Erbanspruch?

23. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Staudt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanspruch?

Hallo!

Die Eltern meines Mannes haben sich vor 3 Jahren scheiden lassen. Der Vater meines Mannes brachte 2 Häuser und einen Bauplatz in die Ehe mit, welche er selbst geerbt hatte. Bei der Scheidung wurde ein Haus zur Schuldendeckung verkauft und der Mutter meines Mannes wurde eine Wohnung in dem Haus in dem mein Schwiegervater selbst wohnt zugesprochen. Meine Schwiegermutter wollte eigentlich komplett auf einen Anteil an dem Haus verzichten, hat aber, da sie weiß, daß mein Schwiegervater sehr viel Geld zum Leben braucht und zwar mehr, als er verdient, sich eine Wohnung in dem Haus zusprechen lassen um das Erbe für ihren einzigen Sohn zu sichern. Mein Schwiegervater gibt sein Geld mit vollen Händen aus, ist ein Lebemann, hat aber das Geld was er ausgibt nicht unbedingt auf dem Konto. Dabei hat er in dem Haus mit 4 Wohnungen (in einer wohnt er selber, eine gehört meiner Schwiegermutter wie schon gesagt) durch 2 Wohnungen Mieteinnahmen. Wie gesagt, er gibt sein Geld mit vollen Händen aus. Den Bauplatz hat er vor 2 Jahren verkauft. Jetzt möchte er das Haus in dem er wohnt verkaufen, natürlich bis auf die Wohnung, die meine Schwiegermutter sich hat zusichern lassen. Meine Schwiegermutter, sowie mein Mann haben jetzt Angst davor, daß mein Mann aufgrund der Verschwendungssucht meines Schwiegervaters überhaupt nichts mehr vom Erbe erhält. Jetzt unsere Frage: Hat mein Mann schon vor dem Abbleben seines Vaters ein Anrecht auf sein Erbe oder steht ihm vorher nix zu, er muß zusehen, wie sein Vater sein Geld verpraßt und erbt am Ende halt nur das, was noch übrig ist? Vielen Dank schon mal für die Antworten. Viele Grüße, leivjo1

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum verfahren wie er will. Auf potentielle Erben muß er keine Rücksicht nehmen. Es gibt weder einen Anspruch auf vorzeitiges erben, noch darauf, dass der Eigentümer das potentielle Erbe nicht verschleudert.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Sehr geehrte Fraiu Staudt,
was man zu Lebzeiten mit seinem Vermögen macht, ist alleine die eigene Sache.

mit freundlichem Gruß

Sebastian Berndt

0x Hilfreiche Antwort

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