Meine Schwester und ich haben vor 14 Jahren von unseren Eltern Eigentum in fast gleicher Höhe geschenkt bekommen. Im allen Schenkungen sind die para 2050 und 2315 BGB verankert. Unser Vater ist in der Zwischenzeit verstorben. Unsere Mutter hat jetzt kurz bevor sie gestorben ist nochmal das Testament geändert und mich enterbt. Es gibt jetzt ca 400.000€ noch zu vererben.
Wie sieht es jetzt mit den Pflichtteilsergänzungsansprüchen aus? Können wir die beide geltend machen oder nur ich. Ich habe das leider jetzt so verstanden, dass alles nochmal inflationsbereinigt hochgerechnet wird und ich davon 25% erhalte. Das hiesse dann für mich, das meine Schwester jetzt noch Geld von mir erhält?.
Enterbt und was kommt jetzt auf mich zu?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn die Schwester nicht enterbt ist, hat sie keinen PT und folglich auch keinen Anspruch auf PT-Ergänzung.
-- Editiert von User am 28. April 2024 14:24
-- Editiert von User am 28. April 2024 14:41
ZitatUnser Vater ist in der Zwischenzeit verstorben. Unsere Mutter hat jetzt kurz bevor sie gestorben ist nochmal das Testament geändert und mich enterbt. :
Deine Eltern hatten vermutlich ein Berliner Testament?
Dann wäre zunächst mal wichtig zu wissen, ob sie überhaupt zur Änderung des Testaments berechtigt war...
Enthielt das gemeinsame Testament eine entsprechende Klausel?
-- Editiert von User am 28. April 2024 15:59
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja sie war berechtigt das Testament alleine zu ändern. Das ist sicher.
Ja Schwester wurde nicht enterbt.
-- Editiert von User am 28. April 2024 16:48
ZitatWenn die Schwester nicht enterbt ist, hat sie keinen PT und folglich auch keinen Anspruch auf PT-Ergänzung. :
Das ist falsch. Einen etwaigen Ergänzungsanspruch hat man auch, wenn man Erbe ist.
Zitatsind die para 2050 und 2315 BGB verankert. :
In welcher Form?
ZitatDas hiesse dann für mich, das meine Schwester jetzt noch Geld von mir erhält?. :
Warum sollte das so sein? Ich halte das für rechnerisch unmöglich.
Außerdem ist die 10-Jahresfrist für einen Pflichtteilergänzungsanspruch abgelaufen. Oder haben sich die Eltern Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten?
Hallo, im Schenkungsvertrag steht der Passus, daher gehe ich auch davon aus, dass hier die 10 Jahre nicht in Betracht kommen. Ich habe sogar gehört dass noch der Inflationsausgleich zu berücksichtigen wäre.
Haus 400.000+Haus 400.000+Konto 400.000 = Erbmasse = demnach Pflichteil 300.000 und damit noch 100.000 zu zahlen da man ja 400.000 schon bekommen hat. Und hier ist noch keine Berücksichtigung des Inflationsausgleichs
ZitatHallo, im Schenkungsvertrag steht der Passus, daher gehe ich auch davon aus, dass hier die 10 Jahre nicht in Betracht kommen. Ich habe sogar gehört dass noch der Inflationsausgleich zu berücksichtigen wäre. :
Warum fragst du hier, wenn du es besser weißt?
Zitat:Haus 400.000+Haus 400.000+Konto 400.000 = Erbmasse = demnach Pflichteil 300.000 und damit noch 100.000 zu zahlen da man ja 400.000 schon bekommen hat. Und hier ist noch keine Berücksichtigung des Inflationsausgleich
Diese "Berechnung" ist falsch.
Ich weiß es nicht besser sondern habe wahrscheinlich zu viel gelesen und habe jetzt Sorge.
Ich danke allen für die Beiträge!
-- Editiert von User am 28. April 2024 21:27
-- Editiert von User am 28. April 2024 21:28
Zitatim Schenkungsvertrag steht der Passus :
Ich finde, da wäre dann doch mal der Wortlaut der relevanten Passagen nicht ganz unwichtig.
Übertragung ist im Falle der Erbteilung auszugleichen und im Falle der Pflichtteilsgeltendmachung auf den Pflichtteil anzurechnen.
Anhand der bisherigen Informationen:
ZitatWie sieht es jetzt mit den Pflichtteilsergänzungsansprüchen aus? :
Auf Basis der in Antwort#6 genannten zahlen gibt es keine Pflichtteilergänzungsansprüche, weder für Dich noch für Deine Schwester.
ZitatIch habe das leider jetzt so verstanden, dass alles nochmal inflationsbereinigt hochgerechnet wird und ich davon 25% erhalte. :
Im Prinzip ja, aber von bereits erhaltenen Schenkungen musst Du nichts zurückzahlen. Diese Regelung führt lediglich dazu, dass der Pflichtteilsanspruch durch die Schenkung bereits befriedigt ist.
ZitatDas hiesse dann für mich, das meine Schwester jetzt noch Geld von mir erhält?. :
Dass Du tatsächlich bereits mehr als den Pflichtteilsanspruch erhalten hast führt nicht dazu, dass Du etwas an Deine Schwester zu zahlen hättest.
Die Inflationsbereinigung ändert daran auch nichts.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten