Hallo – ich brauche Euren Rat:
Mein Vater ist im Oktober 2008 verstorben. Gestern bekam ich vom Amtsgericht eine Kopie des Testaments zugeschickt. Alleinerbin ist seine jetzige, dritte Ehefrau.
Wenn diese stirbt, erhalten die zwei Enkelkinder von der Ehefrau sowie meine zwei Kinder das Erbe. Mein Bruder, die Tochter der Ehefrau und ich gehen leer aus. Damit kann ich gut leben, da ich die letzten Jahre aus diversen Gründen nur spärlichen Kontakt zu meinem Vater hatte.
Mein Bruder und ich möchten auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil erheben, freue mich aber, dass meine Kinder „Ihren Anteil“ erhalten. (Mein Bruder hat keine Kinder).
Nun zu meiner Frage:
Wie erfahre ich, bzw. meine Kinder, wenn die Ehefrau auch verstirbt? Werden sie vom Amtsgericht informiert? Wieso haben meine Kinder keine Kopie des Testamentes erhalten, obwohl sie ja mit den anderen als Nacherbe eingesetzt sind?
Müssen wir was unternehmen oder dem Amtsgericht gegenüber eine Erklärung abgeben?
Vielen Dank schon mal..
Grüße
Nachtrag: Prüft das Amtsgericht das jetzige Vermögen? Die Ehefrau kann doch sonst alles i h r e n Enkeln zukommen lassen, bovor sie von dieser Welt geht und den anderen bleibt nichts?
-- Editiert von Wildkirsche am 28.01.2009 11:03
Enterbt - warum bekommen Nacherben keine Kopie des Testamentes?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



...Wie erfahre ich, bzw. meine Kinder, wenn die Ehefrau auch verstirbt?...
Das Testament bleibt beim Nachlassgericht und wird nach dem Tod erneut eröffnet und die Schlusserben hiervon benachrichtigt.
...Werden sie vom Amtsgericht informiert?...
Ja.
...Wieso haben meine Kinder keine Kopie des Testamentes erhalten, obwohl sie ja mit den anderen als Nacherbe eingesetzt sind?...
Weil sie erst auf den Tod der Ehefrau erben. Genau genommen, hättest du nur eine auszugsweise Kopie des Testments erhalten dürfen, da es dich zum jetztigen Zeitpunkt nichts angeht, wer als Schlußerbe des Überlebenden eingesetzt wurde!
Müssen wir was unternehmen oder dem Amtsgericht gegenüber eine Erklärung abgeben?
...Müssen wir was unternehmen oder dem Amtsgericht gegenüber eine Erklärung abgeben?...
Dem Amtsgericht gegenüber müsst ihr nichts machen.
Ihr könnt der Erbin gegenüber euren Pflichtteilsanspruch geltend machen.
.. Prüft das Amtsgericht das jetzige Vermögen?...
Nein, das ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichts.
...Die Ehefrau kann doch sonst alles i h r e n Enkeln zukommen lassen, bovor sie von dieser Welt geht und den anderen bleibt nichts?...
Auch das ist möglich und kann nicht verhindert werden (dann hätte man das Testament entsprechend abfassen müssen und das kann nur der Fachmann).
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