Entlassung der Testamentsvollstreckung, wie geht es weiter?

15. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Biancax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Entlassung der Testamentsvollstreckung, wie geht es weiter?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Opa ist 2010 verstorben und hat 3 Erben im Testament erwähnt.
Einer der Erben wurde zugleich als Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Der Testamentsvollstrecker hat zu eigenen Gunsten und zu Gunsten eines Erben gehandelt.
Ich als weiterer Erbe wurde nur mit Forderungen überschüttet und mein Vermögen vorenthalten.
Außerdem wurden Immobilien unrechtsmäißg verkauft.
Ich stellte dann 2013 einen Antrag zur Entlassung, die Entlassung wurde 2020 beschlossen, wegen grobfahrlässlger Handlungen. Die Gegenseite hat Beschwerde eingelegt und diese wurde 2021 abelehnt.
In der zwischenzeit ist meine Anwältin gestorben und der Ehemann der ebenfalls Anwalt ist, hat die Sache zuende gebracht, dieser ist kein Fachanwalt für Erbrecht.
Der Beschluss mit der Entlassung ist rechtskräftig.
Nachdem mir der Anwalt gebeichtet hat. dass er mit dem Fall überfordert ist, stehe ich jetzt verzweifelt da.
Gestern habe ich einen neuen Anwalt aufgesucht, der mir knallhart gesagt hat, dass der Fall zu umfangreich ist und schon zu lange geht, er müsse diesen ablehnen.
Ich kann ja nicht dafür, dass das Gericht so lange für die Entlassung braucht?
Was mache ich jetzt wenn ich keinen Anwalt finde der die Auseinandersetzung zu Ende bringt?
Ich bin im Recht und finde keinen Anwalt, das ist doch absurd?

Für jegliche Hilfe wäre ich dankbar.
VG B.M.

-- Editiert von User am 15. September 2022 08:36

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von Biancax):
Ich stellte dann 2013 einen Antrag zur Entlassung, die Entlassung wurde 2020 beschlossen, wegen grobfahrlässlger Handlungen.
Und warum liegen da sieben Jahre dazwischen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biancax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil das Gericht so lange dafür gebraucht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Biancax):
Was mache ich jetzt wenn ich keinen Anwalt finde der die Auseinandersetzung zu Ende bringt?

Es selber machen wäre eine Alternative ...



Zitat (von Biancax):
Ich bin im Recht und finde keinen Anwalt

Eventuell sollte man überdenken, das es für den Anwalt auch ein auskömmliches Einkommen erzielbar sein muss und die Art der Vergütung überdenken?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es selber machen wäre eine Alternative ...


Wie soll das gehen? Der TE schrieb von einem Erbe mit Immobilien. Damit dürfte in 99,99% der Fälle der Streitwert über 5000 Euro liegen und damit Anwaltspflicht herrschen.

Zitat (von Biancax):
Ich bin im Recht und finde keinen Anwalt, das ist doch absurd?


Die lokale Rechtsanwaltskammer kontaktieren und mit denen zusammen Versuchen einen Anwalt zu finden. Wenn das nicht klappt kann man am Ende beim Prozessgericht nach § 78b ZPO einen Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Biancax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Die lokale Rechtsanwaltskammer kontaktieren und mit denen zusammen Versuchen einen Anwalt zu finden. Wenn das nicht klappt kann man am Ende beim Prozessgericht nach § 78b ZPO einen Antrag auf Beiordnung eines Notanwaltes stellen.


Danke für den Tipp.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Biancax
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es selber machen wäre eine Alternative ...


Es herrscht Anwaltspflicht.

0x Hilfreiche Antwort

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