Enterbung - Kann ich Haus schenken und können dann in 10 Jahren meine Kinder noch Ansprüche stellen?

11. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
melange_58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbung - Kann ich Haus schenken und können dann in 10 Jahren meine Kinder noch Ansprüche stellen?

Hallo, wer kann helfen?
Ich, 62 Jahre, 2x geschieden, aus jeder Ehe 1 Kind und im Moment allein.
Habe zu den Kindern keinen Kontakt und möchte mein Haus bzw. meinen ganzen Besitz meinem Neffen vererben. Kann ich es ihm schenken und können dann in 10 Jahren meine Kinder noch Ansprüche stellen? Was gibt es noch zu berücksichtigen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

melange

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

quote:
Kann ich es ihm schenken und können dann in 10 Jahren meine Kinder noch Ansprüche stellen?


Ja, wenn es für Dich ok ist, dass Du dann kein Haus und kein Vermögen mehr hast. Da es sich um vorsätzliche Verarmung handelt, hast Du aber auch keine Ansprüche auf Sozialleistungen.

Eine Schenkung nur auf dem Papier (z.B. Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten beim Haus) führt nicht dazu, dass die Kinder nach 10 Jahren keine Ansprüche mehr haben.

quote:
Was gibt es noch zu berücksichtigen?


Für den Neffen fällt wohl eine hohe Schenkungsstuer an. Du solltest das nicht mehr in diesem Jahr machen, da zum 01.01.2010 die Steuersätze für Schenkungen an Neffen gesenkt werden.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Verkaufs im doch das Haus, dabei unzähliche Schäden auffrühren die den Preis gering ausfallen lassen. Dazu noch ein Wohn und Nutzungsrecht.

Das Geld verprasst man dann irgendwo. (oder lässt es vor dem Beschenken ins Gras fallen :-)))

K.

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"Ich interessere mich nicht für Probleme anderer, ich will nur meinen Meinung und mein angelesenes Ha"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

Die Antwort von Mustermann2000 ändert nichts daran, dass nach Durchführung dieser Maßnahmen der Fragesteller objektiv vermögenslos ist.

quote:
oder lässt es vor dem Beschenken ins Gras fallen


Und eine Aufforderung zu Straftaten (Steuerhinterziehung) sollten in einem Rechtsforum nicht vorkommen.

Ob der Fragesteller tatsächlich den Rest seines Lebens und das können noch 20-30 oder auch mehr Jahre sein ohne Ansprüche (auch kein Wohnrecht) auf sein Haus und ohne sonstiges Vermögen verbringen will, nur damit seinen leiblichen Kindern keine Erbansprüche zustehen, muss er letztendlich selbst entscheiden.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

quote:
oder lässt es vor dem Beschenken ins Gras fallen
Und eine Aufforderung zu Straftaten (Steuerhinterziehung) sollten in einem Rechtsforum nicht vorkommen.


Na wer kann mir verbieten den Besitz an meinem Geld aufzugeben.
Und wer kann verbieten das man es findet.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

HH - wäre die Überlassung gegen Rentenzahlung eine Ausschlussmöglichkeit gegenüber den Kindern? Also der Neffe zahlt eine mtl. Rente?
Was ist mit einem unkündbaren Mietvertrag im Gegenzug zur Schenkung?
Zahlung des Neffen und Mietvertrag wären hier zwei verschiedene Varianten.? Der Neffe zahlt ja nicht an seinen Mieter.
Aber Abzahlung der Kaufsumme als Rentenzahlung und dazu dann ein Mietvertrag?

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"sika0304"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2470x hilfreich)

Solange man tatsächlich das Haus geschenkt bekommt ist alles Problematisch.
Ein reeler Verkauft zu üblichen Preisen mit echtem Geldfluss ist das sicherste.
Was die Oma dann mit Ihrem Bargeld macht, ob verbrennen oder verjuxen ist ne andere Sache und nicht nachweisbar.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17082x hilfreich)

quote:
Na wer kann mir verbieten den Besitz an meinem Geld aufzugeben.
Und wer kann verbieten das man es findet.


Wenn man seinen Besitz derart aufgibt, dass er nur von einer ganz bestimmten Person "gefunden" werden kann, dann nennt man das Schenkung.

quote:
Ein reeler Verkauft zu üblichen Preisen mit echtem Geldfluss ist das sicherste.


Was sollte den Neffen dazu bewegen, das Haus zu einem reellen Preis zu kaufen?

quote:
Was die Oma dann mit Ihrem Bargeld macht, ob verbrennen oder verjuxen ist ne andere Sache und nicht nachweisbar.


Erstens wäre ich mir nicht so sicher, was dabei später beweisbar ist und zweitens führt auch das dazu, dass der Fragesteller nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich vermögenslos ist. Es gehört schon ein Hang zur Selbstzerstörung dazu, derartigen Ratschlägen zu folgen.






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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn das Haus einen höheren Wert hat, sollte sich der TE an einen Anwalt oder Notar wenden. Möglichkeiten gibt es viele, u.a. einen Erbvertrag. Völlig ohne Absicherung höhere Werte abzugeben halte ich für gefährlich. Ob die Haltung des Neffen in 10 Jahren immer noch positiv ist ...???

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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