Enterbung - habe ich einen Anspruch auf Pflichtteil? Ist da was dran?

13. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)
Enterbung - habe ich einen Anspruch auf Pflichtteil? Ist da was dran?

Folgender Fall:

Meine Eltern trennten sich vor 20 Jahren, seitdem hatte ich keinen Kontakt mehr zu meinem Vater, der danach in zweiter Ehe kinderlos lebte. Mein Vater ist nun vor 2 Jahren verstorben, kurz darauf bekam ich auch Post von seinem Anwalt, dass ich keinerlei Anspruch auf irgendwas hätte, da seine zweite Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt wurde. Jetzt sagte mir ein Bekannter, dass mir ein Pflichtteil zumindest zustehen würde. Ist da was dran? Oder würde es sich lohnen, deswegen einen RA aufzusuchen?

Danke für Eure fachmännischen Ratschläge.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Dir steht ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Diesen Pflichtteil musst Du innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod Deines Vaters bei seiner zweiten Ehefrau einfordern, da er ansonsten verjährt.

Im Prinzip kann man diese Forderung auch ohne Anwalt machen. Wenn jedoch mit Widerstand im Hinblick auf die Auszahlung des Pflichtteils zu rechnen ist, dann sollte man einen Anwalt einschalten.

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#2
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)

Hey,

vielen Dank für die Antwort.

Da mein Vater von seinem bevorstehenden Tod wusste (maligne Tumorerkrankung), frag ich mich, ob mir auch für den Fall ein Erbteil zusteht, wenn mein Vater vor seinem Tod seiner zweiten Ehefrau sämtliches Eigentum überschrieben hat.

Weiß da jmd. auch eine Antwort...?

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#3
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Es besteht auch ein Pflichtteilanspruch bei Schenkungen wenn die mehr als die hälfte der Vermögen sind und während die letzte 10 Jahre vor seinem Tod überschrieben waren.

Dir steht Pflichtteil (=Bar) zu , nicht Erbteil.



-- Editiert am 13.07.2009 20:44

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#4
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)

Hmm, also keine Chance auf Eigentum, nur auf Bares, richtig?!

Und wie ergibt sich nun dieser Pflichtanteil, woraus setzt der sich zusammen?

Danke für die Zeit und Mühe, sicherlich fragen hier andauernd "Unwissende" wie ich nach den gleichen Themen ;)

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#5
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Genau, Auszahlungsanspruch von die GESAMTE Vermögen, wenn Du keine Geschwister hast, dann 25%.





1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Orpheus 09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Nur mal eine ( nicht böse gemeinte) Bemerkung am Rande: Was ich schlimm finde, ist, dass es überhaupt die Möglichkeit (zur Not auch gerichtlich) gibt, dass Menschen, die sich ewiglich nie um andere gekümmert haben, nach dessen Tod immer wieder versuchen, wenigstens noch "Geld" aus der Sache zu schöpfen. Es scheint besser zu sein, am besten gar kein "Vermögen" o.ä. zu haben , wenn man älter ist, dann gibt´s auch nicht´s für die Eltern oder wenn welche da sind, für "lieben "Kinder zu zu holen. :fight:

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
dass Menschen, die sich ewiglich nie um andere gekümmert haben


Das hat die Fragestellerin nie verweigert auch.

Kontakt, braucht mindesten 2 Seiten und der Vater hier hat der Kontakt unterbrochen - indem er das Haus incl. Mutter und Kind verlassen hat.


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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

#und der Vater hier hat der Kontakt unterbrochen - indem er das Haus incl. Mutter und Kind verlassen hat.#
Woher weisst du denn das? Kennst du den TE?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Abaulet
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 45x hilfreich)

Spekulieren kann man immer...

Der Kontaktabbruch ist sicherlich nicht von meiner Seite aus erfolgt, und wieviele Jahre lang stand meine Mutter im Rechtsstreit mit meinem Vater um Unterhaltszahlungen, die er auf 50€ mtl. drücken konnte.

Insofern geht es mir weniger um den Anspruch an sich, als vielmehr seiner neuen Ehefrau noch einmal abschliessend so richtig "an's Bein zu *****n" (entschuldigt die Ausdrucksweise)...

Jedem was ihm zusteht!

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