Erbansprüche

17. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
LJCharly
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbansprüche

Hallo
Wir haben ein Streithema. Darum geht es um Erbansprüche gegenüber den Schwiegereltern vor deren Tode.
Also genau gesagt!
Ein Paar heiratet. Während der Ehe verstirbt der Ehemann. Hat dann die Frau Ansprüche auf den Erbanteil, den der Ehemann zu Lebzeiten von seinen Eltern bekommen hätte, aber nicht hat, weil seine Eltern ja noch leben. Und wenn ja, hat sie dann das Recht es nach dem Tode des Mannes einzuklagen? Weil sie ja eigentlich für die Eltern des Mannes eine Familiebfremde Frau ist.
Ist etwas schwierig, aber ich hoffe Ihr wisst was ich meine.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Versteh ich das richtig: die Schwiegereltern haben ihren Sohn im Testament vorgesehen aber der Sohn ist verstorben und die Eltern leben noch?
Dann hat natürlich die Schwiegertochter keinen Erbanspruch - es sei denn sie wird per Testament eingesetzt. Die Frau im Testament einzusetzen - da haben die Schwiegereltern natürlich freie Hand. Aber auf den Anteil, den der verstorbene Ehemann geerbt hätte, hat sie keinen Anspruch. Erben tut man erst wenn der Erblasser dann auch tatsächlich verstorben ist.

Einklagen? Wieso einklagen. Wenn sie keine Ansprüche hat, hilft auch klagen nichts.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Die Schwiegertochter hat kein gesetzliches Erbrecht. Sie tritt nicht an die Stele ihres Mannes und kann daher auch nichts einklagen.

Natürlich steht es den Schwiegereltern frei, ihre Schwiegertochter testamentarisch zu bedenken.

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