Erbanspruch der Kinder aus 1.Ehe meines Mannes

15. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ibag4691
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanspruch der Kinder aus 1.Ehe meines Mannes

Wir haben uns 2014 ein Haus gekauft, bzw. der Käufer des Hauses bin ich. Das Darlehen für das Haus zahlen wir aber gemeinsam ab, der Darlehensvertrag ist auch auf uns beide geschrieben.
Haben die Kinder aus 1.Ehe meines Mannes nach seinem Tod, Anspruch auf das Haus, wenn ich Alleineigentümer bin, er aber mit abbezahlt (bzw. mit abbezahlt hat)?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Haben die Kinder aus 1.Ehe meines Mannes nach seinem Tod, Anspruch auf das Haus, wenn ich Alleineigentümer bin,


Ja, wenn er vorher das Haus von dir geerbt hat.

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#2
 Von 
ibag4691
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin zwar Alleineigentümer aber das Haus wird auch von meinem Mann finanziert und das genau ist der Knackpunkt! Deshalb auch meine Frage!

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#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Erst einmal kommt es darauf an wer zuerst stirbt. Ich gehe mal davon, dass die Frage darauf abzielt, dass der Mann zuerst sirbt. Die Erbfolge der Ehefrau richtet dann nach § 1933 BGB. Die Kinder des Mannes aus erster Ehe erben ntürlich auch mit dessen Tod gem. § 1924 BGB, allerdings nicht bzgl. des Hauses. Die Kinder erben nur bzgl. des Vermögens vom Mann, also auch den Kreditvertrag.

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ich gehe mal von der meist üblichen Zugewinngemeinschaft aus und davon, dass der Mann vor der Frau stirbt.

1. Die Kinder aus der 1. Ehe des Mannes haben keine Erbansprüche an das Haus.
2. Die Kinder erben 50 % der Verbindlichkeiten des Ehemannes. D.h. in diesem Fall also 25 % des dann noch zu tilgenden Darlehens.

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#5
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Ich gehe mal von der meist üblichen Zugewinngemeinschaft aus und davon, dass der Mann vor der Frau stirbt.

1. Die Kinder aus der 1. Ehe des Mannes haben keine Erbansprüche an das Haus.
2. Die Kinder erben 50 % der Verbindlichkeiten des Ehemannes. D.h. in diesem Fall also 25 % des dann noch zu tilgenden Darlehens.

ich geh mal davon aus, ibag steht allein im Grundbuch
wenn ibag ein Haus hat, dass der Mann zur Hälfte finanziert(hat), liegt dann keine Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösende Schenkung vor?
die Kinder erben anteilig den Kredit, aber keinen Gegenwert wär schon arg
?

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#6
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Eine Schenkung kann ich so richtig nicht erkennen. Aber eine Überlegung ist es wert.

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