Enterbt - wie geht man am besten vor?

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
mimano
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt - wie geht man am besten vor?

Der Vater meines Stiefvaters ist letztes Jahr verstorben. Aufgrund von zuletzt angespannter Beziehung erfuhr er erst jetzt durch Zufall von dessen Tod. Niemand - nicht einmal die Ehefrau, mit der der Vater 30 Jahre lang verheiratet war und mit der er früher oft zusammen im Urlaub war, hat ihn informiert. Es gibt keine gemeinsamen Kinder. Die Ehefrau ist jetzt ebenfalls über 80 Jahre alt und hat keine Kinder, keine Geschwister und keine Eltern mehr. Das Ehepaar war enttäuscht, dass mein Stiefvater nie leibliche eigene Kinder gezeugt hatte und er nur einem "einfachen" Beruf nachgegangen ist. Mein Stiefvater möchte meine Mutter nächstes Jahr heiraten und mich adoptieren (Erwachsenenadoption).

Die Ehefrau macht nach Aussagen einer gemeinsamen Bekannten noch regelmäßig Urlaub auf dem Grundstück auf Rügen.

Das Vermögen:
Vater: Bebautes Grundstück seit mehreren Generationen im Besitz auf Rügen, ca. 1 Mio €
Ehefrau: Zwei Mehrfamilienhäuser in Berlin.
Nicht genau zuzuordnen: Noch mind. zwei Autos aus 2022, ein gesamtes Stockwerk in einer Villa, wo der gemeinsame Wohnsitz war.

Hier meine Fragen:

1) Was sind eure Vermutungen, warum er nicht informiert wurde? Bei einem solchen Vermögen geht man ja eigentl. von einem Testament aus.
2) Ist ein Berliner-Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig einsetzen und kein Sohn aus erster Ehe überhaupt erwähnt wird, gültig?
3) Kann sie z.B. das Grundstück auf Rügen überschrieben bekommen haben ohne Testament?
4) Was sollte er machen, falls die Ehefrau angibt, kein Testament zu haben?
5) Was passiert, wenn Sie vor Klärung selber verstirbt? Fällt dann alles an den Staat und wie kann dann noch ein Teil verlangt werden?

Vielen Dank für Input. Natürlich wird bald rechtliche Beratung noch in Anspruch genommen




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1998 Beiträge, 270x hilfreich)

Zitat (von mimano):
1) Was sind eure Vermutungen, warum er nicht informiert wurde? Bei einem solchen Vermögen geht man ja eigentl. von einem Testament aus.


Sofern ein Testament vorhanden war: Da dein Stiefvater anscheinend nicht testamentarisch bedacht wurde, wird er natürlich auch nicht angeschrieben.

Und ohne Testament wird m.W. sowieso niemand angeschrieben.

Zitat (von mimano):
2) Ist ein Berliner-Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig einsetzen und kein Sohn aus erster Ehe überhaupt erwähnt wird, gültig?


Grundsätzlich schon.

Warum sollte das nicht gültig sein?

Zitat (von mimano):
3) Kann sie z.B. das Grundstück auf Rügen überschrieben bekommen haben ohne Testament?


Ja, als Schenkung zu Lebzeiten. Oder ansonsten mit Erbschein.

Zitat (von mimano):
4) Was sollte er machen, falls die Ehefrau angibt, kein Testament zu haben?


Sich beim zuständigen Nachlassgericht erkundigen.

Zitat (von mimano):
5) Was passiert, wenn Sie vor Klärung selber verstirbt?


Sofern der Vater deines Stiefvaters selber noch über Vermögen verfügte bzw. etwaige Schenkungen nicht länger als zehn Jahre vor seinem Ableben erfolgt sind, steht deinem Stiefvater nach wie vor sein Pflichtteil (= Hälfte des gesetzlichen in Geld) zu.





-- Editiert von User am 28. Oktober 2024 07:15

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41719 Beiträge, 14598x hilfreich)

Wichtig ist doch erst einmal, den Status zu klären. Wenn der Sohn des Verstorbenen keinen Kontakt zur Witwe aufnehmen möchte oder aber dieser Kontakt ergebnislos verläuft, kann man z.B. einen Erbschein beantragen. Dann weiß man, ob ein Testament existiert bzw. ein Testament eingereicht wurde.

Und, auch wenn es hart ist: erben kommt nach sterben. Was der Verstorbene mit seinem Vermögen zu Lebzeiten gemacht hat, das ist seine Entscheidung und die ist zu respektieren.

wirdwerden

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49757 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Sofern ein Testament vorhanden war: Da dein Stiefvater anscheinend nicht testamentarisch bedacht wurde, wird er natürlich auch nicht angeschrieben.

Auch enterbte gesetzliche Erben werden über die Testamentseröffnung informiert, damit sie Kenntnis über ihre Enterbung erhalten.

Wenn es ein Testament geben würde, dann müsste der Vater eine entsprechende Information erhalten haben.

Wie lange liegt der Tod des Vaters denn schon zurück?

Zitat (von mimano):
2) Ist ein Berliner-Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig einsetzen und kein Sohn aus erster Ehe überhaupt erwähnt wird, gültig?

Ja

Zitat (von mimano):
3) Kann sie z.B. das Grundstück auf Rügen überschrieben bekommen haben ohne Testament?

Ja

Zitat (von mimano):
4) Was sollte er machen, falls die Ehefrau angibt, kein Testament zu haben?

Dann bildet er zusammen mit der Ehefrau eine Erbengemeinschaft zu je 50%. Er könnte dann einen Erbschein beantragen.

Zitat (von mimano):
5) Was passiert, wenn Sie vor Klärung selber verstirbt? Fällt dann alles an den Staat und wie kann dann noch ein Teil verlangt werden?

Dann fällt das Vermögen der Ehefrau einschl. der Erbschaft an ihre Erben. An die müsste sich Dein Stiefvater dann wenden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mimano
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie lange liegt der Tod des Vaters denn schon zurück?


Der Tod liegt jetzt bald zwei Jahre zurück. Er geht daher nicht mehr davon aus, dass er etwas vom Nachlassgericht ein Schreiben erhält.

Er hat jetzt seine Stiefmutter telefonisch kontaktiert. Diese gibt weiterhin keine Auskunft. Werde wo der Vater begraben liegt, noch ob es ein Testament gegeben hat. Der Anwaltstermin zur Beratung ist erst Mitte Dezember.

Bringt es etwas vorher einen Erbschein zu beantragen? Wie lange würde dies in Berlin dauern?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49757 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von mimano):
Der Tod liegt jetzt bald zwei Jahre zurück. Er geht daher nicht mehr davon aus, dass er etwas vom Nachlassgericht ein Schreiben erhält.

Dann gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Testament. Dein Stiefvater wäre damit Erbe geworden und bildet zusammen mit der Stiefmutter eine Erbengemeinschaft.

Zitat (von mimano):
Bringt es etwas vorher einen Erbschein zu beantragen?

Jetzt kommt es auf die 3 Wochen auch nicht mehr an. Ich würde daher erst den Anwaltstermin abwarten.

Zitat (von mimano):
Wie lange würde dies in Berlin dauern?

Genau weiß ich das nicht, weil das auch abhängig davon ist, ob irgendwelche Schwierigkeiten auftauchen. Jedoch dürfte es sich mindestens um mehrere Monate handeln.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7218 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von mimano):
Der Vater meines Stiefvaters ist letztes Jahr verstorben. Aufgrund von zuletzt angespannter Beziehung erfuhr er erst jetzt durch Zufall von dessen Tod.

Welcher "Er" erfuhrt erst durch Zufall vom Tod des Vaters Ihres Stiefvaters?

Zitat:
Niemand - nicht einmal die Ehefrau, mit der der Vater 30 Jahre lang verheiratet war und mit der er früher oft zusammen im Urlaub war, hat ihn informiert.

Ex-Ehefrauen sind keine gesetzlichen Erben, sofern es kein Testament gibt, in dem sie bedacht werden, werden sie auch nicht informiert.
Mit der Ehescheidung erlöschen die "ehelichen Bande". Und zwar vollständig.

Zitat:
Es gibt keine gemeinsamen Kinder.

Dann gibt es also auch keine Kinder als Erben.
Zitat:
Die Ehefrau ist jetzt ebenfalls über 80 Jahre alt

Die Ex-Ehefrau.

Zitat:
und hat keine Kinder, keine Geschwister und keine Eltern mehr. Das Ehepaar war enttäuscht, dass mein Stiefvater nie leibliche eigene Kinder gezeugt hatte

Welches Ehepaar war deshalb enttäuscht?

Ich frage nur aus Neugier, erbrechtlicht spielt das keinerlei Rolle.

Zitat:
und er nur einem "einfachen" Beruf nachgegangen ist. Mein Stiefvater möchte meine Mutter nächstes Jahr heiraten und mich adoptieren (Erwachsenenadoption).

Und was hat das jetzt mit dem Verstorbenen und dessen Erbe zu tun?

Zitat:
Die Ehefrau macht nach Aussagen einer gemeinsamen Bekannten noch regelmäßig Urlaub auf dem Grundstück auf Rügen.

Die Ex-Ehefrau. Und auch das ist erbrechtlich völlig irrelevant.

Zitat:
Das Vermögen:
Vater: Bebautes Grundstück seit mehreren Generationen im Besitz auf Rügen, ca. 1 Mio €
Ehefrau: Zwei Mehrfamilienhäuser in Berlin.
Nicht genau zuzuordnen: Noch mind. zwei Autos aus 2022, ein gesamtes Stockwerk in einer Villa, wo der gemeinsame Wohnsitz war.

Solange die beide noch leben, gibt es gar nix zu erben.

Zitat:
1) Was sind eure Vermutungen, warum er nicht informiert wurde?

Wer soll der "Er" sein?
Wenn er kein gesetzlicher Erbe ist und es auch kein Testament gibt, in dem er bedacht wird, braucht er nicht informiert werden - m.E. darf er sogar nicht informiert werden, weil es ihn dann schlicht nichts angeht.

Zitat:
Bei einem solchen Vermögen geht man ja eigentl. von einem Testament aus.

Nein. Überhaupt nicht6.
Zitat:
2) Ist ein Berliner-Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig einsetzen und kein Sohn aus erster Ehe überhaupt erwähnt wird, gültig?

Selbstverständlich.
Zitat:
3) Kann sie z.B. das Grundstück auf Rügen überschrieben bekommen haben ohne Testament?

Es ist unklar, wer hier von wem ein Grundstück überschrieben bekommen haben soll.
Zitat:
4) Was sollte er machen, falls die Ehefrau angibt, kein Testament zu haben?

Wenn er meint, daß es ein Testament gibt, das von irgendjemand unterdrückt wurde, kann er zur Polizei gehen, oder einen Anwalt beauftragen.
Allerdings reicht die Meinung "Es muss doch ein Testament geben!" für gar nichts.
Zitat:
5) Was passiert, wenn Sie vor Klärung selber verstirbt?

Dann treten ihre Erben an ihre Stelle.
Zitat:
Fällt dann alles an den Staat

An den "Staat" (genau gesagt: an das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Wohnsitz hatte) fällt ein Erbe nur, wenn es keine Erben gibt.
Erben sind entweder die gesetzlichen Erben, das geht dann ggf. bis ins xte Glied, da erbt dann unter Umständen der Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Neffe, oder ähnliches passiert, oder die Erben, die in einem Testament bestimmt werden.

Mit einem Testament können die gesetzlichen Erben enterbt werden. Einige gesetzliche Erben können dann gegenüber den durch Testament bestimmten Erben "Pflichtteilsansprüche" geltend machen. Das sind Ehegatten (aber keine "Ex-Ehegatten"), leibliche oder adoptierte Kinder, Enkel usw., Eltern, nicht aber z.B. Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen.

Zitat:

und wie kann dann noch ein Teil verlangt werden?

Man kann nur einen Teil vom Erbe verlangen, wenn man genau diesen Teil geerbt hat. Sonst kann man gar nichts verlangen. (Außer unter Umständen, siehe oben, den Pflichtteil, wenn man enterbt wurde und Pflichtteilsansprüch hat.)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49757 Beiträge, 17456x hilfreich)

@eh1960
Es wäre sinnvoll, die Fragestellung genau zu lesen und sie zu verstehen, bevor man derartige Antworten gibt.

Zitat (von eh1960):
Welcher "Er" erfuhrt erst durch Zufall vom Tod des Vaters Ihres Stiefvaters?

Der Stiefvater natürlich. Wer denn sonst?

Zitat (von eh1960):
Dann gibt es also auch keine Kinder als Erben

Doch, der Stiefvater ist Kind des Erblassers.

Zitat (von eh1960):
Die Ex-Ehefrau.

Welche Ex-Ehefrau? Eine Ex-Ehefrau kommt im Sachverhalt nicht vor.






3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
Eine Ex-Ehefrau kommt im Sachverhalt nicht vor.

Da ist sie
Zitat (von mimano):
die Ehefrau, mit der der Vater 30 Jahre lang verheiratet war

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41719 Beiträge, 14598x hilfreich)

Susi, der Fragesteller hat doch klar formuliert: der Vater war zum Zeitpunkt seines Todes 30 Jahre verheiratet; diese Ehefrau ist aber nicht die Mutter des Stiefvaters, also des biologischen Sohnes des Vaters.

wirdwerden

-- Editiert von User am 27. November 2024 09:05

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7218 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Susi, der Fragesteller hat doch klar formuliert: der Vater war zum Zeitpunkt seines Todes 30 Jahre verheiratet; diese Ehefrau ist aber nicht die Mutter des Stiefvaters, also des biologischen Sohnes des Vaters.

Eben.

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