Hallo zusammen
Ich war vor 17 Jahren in einer Beziehung (nicht verheiratet).In dieser Beziehung, ist ein Kind entstanden was heute 16 Jahre alt ist.Im Alter von 2 Jahren haben wir Eltern uns getrennt. Kurze Zeit später ist der Vater von meinem Ex verstorben ,so gesehen der Opa von unserem Kind.Dieser hat unter anderem sein Sohn Geld und ein 2 Häuser vererbt.
Kurze Zeit später ist der Vater meines Kindes verstorben.
Ca 1 Jahr später habe ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen,das er verstorben ist und meine Tochter die Erbin ist.Ich sollte diverse Unterlagen einreichen usw usw.
Dies zog sich alles aus mit unerklärlichen Sachen lange hin fast 2 Jahre.Danach hiess es das keine Unterlagen eingegangen sind,und die Kanzlei aufgelöst wird da man sich zur Ruhe setzt.
Ich habe dann versucht irgendwie die Sache zu klären aber leider ohne Erfolg.
Nun hat sich die Oma also die Mutter von dem Vater meines Kindes gemeldet nach 14 Jahren ca da sie wie ich auch permanent versucht hat raus zu bekommen wo wir wohnen (beide neuen Nachnamen )
Diese berichtet das das Erbe meiner Tochter zu steht und die damalige neue Frau von dem Opa die Häuser verkaufen will usw.
Aber wie kann man da vorgehen oder lohnt es sich überhaupt noch nach den Jahren usw .
Wäre für ein Tipp dankbar
Erbanspruch nach 10 Jahren
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatDiese berichtet das das Erbe meiner Tochter zu steht und die damalige neue Frau von dem Opa die Häuser verkaufen will usw. :
Das ist richtig.
ZitatAber wie kann man da vorgehen :
Einen Erbschein bezüglich des Vaters Deines Kindes beantragen. Ich gehe davon aus, dass Dein Kind Alleinerbe seines Vaters ist. Ich verstehe nicht, warum das nicht schon vor 14 Jahren erfolgt ist.
Außerdem sollte das weitere Vorgehen mit der Oma besprochen werden.
Zitatoder lohnt es sich überhaupt noch nach den Jahren usw . :
Was ist denn das jetzt für eine Frage? Es geht mutmaßlich um einen 6-stelligen Betrag, der Deinem Kind zusteht.
Dein bisheriges Verhalten halte ich im Übrigen für einen schweren Verstoß gegen das Sorgerecht für Dein Kind. Schließlich dürften Deinem Kind mutmaßlich erhebliche Einnahmen entgangen sein dadurch, dass Du Dich nicht um dessen Erbe gekümmert hast.
Das:
ZitatIch verstehe nicht, warum das nicht schon vor 14 Jahren erfolgt ist. :
frage ich mich auch..
und das:
ZitatDein bisheriges Verhalten halte ich im Übrigen für einen schweren Verstoß gegen das Sorgerecht für Dein Kind. :
sehe ich auch so.
ZitatAber wie kann man da vorgehen :
Mit der Oma sprechen und/oder Erbschein beantragen und/oder Anwalt kontaktieren
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Status klären, also ob Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. Dann die entsprechenden Ansprüche geltend machen.
wirdwerden
Ich glaube ich muss weiter ausholen
Wir Vater Mutter haben nicht zusammen gewohnt und ich hatte von Anfang an das alleinige Sorgerecht usw.
Daher kein Kontakt zu seiner Familie gehabt .Er hat von seinem Vater geerbt ohne ein Testament oder so da er der einzigste Sohn war und sein Vater allein lebte mit seiner Freundin.
Dann wo der Vater meiner Tochter gestorben ist,schrieb mir ein Rechtsanwalt das womöglich das Erbe nun meiner Tochter zusteht.Dort war meine Tochter 2 Jahre alt.Dazu sollte ich Unterlagen einreichen. Unter anderem ob sie das Erbe wenn es ihr zu steht annimmt.
Das habe ich alles fertig gemacht.Danach noch einmal da Unterlagen weg waren.Die Kanzlei gibt es nicht mehr da Ruhestand gegangen.Hatte kurz versucht über Wege mit der Oma zu schreiben die sich aber absolut daraus halten wollte.
Nun wie gesagt erfuhr durch die Oma meine Tochter davon .Ich hatte ihr nix gesagt da meine Versuche alle erfolglos waren.Nachladsgericht sagte es fehlt ein Testament.
Also müsste meine Tochter nun zum Gericht um sich ein Erbschein zu holen?
Wäre es wenn dann in ihrem Wohnbezirk oder dort wo damals der Vater lebte
Wir hatten mit der Familie 14 Jahre kein Kontakt
ZitatStatus klären, also ob Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. :
Erbe natürlich, denn sonst würde die Oma nicht fragen. Ein Pflichtteil wäre längst verjährt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten