhaken
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß es nicht besser sondern habe wahrscheinlich zu viel gelesen und habe jetzt Sorge.

Ich danke allen für die Beiträge!

-- Editiert von User am 28. April 2024 21:27

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Endlichabhaken
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

:engel:

-- Editiert von User am 28. April 2024 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124265 Beiträge, 40348x hilfreich)

Zitat (von Endlichabhaken):
im Schenkungsvertrag steht der Passus

Ich finde, da wäre dann doch mal der Wortlaut der relevanten Passagen nicht ganz unwichtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Endlichabhaken
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Übertragung ist im Falle der Erbteilung auszugleichen und im Falle der Pflichtteilsgeltendmachung auf den Pflichtteil anzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48401 Beiträge, 17074x hilfreich)

Anhand der bisherigen Informationen:

Zitat (von Endlichabhaken):
Wie sieht es jetzt mit den Pflichtteilsergänzungsansprüchen aus?

Auf Basis der in Antwort#6 genannten zahlen gibt es keine Pflichtteilergänzungsansprüche, weder für Dich noch für Deine Schwester.

Zitat (von Endlichabhaken):
Ich habe das leider jetzt so verstanden, dass alles nochmal inflationsbereinigt hochgerechnet wird und ich davon 25% erhalte.

Im Prinzip ja, aber von bereits erhaltenen Schenkungen musst Du nichts zurückzahlen. Diese Regelung führt lediglich dazu, dass der Pflichtteilsanspruch durch die Schenkung bereits befriedigt ist.

Zitat (von Endlichabhaken):
Das hiesse dann für mich, das meine Schwester jetzt noch Geld von mir erhält?.

Dass Du tatsächlich bereits mehr als den Pflichtteilsanspruch erhalten hast führt nicht dazu, dass Du etwas an Deine Schwester zu zahlen hättest.

Die Inflationsbereinigung ändert daran auch nichts.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.692 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.770 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.