Enterbt - wie geht man am besten vor?

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
mimano
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbt - wie geht man am besten vor?

Der Vater meines Stiefvaters ist letztes Jahr verstorben. Aufgrund von zuletzt angespannter Beziehung erfuhr er erst jetzt durch Zufall von dessen Tod. Niemand - nicht einmal die Ehefrau, mit der der Vater 30 Jahre lang verheiratet war und mit der er früher oft zusammen im Urlaub war, hat ihn informiert. Es gibt keine gemeinsamen Kinder. Die Ehefrau ist jetzt ebenfalls über 80 Jahre alt und hat keine Kinder, keine Geschwister und keine Eltern mehr. Das Ehepaar war enttäuscht, dass mein Stiefvater nie leibliche eigene Kinder gezeugt hatte und er nur einem "einfachen" Beruf nachgegangen ist. Mein Stiefvater möchte meine Mutter nächstes Jahr heiraten und mich adoptieren (Erwachsenenadoption).

Die Ehefrau macht nach Aussagen einer gemeinsamen Bekannten noch regelmäßig Urlaub auf dem Grundstück auf Rügen.

Das Vermögen:
Vater: Bebautes Grundstück seit mehreren Generationen im Besitz auf Rügen, ca. 1 Mio €
Ehefrau: Zwei Mehrfamilienhäuser in Berlin.
Nicht genau zuzuordnen: Noch mind. zwei Autos aus 2022, ein gesamtes Stockwerk in einer Villa, wo der gemeinsame Wohnsitz war.

Hier meine Fragen:

1) Was sind eure Vermutungen, warum er nicht informiert wurde? Bei einem solchen Vermögen geht man ja eigentl. von einem Testament aus.
2) Ist ein Berliner-Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig einsetzen und kein Sohn aus erster Ehe überhaupt erwähnt wird, gültig?
3) Kann sie z.B. das Grundstück auf Rügen überschrieben bekommen haben ohne Testament?
4) Was sollte er machen, falls die Ehefrau angibt, kein Testament zu haben?
5) Was passiert, wenn Sie vor Klärung selber verstirbt? Fällt dann alles an den Staat und wie kann dann noch ein Teil verlangt werden?

Vielen Dank für Input. Natürlich wird bald rechtliche Beratung noch in Anspruch genommen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1422 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von mimano):
1) Was sind eure Vermutungen, warum er nicht informiert wurde? Bei einem solchen Vermögen geht man ja eigentl. von einem Testament aus.


Sofern ein Testament vorhanden war: Da dein Stiefvater anscheinend nicht testamentarisch bedacht wurde, wird er natürlich auch nicht angeschrieben.

Und ohne Testament wird m.W. sowieso niemand angeschrieben.

Zitat (von mimano):
2) Ist ein Berliner-Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig einsetzen und kein Sohn aus erster Ehe überhaupt erwähnt wird, gültig?


Grundsätzlich schon.

Warum sollte das nicht gültig sein?

Zitat (von mimano):
3) Kann sie z.B. das Grundstück auf Rügen überschrieben bekommen haben ohne Testament?


Ja, als Schenkung zu Lebzeiten. Oder ansonsten mit Erbschein.

Zitat (von mimano):
4) Was sollte er machen, falls die Ehefrau angibt, kein Testament zu haben?


Sich beim zuständigen Nachlassgericht erkundigen.

Zitat (von mimano):
5) Was passiert, wenn Sie vor Klärung selber verstirbt?


Sofern der Vater deines Stiefvaters selber noch über Vermögen verfügte bzw. etwaige Schenkungen nicht länger als zehn Jahre vor seinem Ableben erfolgt sind, steht deinem Stiefvater nach wie vor sein Pflichtteil (= Hälfte des gesetzlichen in Geld) zu.





-- Editiert von User am 28. Oktober 2024 07:15

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39760 Beiträge, 14201x hilfreich)

Wichtig ist doch erst einmal, den Status zu klären. Wenn der Sohn des Verstorbenen keinen Kontakt zur Witwe aufnehmen möchte oder aber dieser Kontakt ergebnislos verläuft, kann man z.B. einen Erbschein beantragen. Dann weiß man, ob ein Testament existiert bzw. ein Testament eingereicht wurde.

Und, auch wenn es hart ist: erben kommt nach sterben. Was der Verstorbene mit seinem Vermögen zu Lebzeiten gemacht hat, das ist seine Entscheidung und die ist zu respektieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48512 Beiträge, 17108x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Sofern ein Testament vorhanden war: Da dein Stiefvater anscheinend nicht testamentarisch bedacht wurde, wird er natürlich auch nicht angeschrieben.

Auch enterbte gesetzliche Erben werden über die Testamentseröffnung informiert, damit sie Kenntnis über ihre Enterbung erhalten.

Wenn es ein Testament geben würde, dann müsste der Vater eine entsprechende Information erhalten haben.

Wie lange liegt der Tod des Vaters denn schon zurück?

Zitat (von mimano):
2) Ist ein Berliner-Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig einsetzen und kein Sohn aus erster Ehe überhaupt erwähnt wird, gültig?

Ja

Zitat (von mimano):
3) Kann sie z.B. das Grundstück auf Rügen überschrieben bekommen haben ohne Testament?

Ja

Zitat (von mimano):
4) Was sollte er machen, falls die Ehefrau angibt, kein Testament zu haben?

Dann bildet er zusammen mit der Ehefrau eine Erbengemeinschaft zu je 50%. Er könnte dann einen Erbschein beantragen.

Zitat (von mimano):
5) Was passiert, wenn Sie vor Klärung selber verstirbt? Fällt dann alles an den Staat und wie kann dann noch ein Teil verlangt werden?

Dann fällt das Vermögen der Ehefrau einschl. der Erbschaft an ihre Erben. An die müsste sich Dein Stiefvater dann wenden.

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