Enterbung -

5. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
mike360
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbung -

Hallo,

ist es möglich den Pflichtteil den die Tochter zugut hat komplett an deren Kinder, bzw an ein Kind weiterzugeben???

Begründung: unser Schwiegersohn soll seine Tochter Sexuell genötigt haben!!!! Das ganze liegt der Staatsanwaltschaft vor. Damit die Enkelin unglaubwürdig wird, haben die Eltern Sie in eine Jugendpsychiatrie einweisen lassen!!!

Gruss

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die sexuelle Nötigung, wenn er denn am Ende verurteilt wird, hat der Schwiegersohn begangen, nicht die Tochter. Eine Möglichkeit zur Enterbung aus diesem Grunde sehe ich daher nicht.

Die Einweisung der Enkelin in eine Jugendpsychatrie ist aus meiner Sicht auch kein Grund zur Enterbung.
Die Einweisung ist doch sicher durch einen entsprechenden Facharzt erfolgt, denn die Eltern können das Kind nicht einfach so einweisen lassen.

Die Entziehung des Pflichtteils ist nach § 2333 BGB nur dann möglich, wenn sich die Taten gegen den Erblasser oder dessen Ehegatten richten. Das ist hier in keinem Fall gegeben. Einen unsittlichen Lebenswandel der Tochter kann man auch wohl nicht unterstellen. Insgesamt gesehen sehe ich daher keine Möglichkeit, den Pflichtteil zu entziehen.

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