Enterbung meiner Mutter

8. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
davj
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Enterbung meiner Mutter

Meiner Schwester und mir ist das Erbe meiner Großelternzugesprochen wurden, da meine Mutter durch 2 eigene Reinigungen Schulden hatte. Wie wird nun der Pflichtteil meiner Mutter berechnet bzw. wäre es für sie sinnvoll den überhaupt zu beanspruchen, da sie immer im Insolvenzverfahren steckt, bzw. auch von Hartz IV lebt.
Nachdem meine Großeltern ein gemeinsames Testament gemacht haben, sind evtl. nachfolgende Testamente meiner Oma, sie war die längslebende eigentlich gültig?

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"Pino"

Testament oder Erbe?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Was sagt das gemeinschaftliche Testament der Großeltern - das der Überlebende frei über das Vermögen verfügen darf? Dann darf die Großmutter ein eigenes Testament machen, wenn "nein", da ist ihr "neues" eher ungültig.
Deine Mutter muss sich aus eigener Kraft versorgen, ist die dies nicht möglich, springt der Staat ein. Die Erbschaft (nicht Erbschaft) muss sie melden, sollte sie - falls zustehend - den Pflichtteil nicht einfordern, wird das Amt so tun, als wenn sie es erhalten hätte und entsprechend ihren Anspruch kürzen.

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#2
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Der Pflichtanteil Deiner Mutter wäre 25 Prozent.
Wenn Deine Mutter das Erbe antreten würde, dann würde es auf entweder in die Insolvenz laufen, oder HartzIV-Zahler das Geld beanspruchen, bzw. Zahlungen einstellen. Denen ist es sowas von egal ob Schulden da sind oder nicht. Wenn die sehen, dass eine Zahlung von meinetwegen 25.000 Euro zugunsten Deiner Mutter getätigt wurden, dann stellen sie ihre Unterstützung ein. Und wenn der Pflichtanteil nicht die Schulden Deiner Mutter tilgt, dann lohnt es sich ganz und gar nicht.
Besser wäre es, Deine Mutter schlägt das Erbe aus, und Ihr unterstützt sie. Vielleicht sollte sie noch zur Schuldenberatung gehen, die könnte es vielleicht besser erörtern, klären.

Das sind aber alles nur Vermutungen, wie das Amt es wirklich handhaben wird, kann ich nicht sagen. Die sind knallhart, und wenn sie eine Möglichkeit finden, Zahlungen zu kürzen, oder gar zu streichen, dann nutzen sie das auch. Und wie gesagt, denen ist das sowas von egal, ob Schulden da sind, oder nicht. Die sind für das Amt gar nicht vorhanden.

-- Editiert von Teddyknuddel am 09.07.2008 09:14:32

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#3
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

der Pflichtteil der Mutter beträgt nicht 25, sondern 50 % falls es keine weiteren Kinder der Großmutter geben sollte.

b

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#4
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ob 25 oder 50 % ist egal. So wie Siska beschrieben hat, hat sie wohl mit dieser Erbschaft mehr eine Last als eine Entlastung.

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#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wenn die Mutter in der sogenannten Wohlverhaltensphase ist, dann wird das Erbe zu 50% an den Insolvenzverwalter abgeführt. Wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist, dann wird das Gesamterbe eingezogen. Wie es sich bei Harz 4 verhält, kann ich mich nur den Vorrednern anschließen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
davj
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also meine Großeltern haben sich als gegenseitige Erben und bei gleichzeitigem bzw. jeder in seiner Eigenschaft als Überlebender bestimmt die Enkel als Schlusserben einzusetzen

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"Pino"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Ich weiß ja nicht, ob das legal ist. Aber nur so ne Idee.
Wenn ich richtig verstehe, leben Deine Großeltern noch. Kauf doch mit Deiner Schwester z.B. das Haus, oder was auch immer das ganze für ein Butterbrot ab. So ist es keine Schenkung, sondern ein legaler Verkauf und könnte nicht berechnet werden. Zum Schluss, wenn nur noch ein geringer Teil da ist, kann ja Deine Mutter ihren Pflichtanteil geltend machen, der so gering wäre, das es nicht kratzt.

Wie schon gesagt, ich weiß nicht, ob es geht, aber wenn, dann wäre es eine Möglichkeit.

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#8
 Von 
davj
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

leider sind beide schon gestorben!

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"Pino"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
davj
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich weiß nur nicht genau wie der Pflichtteil berechnet wird, da steht immer vom gesetzlichen Erbteil, was ist der gesetzliche Erbteil, sie war Einzelkin

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"Pino"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

...Ob 25 oder 50 % ist egal...
:schock:

...Wenn ich richtig verstehe, leben Deine Großeltern noch. Kauf doch mit Deiner Schwester z.B. das Haus, oder was auch immer das ganze für ein Butterbrot ab. So ist es keine Schenkung, sondern ein legaler Verkauf und könnte nicht berechnet werden...
Schon wieder :schock: Wenn das Haus für ein "Butterbrot" abgekauft worden wäre (ich habe zur Kenntnis genommen, dass beide bereits verstorben sind), wäre der Restbetrag zum Verkehrswert eine gemischte Schenkung und somit würde Schenkungssteuer anfallen.

...Zum Schluss, wenn nur noch ein geringer Teil da ist, kann ja Deine Mutter ihren Pflichtanteil geltend machen, der so gering wäre, das es nicht kratzt...
Der Schuss könnte nach hinten losgehen!
Ggf. hätte die Mutter einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, den sie geltend machen könnte.

...Ich weiß nur nicht genau wie der Pflichtteil berechnet wird, da steht immer vom gesetzlichen Erbteil, was ist der gesetzliche Erbteil, sie war Einzelkind...
Wie brainpower bereits geschrieben hat, hat die Mutter einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von der Hälfte des Nachlasses.

-- Editiert von cruncc1 am 09.07.2008 21:51:32

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