Erbanteil, was steht Mutter zu?

23. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lady2222
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanteil, was steht Mutter zu?

Folgende Geschichte. Meine Mutter ist die Stieftochter von Helmut Meier, ihre Mutter, ihre Mutter Ida Meier, hat meine Mutter, Namens Irmgard mit in die Ehe gebracht. Ida Meier hies vorher geborene Müller. Also beide heirateten und Helmut hat meine Mutter mit aufgenommen. Nun ist aus dieser Ehe noch eine Tochter Namens Gisela entstanden. Mutter Ida ist vor Jahren gestorben und der Vater ist jetzt gestorben.

Helmut lebte jahrelang in seiner Eigentumswohnung und hatte Sophie als Freundin. Nun steht ihm Testament, dass alle 3 Gisela, die richtige Tochter, Irmgard die Stieftochter und Sophie die Freundin zu gleichen Teilen das Erbgut erhalten.

Meine Mutter hat bisher nicht einen Cent gesehen (Irmgard) und Gisela, die richtige Tochter hat sich um alles gekümmert, die Rechnungen für die Beerdigung etc. von Vater (Opa) Helmut alles bezahlt.

Die Wohnung soll nun verkauft werden, höchstwahrscheinlich hat Helmut seiner Tochter Gisela zu Lebzeiten ihr die schon überschrieben. Auch das Geld wird wohl Tochter Gisela allein kassieren. Meine Mutter Irmgard hat nichts bisher gesehen von einem Girokontostand oder Sparbuch von Opa Helmut. Er hatte immer eine sehr sehr hohe Rente (Beamter) bekommen und wohl vorher schon Gisela immer viel Geld gegeben.

Nun meine Frage: Hat meine Mutter Irmgard die Möglichkeit, in die finanzielle Lage meines Opas Helmut irgendwo einzusehen, um welche Gelder es sich überhaupt noch handelt, hat sie einen Anspruch auf die Eigentumswohnung, kann man irgendwo sehen, was er noch an Geld hatte oder was Gisela alle bekommt hat. Hat sie überhaupt eine Chance auf irgendwas?

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"Lady2222"

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7 Antworten
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#1
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Mutter hat zusammen mit den anderen Erben einen Anspruch auf all das, was zum Nachlass gehört. Bei der Wohnung kommt es also darauf an, wer im Grundbuch steht.

Sollte einer der Erben beauftragt oder ohne Auftrag die Geschäfte der Erbengemeinschaft geführt haben, ist er gegenüber den anderen Erben rechenschaftspflichtig.

Frage: Hatte die Oma zu Lebzeiten auch ein Testament gemacht? Wenn nämlich Oma und Opa gemeinsam ein sog. Berliner Testament aufgesetzt hätten, wäre das neue Testament möglicherweise nicht gültig.

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#2
 Von 
Lady2222
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Oma ein Testament gehabt hätte, hätte meine Mutter doch was von gehört oder? Wie soll man das herausbekommen? Sollte man die ganzen Sachen irgendwie schriftlich machen, d. h. dass Gisela meiner Mutter rechenschaftspflichtig ist, meine Eltern haben keine Rechtschutzversicherung und meine Mutter ist so gutmütig und mag sie nicht ansprechen, obwohl das Verhältnis immer sehr schlecht war und meine Mutter eh nichts zu verlieren hat. Was ist, wenn Gisela sagt, z. B. es gibt kein Sparbuch mehr oder so, müssen die Banken dann Auskünfte über die Bewegungen geben, Gisela hat ja die Jahre vorher wohl schon alles von Opa immer bekommen. Wenn wir hinsichtlich des Testamentes von Oma nichts herausbekommen, wie können meine Eltern jetzt genau vorgehen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden (ohne Rechtschutz?), das kostet doch bestimmt viel Geld oder? Oder sollten Sie selbst ein Schriftstück aufsetzen?

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"Lady2222"

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#3
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Ich schlage vor, dass sich Ihre Mutter bei den Banken erkundigt. Als testamentarische Miterbin nach dem Stiefopa hat sie ein Recht dazu.

Dann sollte sie sich beim Nachlassgericht, Freunden oder sonst in Betracht kommenden Personen erkundigen, ob dort ein Testament der Oma in Verwahrung gegeben wurde. Sollte kein Testament aufzufinden sein und Ihre Mutter nach dem Tod Ihrer Großmutter nichts erhalten haben, würde das heißen, dass der Erbfall nach Ihrer Großmutter noch nicht abgewickelt wurde und dass Ihre Mutter noch immer einen hälftigen Erbanspruch hat.

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert: Wenn nichts zu holen ist, bekommt der Anwalt auch wenig. Eine Erstberatung kostet 210,00 € netto.

Einsicht in das Grundbuch nehmen kann Ihre Mutter auch selber. Wenn eine Wohnung auf dem Spiel steht, ist es das wohl wert.

Es ist wohl eher keine Frage der Kosten, sondern eher eine der Trägheit des Herzens (wie so oft in Erbangelegenheiten).


-- Editiert von Haarhaus am 24.10.2007 16:30:40

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#4
 Von 
Lady2222
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Info, werde meine Eltern mal diese Zeilen vorlegen, aber ist es nicht so, dass Helmut der Opa eh alles erbt, wenn Oma vorher gestorben ist. Ich jedenfalls habe damals von Oma 1000 DM bekommen, dass weiss ich noch, weil ich davon meinen Führerschein bekommen habe. War das dann eine Art freiwillige Zahlung vom Opa oder gab es dann wohl ein Testament, eine Frage noch, d. h. meine Mutter könnte sich beim Nachlassgericht erkundigen, ob für die Oma ein Testament vorlag? Geben die Ämter denn wirklich diese Daten raus auch das Grundbuchamt wegen der Wohnung, dass wusste ich auch noch nicht. Aber woher soll man wissen, wo der Opa seine Konten hatte, da gibt es doch auch soviele Banken.

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"Lady2222"

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#5
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

Es ist ja so - bei einer normalen Ehe, wo kein spezieller Ehevertrag gemacht wurde, gehört ja dem Ehemann die Hälfte und der Ehefrau die Hälfte. Wenn einer der beiden verstirbt - in diesem Fall die Oma - erbt von ihrer Hälfte - die hälfte der Ehemann, also dein Opa und die andere Hälfte die Kinder (quasi jeder 1/4 vom Ganzen)! Es existieren von Deiner Oma ja 2 Kinder - deine Mama und einmal deine Tante. Also wird dieses viertel wieder halbiert.
Jede bekommt quasi jetzt 1/8 vom Erbe. Sofern Deine Mama vom Erbe ausgeschlossen ist, steht ihr aber immer noch ein Pflichtteil zu, den sie bekommen hätte müssen! Der beträgt wiederum die Hälfte von dem "normalen" Anteil. Also wäre das nun 1/16 vom Ganzen. Du musst allerdings bedenken, dass vom Nachlass ersteinmal die Nachlassverbindlichkeiten weggehen und von dem was noch übrig ist, wird der eigentliche Erbteil berechnet.
Soviel zum Erbe Deiner Oma!
Jetzt ist Dein Opa ja auch gestorben und nun ist quasi noch das restliche aufzuteilen.
Da ein Testament da ist und das ganze regelt, steht Deiner Mutter auf jedenfall etwas zu.
Was die Wohnung betrifft....
Zuwendungen die in den letzten 10 Jahren an Ehefrau, Töchter, Enkelkinder gemacht wurden, werden dem Erbe mitangerechnet. Also im Klartext, wenn Dein Opa in den letzten 10 Jahren Deiner Tante die Wohnung überschrieben haben sollte, kann es durchaus sein, dass diese Wohnung zum. zum Teil ins Erbe miteingerechnet wird!
Ich würde auf jedenfall, wenn eine Wohnung da ist, ein Beratungsgespräch beim Anwalt ersuchen! Er kann ihr genau erklären, wie sie an die Daten herankommen kann und was ihr eventuell zustehen würde! Denke schon, dass es sich lohnt!


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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und deine Mutter sollte einen Erbschein besorgen.
Dann sollte sie an Gisela schreiben und eine Erbaufstellung per (Todestag) und eine Aufstellung über die gemachten Schenkungen der letzten 10 Jahre bis zum xx.xx. erbitten.
Und im Nachsatz den Hinweis "nach diesem Termin werde ich bei Nichterhalt den Vorgang an meinen Anwalt übergeben".

Aber den Satz von Herrn Haarhaus finde ich gut "Trägheit des Herzens".
Ich persönlich denke da auch immer - ist das zu erwartende Erbe so groß, dass sich der Streß und der Zeitaufwand lohnt?
Viele klagen ja auch nur, weil es um "das Prinzip" geht. Eventuelle Benachteiligungen durch die Eltern kommen dann oft zum Tragen und man gönnt dem anderen nichts.

Da ich persönlich der Meinung bin, es steht jedem selber zu, sein selbsterarbeitetes Gut zu verteilen, schaue ich nicht auf die §§ (auch wenn das Gesetz es anders sieht).
Andererseits ist mir bewusst, dass die Gesetze natürlich auch Erben schützen, die von einem anderen Erben ausgetrickst werden sollen und mit Sicherheit nicht so handeln, wie der Erblasser sich das gewünscht hätte.

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#7
 Von 
Lady2222
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nochmal für die schnelle Hilfe, denke, da habe ich meinen Eltern schon viel geholfen. Wenn ich noch Fragen habe, melde ich mich auf jeden Fall....

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"Lady2222"

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