Erbanspruch, Enkel (6), uneheliche Kinder (1), Kinder (2)

10. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Eisanker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanspruch, Enkel (6), uneheliche Kinder (1), Kinder (2)

Hallo zusammen,

hier schreibt Eisanker. Ich bin der Neue in Euren Reihen und hoffe, Ihr heißt mich mit meiner ersten Angelegenheit zum Erbrecht willkommen.

Ich bin einer von sechs Enkeln in einer verzwickten Familiensituation. Meine Großeltern waren bis zu ihrem 80. Lebensjahr der Meinung, es gäbe nur zwei Kinder, mein Vater und meine Tante. Plötzlich und ungeschickterweise ist eine weitere Nachfahrin aus dem Nichts aufgetaucht. Hieraus ergibt sich ein undurchsichitger Sachverhalt, v.a. für die laienhaften Betroffenen.
Sofern es Euren Gepflogenheiten entspricht, würde ich das Ganze gerne im nächsten Thread präzisieren.
Ich finde es relativ interessant, sogar aus meiner Sicht eines Erbbeteiligten.
Darf ich weiter berichten?

CU

Eisanker

-- Editiert von Eisanker am 10.07.2022 23:54

-- Editiert von Eisanker am 11.07.2022 00:08

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eisanker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alright, ich schieß dann mal los, in der Hoffnung, dass das die richtige Vorgehensweise ist...
Wie oben gesagt.

Durch webbasierte Ahnenenvorschung hat sich für mich eine zweite Tante ergeben. Leider hat mein Opa das Ganze blauäugigerweise per Vaterschaftstest bestätigen lassen.
Der dritte Nachkomme aus der Affäre meines Opas (meine neue Tante) samt Ihrer gesamten Familie, also Ihrer Mutter, welche eine Affäre vor ca. 60 Jahren mit meinem Opa hatte, deren Mann und dem Nachwuchs sind bis dahin im guten Glauben, dass ein anderer der Vater/Opa ist. Meine neue Tante will das auch so beibehalten, obwohl offenbar meine neuen Cousinen protestierend Bescheid wissen. Das klingt merkwürdig, ist aber so.

Nach anfänglichem Enthusiasmus, v.a. bei meinem Opa und seiner neuen Tochter - alle anderen waren skeptisch und meine Oma geschockt - ist bei meinem Opa der Kontakt zur neuen Tochter abgebrochen.
Alle haben mitlerweile Abstand gewonnen und in unserer Familie wird jetzt über die Erbschaft und das nun unzureichende Testament nahgesinnt.
Mein Großeltern wollen verhindern, dass die neue Tochter erbt. Das scheint jedoch bei leiblichen Kindern nicht ohne Weiteres möglich zu sein.

Erschwerend kommt hinzu, dass der echte, jedoch unleibliche Vater bisher immer noch im Glauben ist, er sei der "echte" Vater. Andererseits erwarten meine Großeltern, dass die neue Tochter bald auf Ihren Pflichtteil pocht.

Wie kann man dieser Forderung am geschicktesten entgehen?

Das notariell erstellte Testment sah es bisher sieht es vor, dass mein Vater und meine Tante 50% und alle sechs Nachkommen aus deren Partnerschaften die andere Hälfte erhalten.

Über konstruktive Hinweise freue ich mich sehr.

Danke vorab

-- Editiert von Eisanker am 11.07.2022 00:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109094 Beiträge, 38258x hilfreich)

Zitat (von Eisanker):
Leider hat mein Opa -ohne familiäre Rücksprache- das Ganze auch per Vaterschaftstest bestätigen lassen.

Warum sollte er auch Rücksprache halten? Die Familie hat da rein gar nichts zu sagen.



Zitat (von Eisanker):
Wie kann man dieser Forderung am geschicktesten entgehen?

Eigentlich gar nicht, denn das "Pflicht" steht ja nicht umsonst dort.
Außer natürlich man hat nichts mehr zu vererben.



Zitat (von Eisanker):
Andererseits erwarten meine Großeltern, dass die neue Tochter bald auf Ihren Pflichtteil pocht.

Wie denn das? Denn die meisten kennen ihr Todesdatum je nicht im voraus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eisanker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ahoi und danke für die Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte er auch Rücksprache halten? Die Familie hat da rein gar nichts zu sagen.

Meiner kranken Großmutter hätten wir dieses Wissen ersparen können. Mein Großvater bereut selbst, dass er sich zum Vaterschaftstest hat überreden lassen. Die Angelegenheit hat meinen Großeltern viel Sorge bereitet.

Zitat (von Harry van Sell):
Eigentlich gar nicht, denn das "Pflicht" steht ja nicht umsonst dort.
Außer natürlich man hat nichts mehr zu vererben.

Meine Großeltern erwarten, dass die neue Tochter post mortem Ihren Pflichtteil fordern wird.

Zitat (von Harry van Sell):
Außer natürlich man hat nichts mehr zu vererben.

Nichts zu vererben hätte mein Opa, wenn er vorab alles seiner Frau, also meiner Oma, überträgt. Das wäre schonmal in die richtige Richtung. Wenn meine Oma dann vor meinem Opa verstirbt, schaut das wieder anders aus. Es sei denn, Sie vererbt dann nur den Pflichtteil an ihn und den Rest an Kinder und Enkel. Dann würde der Pflichtteil für die neue Tochter wieder schrumpfen.

-- Editiert von Eisanker am 11.07.2022 01:02

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109094 Beiträge, 38258x hilfreich)

Zitat (von Eisanker):
Mein Großvater bereut selbst, dass er sich zum Vaterschaftstest hat überreden lassen.

Naja, die Alternative wäre wohl per Gerichtsverfahren und der Zwang per Vollstreckung gewesen, insofern wäre die freiwillige Entscheidung die bessere Variante gewesen.


Zitat (von Eisanker):
Nichts zu vererben hätte mein Opa

Es gibt ja noch andere Alternativen, wie verbrauchen und / pder verschenken.

Da in DE die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten ist, würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79

Mit dem kann man dann auch alle Details und sinnvolle Strategien der Verteilung besprechen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(44973 Beiträge, 16003x hilfreich)

Zitat (von Eisanker):
Erschwerend kommt hinzu, dass der echte, jedoch unleibliche Vater bisher immer noch im Glauben ist, er sei der "echte" Vater.


Also gab es noch keine Vaterschaftsanfechtung? Ohne Vaterschaftsanfechtung ist die neue Tante gegenüber Deinem Opa nicht erbberechtigt. Die Vaterschaftsanfechtung muss zudem innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnis erfolgen. Kenntnis gab es hier spätestens mit dem Vaterschaftstest.

Zitat (von Eisanker):
Alle haben mitlerweile Abstand gewonnen und in unserer Familie wird jetzt über die Erbschaft und das nun unzureichende Testament nahgesinnt.


Warum sollte das Testament unzureichend sein?

Zitat (von Eisanker):
Andererseits erwarten meine Großeltern, dass die neue Tochter bald auf Ihren Pflichtteil pocht.


Ein Pflichtteilsanspruch setzt den Tod des Opas voraus und vor allem eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Zitat (von Eisanker):
Das notariell erstellte Testment sah es bisher sieht es vor, dass mein Vater und meine Tante 50% und alle sechs Nachkommen aus deren Partnerschaften die andere Hälfte erhalten.


Hat sich der Wille von Opa und Oma geändert? Wenn nicht, dann kann das Testament so bestehen bleiben und zwar auch dann, wenn es noch zu einer Vaterschaftsanfechtung kommt.

Zitat (von Eisanker):
Nichts zu vererben hätte mein Opa, wenn er vorab alles seiner Frau, also meiner Oma, überträgt.


Dann ändert sich der Pflichtteilsanspruch in einen Pflichtteilergänzungsanspruch gleicher Höhe. Eine Vermögensübertragung an die Oma ist daher sinnfrei.

Zitat (von Eisanker):
Dann würde der Pflichtteil für die neue Tochter wieder schrumpfen.


Wie schon dargestellt hat die neue Tochter derzeit gar keinen Pflichtteilsanspruch, da der Opa nicht ihr rechtlicher Vater ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eisanker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin Moin
und danke für die hilfreichen Antworten!

Einige Begriffe und Zusammenhänge muss ich noch recherchieren. Dafür reicht dann mein Bildungsniveau ad hoc noch nicht aus.
Ich nehme an, dass die Vaterschaftsanfechtung erst geschehen kann, wenn sich meine neue Tante ggü. Ihrem gesetzlichen, jedoch unleiblichen Vater offenbart hat. Diese geht wahrscheinlich auch von ihr aus.

Leider kann man in den Kopf und die ambitionierten Gedanken des neuen Familienmitglieds nicht herein schauen. Wir wissen auch nicht, ob und wer der rechtliche Vater ist? Zumal die neue Tante/Tochter den Kontakt seit einiger Zeit verweigert, obwohl alles von ihr ausging. Die Stimmung war bisher noch sanft, laut meinem Großvater.

Frohes Beitragen
EA

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(44973 Beiträge, 16003x hilfreich)

Zitat (von Eisanker):
Ich nehme an, dass die Vaterschaftsanfechtung erst geschehen kann, wenn sich meine neue Tante ggü. Ihrem gesetzlichen, jedoch unleiblichen Vater offenbart hat.


Sie kann die Anfechtungsklage auch direkt bei Gericht erheben. Dann erfährt der Vater es im vom Gericht durch Zustellung der Klageschrift.

Zitat (von Eisanker):
Wir wissen auch nicht, ob und wer der rechtliche Vater ist?


Sollte es keinen in ihrer Geburtsurkunde eingetragenen Vater geben, dann sieht die Sache etwas anders aus. Aber auch dann muss eine offizielle Vaterschaftsfeststellung erfolgen, damit die neue Tante erbberechtigt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sie kann die Anfechtungsklage auch direkt bei Gericht erheben. Dann erfährt der Vater es im vom Gericht durch Zustellung der Klageschrift.


Wobei man dabei dann auch immer eins bedenken muss: Der jetzige rechtliche Vater ist dann anschließend kein Vater mehr. Und man fällt da dann auch aus der gesetzlichen Erbfolge raus.

1x Hilfreiche Antwort

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