Erbansprüche Ex-Frau ?

22. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
mwba02
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbansprüche Ex-Frau ?

Hallo,
ich hoffe, ich kann hier Antworten auf meine Fragen bekommen.

Zu meiner Situation:
Ich bin zum 2.Mal verheiratet.
Erste Ehe:
1 Kind (12J.)(lebt bei der Mutter), keine Immobilie.
Zweite Ehe:
1 Kind (bald 1J.)
1 Haus bewohnen wir zusammen mit Schwiegereltern, die es meiner Frau (sie hat keine Geschwister) bereits vor der Eheschliessung überschrieben haben.

Frage:
Wer hätte, im Falle meines Ablebens, Anspruch auf das Haus, bzw. wie verteilen sich die "Pflichtteile", wenn ausser dem Haus keinerlei Vermögen vorhanden ist ?
Wie können, falls vorhanden, Ansprüche der Exfrau umgangen werden ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2917x hilfreich)

Die Exfrau hat überhaupt keine Ansprüche (außer an den Erben eines hohen Vermögens, wenn sie Unterhaltsanspruch hatte an den Verstorbenen).
Das Kind aus 1. Ehe hat nur Anspruch auf das Vermögen des Mannes.
Da das Haus ja der Ehefrau gehört, würde der Mann nur im Falle ihres Todes von dem Haus erben und dann wäre die Tochter wieder erbberechtigt.
Vielleicht wäre es ganz sinnvoll, wenn deine Frau ein Testament macht, indem euer gemeinsames Kind als Erbe des Hauses genannt wird.
Wenn du kein Vermögen hast, dann erbt auch keiner irgendwelche Pflichtteile.

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#2
 Von 
Sternschnuppe98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Sikas Antwort stimmt ganz sicher und ich wŸrde auch sagen: Deine jetzige Frau soll in jedem Fall ein Testament oder noch besesr, einen Erbvertrag mit dir zusammen machen, damit die Kinder sich nicht spŠter vor Gericht streiten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mwba02
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten. Das mit dem Erbvertrag scheint eine sinnvolle Sache zu sein.

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