Erb berechtigt?

7. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510347-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erb berechtigt?

meine Mutter ist vor ein paar Jahren verstorben. Erben die in Frage kamen waren mein Bruder und ich. Mein Bruder hat das Erbe abgelehnt und ich hab das Erbe angenommen. Nun sind die Eltern meiner Mutter verstorben. Ein Testament oder so gibt es nicht nur den Ehevertrag das es unter den 3 Kinder aufgeteilt wird. Das sind in dem Fall meine 2 Onkel und eben unsere Mutter. Da aber mein Bruder damals das Erbe unserer Mutter nicht angenommen hat dürfte er doch dann damit hier auch nicht Erb berechtigt sein oder? Also ich muss meinen Teil den ich anstelle meiner Mutter Erbe nicht mit ihm teilen?

Testament oder Erbe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Doch, musst du. Die Erbausschlagung nach der Mutter hat nichts mit der Erbfolge nach den Großeltern zu tun.
Mal abgesehen davon, dass ein Testament eigentlich nicht im Ehevertrag gemacht werden kann.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Da aber mein Bruder damals das Erbe unserer Mutter nicht angenommen hat dürfte er doch dann damit hier auch nicht Erb berechtigt sein oder?


Da irrst Du Dich. Die Ausschlagung des Erbes Deiner Mutter hat keinen Einfluss auf die Erbberechtigung gegenüber den Großeltern.

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#3
 Von 
go510347-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Großeltern haben aber doch unserer Mutter vererbt. Da diese bereits verstorben ist kann es doch nicht sein das er dann einen Teil davon bekommt wenn er das Erbe unserer Mutter zuvor abgelehnt hat? Wenn doch aus welchem Grund? Finde ich etwas unlogisch.

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#4
 Von 
go510347-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Da aber mein Bruder damals das Erbe unserer Mutter nicht angenommen hat dürfte er doch dann damit hier auch nicht Erb berechtigt sein oder?


Da irrst Du Dich. Die Ausschlagung des Erbes Deiner Mutter hat keinen Einfluss auf die Erbberechtigung gegenüber den Großeltern.


Die Großeltern haben aber doch unserer Mutter vererbt. Da diese bereits verstorben ist kann es doch nicht sein das er dann einen Teil davon bekommt wenn er das Erbe unserer Mutter zuvor abgelehnt hat? Wenn doch aus welchem Grund? Finde ich etwas unlogisch.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat (von go510347-53):
Die Großeltern haben aber doch unserer Mutter vererbt. Da diese bereits verstorben ist kann es doch nicht sein das er dann einen Teil davon bekommt wenn er das Erbe unserer Mutter zuvor abgelehnt hat? Wenn doch aus welchem Grund?


Wenn nun Ihre Mutter verschuldet gewesen wäre, und Ihr Bruder das Erbe angenommen hätte, dann hätte er ihre Schulden geerbt.

Wenn die Großeltern reich waren und nun vererbt wird, sind Muddis Schulden inzwischen weg und das Erbe steht zur Verfügung. Das lehnt doch keiner ab!


-- Editiert von altona01 am 07.03.2019 22:17

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Großeltern wollten der Mutter vererben. Da diese aber bereits vorher verstorben ist geht das nicht. Die Mutter fällt in der Erbfolge der Großeltern dann einfach weg und wird durch ihre Abkömmlinge (du und dein Bruder) ersetzt.
Stell dir doch mal vor, deine Mutter hätte alles dem Tierschutzverein vererbt. Würdest du es dann auch logisch finden, dass der Tierschutzverein vom Erbe der Großeltern profitiert und ihr Kinder leer ausgeht?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Die Großeltern haben aber doch unserer Mutter vererbt.


Richtig, diese Erbeinsetzung ist aber obsolet geworden, da die Mutter vorverstorben ist.

Zitat:
Da diese bereits verstorben ist kann es doch nicht sein das er dann einen Teil davon bekommt wenn er das Erbe unserer Mutter zuvor abgelehnt hat?


Doch, das ist so.

Zitat:
Wenn doch aus welchem Grund?


Weil die Fälle völlig getrennt zu betrachten sind.

Es treten in der Erbfolge nach der Großmutter auch nicht die Erben der Mutter an ihre Stelle, sondern die Abkömmlinge (§ 1924 Abs. 3 BGB ). Das macht z.B. dann eine gewaltigen Unterschied, wenn die Mutter zum Zeitpunkt ihres Versterbens verheiratet war. Der Ehemann der Mutter würde dann von der Mutter 50% erben, gegenüber der Großmutter ist er aber in keinem Fall erbberechtigt.

Zitat:
Finde ich etwas unlogisch.


Natürlich kann man es logischer finden, dass die Erben der Mutter an ihre Stelle treten sollen, jedoch ist es gesetzlich anders festgelegt.

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#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wie bereits sehr richtig geschrieben wurde, liegen hier zwei - von einander getrennt zu beurteilende - Erbfälle vor. Insoweit beerbt auch Ihr Bruder Ihre Großeltern.

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