Erb-Aufteilung

10. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Norgald
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Erb-Aufteilung

Guten Tag,

gerne möchte ich folgende Frage stellen:

Angenommen, eine Erbaufteilung erfolgt zu 50:25:25.
a) Wer nimmt die Aufteilung vor und
b) wen - außer den Beteiligten - interessiert überhaupt, wie prozentual aufgeteilt worden ist (wenn z.B. die Aufteilung 80:10:10 gemacht worden ist)?

Vielen Dank für eine evtl. Hilfe.

Norgald

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

zu a) Die Erben.
Wenn Immobilien zum Nachlass gehören, ist ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag erforderlich, ansonsten kann das auch formlos erfolgen.

zu b) niemanden
Wenn die Erben sich einig sind, dann kann die Aufteilung durchaus anders sein als es der gesetzlichen Erbfolge oder dem Testament entspricht. Selbst wenn es jemanden Drittes interessiert, kann derjenige nichts dagegen machen. Eine solche abweichende Einigung ist also völlig legal. Die Einigung kann sogar so aussehen, dass einer der Beteiligten alles erhält, also 100:0:0.

Nur bei einer streitigen (=gerichtlichen) Erbauseinandersetzung achtet das Gericht darauf, dass die Erbquoten eingehalten werden.

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-- Editiert am 10.03.2010 17:02

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Norgald
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

besten Tag für die hilfreiche, klare Antwort.

Diese Sache ist somit klar.
Aber wie ist es mit anderen Ämtern: Finanzamt z.B.
Ist es denen auch egal, wie eine Aufteilung erfolgt ?

Gerne würde ich dazu auch nochmal um eine Aussage bitten.

Gruß
Norgald

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Das Finanzamt interresiert sich dafür, da bei einer anderen Aufteilung ggf. Schenkungssteuer anfallen würde.

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