Erbanteil - Hätten meine Kinder ein Erbrecht gegenüber den Großeltern ?

17. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)
Erbanteil - Hätten meine Kinder ein Erbrecht gegenüber den Großeltern ?

Meine beiden Kinder sind minderjährig. Ihr leiblicher (eheliche) Vater ist vor 3 Jahren gestorben. Ihre Großeltern väterlicherseits sind schon sehr gebrechlich. Insgesamt hatte der verstorbene Vater meiner Kinder 6 Geschwister. Hätten meine Kinder ein Erbrecht gegenüber den Großeltern und wie verhält es sich mit den anderen noch lebenden Geschwistern ihres Vaters?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Deine Kinder treten in der Erbregelung an die Stelle ihres verstorbenen Vaters.
d.h. es sind 7 Geschwister (der Verstorbene + 6 Personen) also haben Deine Kinder Anspruch auf ein Siebtel (allerdings natürlich gemeinsam)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen