Guten Tag,
gerne möchte ich folgende Frage stellen:
Angenommen, eine Erbaufteilung erfolgt zu 50:25:25.
a) Wer nimmt die Aufteilung vor und
b) wen
- außer den Beteiligten - interessiert überhaupt, wie
prozentual aufgeteilt worden ist (wenn z.B. die Aufteilung 80:10:10 gemacht worden ist)?
Vielen Dank für eine evtl. Hilfe.
Norgald
Erb-Aufteilung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
zu a) Die Erben.
Wenn Immobilien zum Nachlass gehören, ist ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag erforderlich, ansonsten kann das auch formlos erfolgen.
zu b) niemanden
Wenn die Erben sich einig sind, dann kann die Aufteilung durchaus anders sein als es der gesetzlichen Erbfolge oder dem Testament entspricht. Selbst wenn es jemanden Drittes interessiert, kann derjenige nichts dagegen machen. Eine solche abweichende Einigung ist also völlig legal. Die Einigung kann sogar so aussehen, dass einer der Beteiligten alles erhält, also 100:0:0.
Nur bei einer streitigen (=gerichtlichen) Erbauseinandersetzung achtet das Gericht darauf, dass die Erbquoten eingehalten werden.
-----------------
" "
-- Editiert am 10.03.2010 17:02
Guten Tag,
besten Tag für die hilfreiche, klare Antwort.
Diese
Sache ist somit klar.
Aber wie ist es mit anderen Ämtern: Finanzamt z.B.
Ist es denen
auch egal, wie eine Aufteilung erfolgt
?
Gerne würde ich dazu auch nochmal um eine Aussage bitten.
Gruß
Norgald
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das Finanzamt interresiert sich dafür, da bei einer anderen Aufteilung ggf. Schenkungssteuer anfallen würde.
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen