Nachdem letztes Jahr mein Großvater verstorben ist und ich durch den Tod meiner Mutter (sein leibliches Kind) Miterbe geworden bin, würde ich mich gerne auszahlen lassen da es bereits Ärger mit den anderen Erben gab.
Folgende Erben sind vorhanden:
1. Ehefrau des Erblassers
2. Sohn des Erblassers
3. Kind der Tochter des Erblassers
4. Sohn der Tochter des Erblassers
Das Vermögen setzt sich wie folgt zusammen:
Barvermögen ca. 80.000€
Grundstück ca. 35.000€
Haus ca. 98.000€
Insgesamt also ca. 213.000€!
Nun habe ich vom Finanzamt bereits eine sog. Einheitswertberechnung für das Grundstück erhalten, wonach die Anteile wie folgt aufgeteilt sind:
zu 1: 5/8
2: 1/8
3: 1/8
4: 1/8
Ist diese Berechnung richtig?
Da 4 Erben vorhanden sind, müsste es doch geviertelt werden oder nicht?
Danke schonmal und Gruß
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Erbanteil - Einheitswertberechnung für das Grundstück
2. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juni 2010 | 15:00
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbanteil - Einheitswertberechnung für das Grundstück
#1
Antwort vom 2. Juni 2010 | 15:03
Von
Status: Richter (8625 Beiträge, 4681x hilfreich)
#Da 4 Erben vorhanden sind, müsste es doch geviertelt werden oder nicht?#
Nein.
Wer wurde Erbe? Gibt es ein Testament?
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#2
Antwort vom 2. Juni 2010 | 16:21
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 4x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 3. Juni 2010 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (50220 Beiträge, 17584x hilfreich)
Vorausgesetzt, die Großeltern hatte eine Ehe ohne Ehevertrag und es gab kein Testament und die vorverstorbene Tochter hatte zwei Kinder, sowie unter der Annahme, dass das Haus den Großeltern zu je 50% gehört hat, ergeben sich jetzt folgende Eigentumsverhältnisse:
1: 3/4
2: 1/8
3: 1/16
4: 1/16
Einen Rechtsanspruch auf Auszahlung hast Du übrigens nicht. Dazu müssen die übrigen Erben mit der Auszahlung einverstanden sein.
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