Hallo Forum,
vorab wünsche ich allen ein erfolgreiches Jahr 2007!
Ich habe gehört, daß es eine gesetzliche Grundlage gibt, auf Basis derer Kinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers einen Erbanspruch erheben können!? Ist das richtig? Wer weiß mehr darüber? In welchen Gesetz ist das nachzulesen?
Danke für die Tips und Hinweise
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Gruß JayC
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Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "
Erbanspruch zu Lebzeiten des Erblassers?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Sehr geehrter Fragesteller,
einen solchen Anspruch gibt es nicht (mehr). Sie können dies nur einvernehmlich im Rahmen eines Erbvertrages regeln.
Mit freundlichen Grüßen
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"Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -
http://www.123recht.net/anwalt.asp?id=103228"
@ingo bordasch
Seit wann gibt es so einen Anspruch nicht mehr und in welchen Gesetz wurde das so geregelt?
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Gruß JayC
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Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "
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Das galt nur eine ganz kurze Zeit soweit ich weiß in den Achtziger Jahren. Ist ja auch nicht mehr relevant.
okay > beruhigend!
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Gruß JayC
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Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "
So kurz war die Zeit nicht, in der das galt.
So etwas gab es im BGB aber sowieso nur für nichteheliche Kinder und das wurde 1998 abgeschafft.
Seitdem sind nichteheliche Kinder den ehelichen vollständig gleichgestellt.
Und jetzt?
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