Erbanspruch Enkel (Berliner Testament)

12. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Unwissend01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanspruch Enkel (Berliner Testament)

Hallo,
habe heute Bescheid bekommen vom Amtsgericht. Meine Tante hat einen Erbschein beantragt!

1. Opa ist 1992 verstorben.
2. Sein Sohn (mein Vater) hat seiner Zeit seinen Pflichtteil verlangt und erhalten.
3. Oma ist 2002 verstorben.
4. Mein Vater ist 2005 verstorben.

Der Wert des Vermögens am Todestag meines Opas betrug Summe X und der meiner Oma Summe Y.

Steht mir nun als Enkel etwas zu und wenn ja, wieviel?

Und warum wurde erst jetzt ein Erbschein beantragt? Welche Gründe kann es dafür geben?

Hoffe, dass es verständlich geschrieben ist.

Danke für Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Vielleicht ist jetzt erst ein Versicherungsschein oder eine Immobilie aufgetaucht, als alte Unterlagen aus einem Koffer durchgesehen wurden.
Am ehesten kann dies ja die Tante beantworten.
Gab es zwei Kinder, wäre der Erbteil 50/50. Da beim ersten Mal ein Pflichtteil verlangt wurde, reduziert sich das dann auf ein Viertel und das kann dann den Erben des Vaters zustehen. kann ja sein, das der Vater damals schon die Hand aufgehalten hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Da beim ersten Mal ein Pflichtteil verlangt wurde, reduziert sich das dann auf ein Viertel und das kann dann den Erben des Vaters zustehen. kann ja sein, das der Vater damals schon die Hand aufgehalten hat.


oder wenn dem Vater nach dem Tod der Oma nur der Pflichtteil zustand ist dieser Anspruch bereits Ende 2005 verjährt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Ein etwaiger Pflichtteilsanspruch ist verjährt.

Wer ist denn Erbe der Oma?

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1x Hilfreiche Antwort

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