Erbanspruch nach 25 Jahren?

4. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchend87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanspruch nach 25 Jahren?

Hallo zusammen,

derzeit schwirrt eine verzwickte Sache durch meinen Kopf. Meine Oma hatte nach dem Krieg mit Ihrer Familie ein Haus aufgebaut. Ihr gehörte dies. Meine Oma hat einen Sohn (mein Vater). 1985 hat meine Oma Ihrem Ehemann (nicht der Vater meines Vaters) das Haus "geschenkt" und er stand als alleiniger Besitzer im Grundbuch.

1995 ist meine Oma verstorben. Mein Vater war zu diesem Zeitpunkt nicht erreichbar. Und das Vermögen welches unabhängig vom Haus noch vorhanden war ging an meinen Opa weil von niemanden ein Erbschein beantragt wurde und die Nachlasssache somit geschlossen wurde.

Kurz darauf heiratete mein Opa eine 30 Jahre jüngere Frau, welche nach und nach alle Menschen im Umfeld meines Opa's aus seinem Leben strich und plötzlich keiner mehr zu Besuch kommen durfte und sie aber ihre Familie ins Haus holte... Ich litt darunter sehr, denn vorher war ich jedes Wochenende bei meinen Großeltern.. Ich war damals 8 Jahre alt und hatte keine Ahnung um was es geht... Naja egal. Die jetzige Ehefrau hat mich noch nichtmal über den Tod meines Opa's informiert. Das habe ich durch einen blöden Zufall erfahren.

Meine Oma sagte immer es gibt ein Testament wonach ich etwas Erben sollte... So wie ein Schließfach bei der Bank und ein Sparbuch für mich.. Das wusste mein Vater, die Schwestern meiner Oma... Mit meinem Opa hab ich logischerweise niemals darüber gesprochen... Mit niemandem.. War ja klein...

Mein Opa und mein Vater hatten nie ein gutes Verhältnis. Mein Opa hat das Haus seiner neuen Frau "geschenkt". Das wusste niemand. Mein Vater hat irgendwann versucht Infos über das angebliche Testament zu erhalten. Aber es konnte nichts herausgefunden werden. Die neue Frau hat eidesstattlich versichert, dass weder ein Schließfach noch ein Testament vorliegt. Beim Gericht lag auch keines vor. Mittlerweile hab ich Unterlagen von meinem Vater erhalten. Da sind so viele Unstimmigkeiten vorhanden. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Rechtsanwalt der nach meiner Oma meinen Opa und seine jetzige Ehefrau vertritt damals das Testament meiner Oma verfasst hatte. Plötzlich gab es nie eines. Ich gehe davon aus das mein Opa das Testament vom Anwalt verschwinden lassen hat.
Mir war nie bewusst das hier über eine Erbschaft gestritten wird. Generell hat mir mir je jemand darüber gesprochen. Meine Mutter sagte immer.. Es wundert mich dass die Oma dir nix vererbt hat.. Das gericht hätte dich angeschrieben... So hab ich das hingenommen.. Mir war sowas auch nie wichtig.

Jetzt wo ich allerdings ein paar Unterlagen gesichtet habe geht mir das ganze nicht mehr aus dem Kopf.

Kann dieses Testament einfach von jemandem "vernichtet" worden sein? Wenn das dieser Rechtsanwalt irgendwann mal verfasst hatte, kann er sagen nö, stimmt nicht? Muss er überhaupt Auskunft geben.
Warum wurde das Nachlassverfahren einfach geschlossen wenn doch bekannt war, dass es eine minderjährige Enkelin gibt? Ich habe nie irgendetwas erfahren.

Hab ich überhaupt eine Möglichkeit irgendetwas zu erfahren? Die neue Ehefrau behauptet sie kann keine Vermögensaufstellung geben weil sie meinen Opa erst Jahre nach dem Tod meiner Oma kennengelernt hat. Das stimmt nicht. Sie wurde uns bereits kurz nach dem Tod als zunächst "putzfrau" vorgestellt. Mein Opa hatte nichts verändert seit dem Tod meiner Oma. Erst als sie da war wurde alles verändert. Meiner Meinung war es eine zweckehe.. Selbst der Dachboden wurde für sie ausgebaut. Die beiden haben nie zusammen in der Wohnung des Hauses gelebt.

Hab ich Möglichkeiten irgendetwas zu erfahren über Erben, Testamente, generell die Vermögensaufstellung, usw... Ich habe die Papiere ja erst jetzt erhalten oder ist alles verjährt? Alles etwas wirr...

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5 Antworten
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#2
 Von 
Ratsuchend87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wer hat die wann gefragt?
Signatur:


Der Rechtsanwalt meines Vaters. Sie hat daraufhin mitgeteilt das sie keine Auskünfte geben kann und eidesstattlich erklärt, dass sie das nicht kann.

Mittlerweile habe ich in den Unterlagen meiner Oma die Todesanzeige gefunden. Hier hat der Standesbeamte angekreuzt das ein Testament vorliegt.. Als Aufbewahrungsort ist das Amtsgericht angegeben. Aber das Amtsgericht hat damals mitgeteilt es liegt nichts vor. Ich verstehe gar nichts mehr.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchend87):
derzeit schwirrt eine verzwickte Sache durch meinen Kopf. Meine Oma hatte nach dem Krieg mit Ihrer Familie ein Haus aufgebaut. Ihr gehörte dies. Meine Oma hat einen Sohn (mein Vater). 1985 hat meine Oma Ihrem Ehemann (nicht der Vater meines Vaters) das Haus "geschenkt" und er stand als alleiniger Besitzer im Grundbuch.

Somit gehörte das Haus nicht mehr zum Nachlass der Oma.
Zitat:
Und das Vermögen welches unabhängig vom Haus noch vorhanden war ging an meinen Opa weil von niemanden ein Erbschein beantragt wurde und die Nachlasssache somit geschlossen wurde.

Die Erbfolge ist unabhängig davon, ob ein Erbschein beantragt wurde oder nicht. Erbe ist man auch ohne Erbschein. Es kommt darauf an, ob es ein Testament gibt oder nicht.
Zitat:
Die neue Frau hat eidesstattlich versichert, dass weder ein Schließfach noch ein TestamSomitent vorliegt. Beim Gericht lag auch keines vor.

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge und die Kinder des Opas sind Miterben zusammen zur Hälfte.
Zitat:
Mittlerweile hab ich Unterlagen von meinem Vater erhalten. Da sind so viele Unstimmigkeiten vorhanden. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Rechtsanwalt der nach meiner Oma meinen Opa und seine jetzige Ehefrau vertritt damals das Testament meiner Oma verfasst hatte. Plötzlich gab es nie eines. Ich gehe davon aus das mein Opa das Testament vom Anwalt verschwinden lassen hat.

Es gibt ein privatschriftliches Testament, das handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein muss und ein notarielles Testament. Ein notarielles Testament muss zwingend in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht und wird nach dem Tod des Erblassers "automatisch" eröffnet. Ein privatschriftliches Testament kann man jederzeit verschwinden lassen. Ein Anwalt selbst kann kein gültiges Testament verfassen. Er kann lediglich den Text vorgeben, dieser muss dann handschriftlich abgeschrieben und unterschrieben werden.
Zitat:
Warum wurde das Nachlassverfahren einfach geschlossen wenn doch bekannt war, dass es eine minderjährige Enkelin gibt? Ich habe nie irgendetwas erfahren.

In den meisten Bundesländern werden keine Erben gesucht und benachrichtigt. Das NG eröffnet ggf. ein Testament und erteilt Erbscheine auf Antrag. Damit ist die Aufgabe des NG erledigt-
Zitat:
Hab ich überhaupt eine Möglichkeit irgendetwas zu erfahren?

Nein, du bist kein gesetzlicher nach deiner Oma.
Zitat:
Die neue Ehefrau behauptet sie kann keine Vermögensaufstellung geben weil sie meinen Opa erst Jahre nach dem Tod meiner Oma kennengelernt hat. Das stimmt nicht. Sie wurde uns bereits kurz nach dem Tod als zunächst "putzfrau" vorgestellt. Mein Opa hatte nichts verändert seit dem Tod meiner Oma. Erst als sie da war wurde alles verändert. Meiner Meinung war es eine zweckehe.. Selbst der Dachboden wurde für sie ausgebaut. Die beiden haben nie zusammen in der Wohnung des Hauses gelebt.

Und? Die Ehefrau ist nicht verpflichtet eine Vermögensaufstellung zu geben. Schon gar nicht nacht dem Tod der Oma.
Zitat:
Hab ich Möglichkeiten irgendetwas zu erfahren über Erben, Testamente, generell die Vermögensaufstellung, usw... Ich habe die Papiere ja erst jetzt erhalten oder ist alles verjährt?

Nein, du gehörst nicht zu den gesetzlichen Erben.
Zitat (von Ratsuchend87):
Als Aufbewahrungsort ist das Amtsgericht angegeben. Aber das Amtsgericht hat damals mitgeteilt es liegt nichts vor.

Dann gibt es kein Testament (mehr), das beim Amtsgericht verwahrt wird.

Wenn es ein Testament gegeben hätte, in dem du etwas geerbt hättest, dann wärst du (bzw. deine Eltern) vom Nachlassgericht hiervon benachrichtigt worden.

-- Editiert von cruncc1 am 05.12.2021 18:12

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#4
 Von 
Ratsuchend87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm.. Warum sollte ich nicht gesetzlicher Erbe sein? Ist doch meine Großmutter? Verstehe ich nicht..

Was ich auch nicht verstehe, das der Standesbeamte angekreuzt hat das ein Testament beim Amtsgericht vorliegt.. Diese das gegenüber meinem Vater verneint haben...

Ich werde jetzt mal das Geburtenbuch meiner Großmutter einsehen beim Standesamt und dann mal sehen wie es weitergeht.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchend87):
Hmm.. Warum sollte ich nicht gesetzlicher Erbe sein? Ist doch meine Großmutter? Verstehe ich nicht.

Du gehörst nicht zu gesetzlichen Erben, da dein Vater lebt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1924.html
Zitat:
Ich werde jetzt mal das Geburtenbuch meiner Großmutter einsehen beim Standesamt und dann mal sehen wie es weitergeht.

Was erhoffst du dir davon?



-- Editiert von cruncc1 am 05.12.2021 20:44

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