Erbanspruch ?

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hillary
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Erbanspruch ?

Hallo, ich hätte noch eine Frage:
Als mein Vater verstarb, vor über 10 Jahren, wurde ich vom Nachlassgericht verständigt, ließ die Frist aber verstreichen und trat das Erbe ( aus Rücksicht auf die Mutter, hat sie ja erarbeitet, nicht ich!) nicht an.
Bleibt der Erbanspruch trotzdem bestehen?
Liebe Grüße und vielen Dank für eine eventuelle Nachricht




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50144 Beiträge, 17563x hilfreich)

Ein Erbe wird immer automatisch angetreten, es sei denn, man schlägt es aus.

Wenn die Eltern jedoch sich gegenseitig testamentarisch als Erben eingesetzt haben (Berliner Testament), dann stünde Dir nur der Pflichtteil zu, der aber nach 3 Jahren verjährt.

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