Teilungsversteigerung?
Hallo,
ich habe Einspruch gegen den Beschluss des Amtsgerichtes zur Teilungsversteigerung von
2 Grundstücken eingelegt.
Wird das Amtsgericht mir hierfür gesonderte Kosten in Rechnung stellen (bei AbweisungdesAntrages)?
Danke wenn es jemand weiss.
grüsse
malia
PS. Ausserdem habe ich 2 Vollstreckngsschutz-anträge nach 765a ZPO beim Amtsgericht eingereicht.
Weiss jemand, ob mir als Antragsteller dieses Einspruchs
- Kosten entstehen,wenn das Amtsgericht diesen Einspruch ablehnt -
und
- ob mir Kosten entstehen, wenn das Amtsgericht diese Entscheidung dem Landgericht übergibt
und dieses gfs. abweist???
Entstehen Kosten bei einem Einspruch gegen einen Beschluss des Amtsgerichtes zur Anordnung einer
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Kosten des Amtsgerichts trägt der Schuldner. Diese werden im Verteilungsverfahren berücksichtigt und direkt von der Erlös Summe abgezogen. Sollte auf Grund des Rechtsmittels das LG damit beschäftigt sein, könnte es sein, dass Kosten dieser Instanz vom Rechtsmittelführer zu tragen sind. Hier kommt es auf die Kostenentscheidung an.
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@ AR 0710 u. Ratsuchender
vielen Dank für die hilfreichen Anrworten und den guten Link.
Ich hatte soeben ein ausführliches Gespräch mit der Rechtspflegerin:
Folgende Erkenntnisse:
1.) wenn der Antrag nicht zurückgenommen wird, muss die Rechtspflegerin eine Entscheidung treffen,
die dann automatisch zum Landgericht (zur Üb erprüfung) hoch geht.
Das Landgericht sieht sich diesen Punkt an und bestätig/bzw.verfwirft ggfs. die Entscheidung der Rechts-
pflegberin.
Ich habedie Rechtspflegerin gebeten , den Antrag nicht zum Landgericht zu geben.
Ich habe sie gleichzeitgig gefragt, ob wir am Landgericht Anwaltskosten entstehen.
Sie sagt dazu überrasschenderweise folgenges:
Es wäre zu meinen Gunsten, wenn das Landgericht die Rechtspfleger-Entscheidung überprüft.
Das Landgericht schaut sich nur diesen Punkt an und befindet darueber.
Anwaltskosten für mich entstehen nicht - evtl. aber Gebühren für die Entscheidung.
Das Landgericht wird die Sache aber n icht weiterführen - nur über diesen Punkt entscheiden
und das Verfahren an das Amtsgericht zurückgeben.
Also:
Zu meiner Überraschung hat mir die Rechtspflegerin gesagt, dass e szumeiner
Sicherheit sei, wenn sich das Landgericht die Anträge anschaut (ich hatte mich zudiesem
Zeitpunkt bereits entschieden, die Anträge doch zurückzunehmen. Aber sie selbst empfiehlt
das Anschauen durch das Landgericht.
Wenn ich also zurücknehme, benötigt sie das schriftlich.
Wir sind so verblieben, dass ich mich morgen noch einmal telefonisch bei ihr melde
und ihr meine Entscheidung durchgebe.
Wenn es zum Landgericht geht, wird es allerdings nochmals dauern...
Gutachten:
Hier sagt sie folgendes:
Das Gericht beschäftigt eigene Gutachter, die es natürlich in solchen Fällen gern
bescäftigt. Darum reissen sich ja die Gutachter - denn das bringt Kohle...
Ein vorhandenes Gutachten wird sie wahrscheinlich nicht berücksichtigen, da es zum
Zeitpunkt des Versteigerungstermins definitiv zuz alt ist.
Beitritt
Durch meinen Beiritt habe ich das Recht, bei Geboten unter 7/10 Antrag auf Versagung
des Zuschlages zu stellen.
Eine Antwort de rGegenseite auf meinen Einspruch konnte sie mir nicht geben.
Sie wusste offenbar nicht, ob diese inzwischen vorliegt..
Diese werde ich die Antwort heute noch einmal schriftlich anfordern.
Sie erschien mir heute sehr co-operativ und hilfreich, so dass sich das Gespräch gelohnt hat.
grüsse
malia
Meine Empfehlung: Ich würde dem Gericht mitteilen, dass ich nicht mehr an dem Antrag festhalte. Hiernach würde ich abwarten, ob die Gegenseite nun die Vorschüsse einzahlt oder aber ob wieder von ihr Verhandlungen aufgenommen werden.
@Ratsuchender
Danke.
Ich hatte vor, es genauso zu machen.
Aber die Rechtspflegerin sagt, es sei zu meinen Gunsten, wenn es zum Landgericht hoch geht.
Oder geht es darum, dass sie es dann erst einmal vom Tisch hat?
Danke für den Link zu den Kosten der Vollstreckungsgerichte.
2112 Verfahren über den Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO. 20,00 EUR
I ch kann hier nicht genau ersehen, ob Hauffe mi t" Vollstreckungsgerichten Amtsgerichte oder Landgerichte meint?
grüsse
malia
Ich würde den Antrag zurückziehen. Das sieht für die Gegenseite in Hinblick auf das weitere Vorgehen glaubwürdiger und entschlossener aus. Sie muss daraus schließen, dass Du einen Richtungswechsel vollziehst.
@Ratsuchender
Ich habe Dir soeben eine PM geschrieben.
grüsse
malia
sorry- mit ein paar Tippfehlern (zu schnell geschrieben).
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