Hallo,
folgender Sachverhalt: Ich bin vor drei Jahren in eine Wohnung im Haus meiner Eltern gezogen. Seit einigen Jahren sind sie körperlich nicht mehr so fit und konnten am Haus fast keine Arbeiten mehr verrichten. Somit gab es Handlungsbedarf. Ich habe also in Eigenleistung in den letzen Jahren Arbeiten im Gegenwert von ca. 20000€ verrichtet. Auch zahle ich die volle Miete. Nun hat sich das gute Vertrauens-Verhältnis zu meinem auswärts wohnenden Bruder drastisch verschlechtert und er ist sowohl mir gegenüber und meinen Eltern gegenüber plötzlich nur noch auf seinen eigenen Vorteil aus (ein Psychiater hat jetzt mit ihm herausgefunden, dass er in der Jugend zu kurz gekommen ist; meine Eltern haben ihn bis 28 inkl. Miete vollfinanziert, ich verdiene seit Abschluss meines Studiums mit 23 mein eigenes Geld). Bezahlen können mir meine Eltern die 20000€ nicht und an der gesetzlichen Erbfolge wollen sie auch nichts ändern. Wie könnte man nun festhalten, dass im Erbfall und einer Auszahlung des Anteils am Haus dieses Eigenleistung berücksichtig wird, sowohl in der Wertsteigerung als auch im Abzug vom Erbteil meines Bruders. Also Grundfrage, wie geht man mit Eigenleistung um?
Über einen Hinweis würde ich mich freuen...
Gruß:)
Erbanteil Haus Eigenleistung
8. November 2018
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Frage vom 8. November 2018 | 09:26
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbanteil Haus Eigenleistung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. November 2018 | 13:11
Von
Status: Schüler (411 Beiträge, 88x hilfreich)
Es besteht die Möglichkeit, dass die Eltern ein Testament aufsetzen. In dem kann meinetwegen der Bewohner der Wohnung in dem Haus als Alleinerbe eingesetzt werden. Dem Bruder könnte z.B. ein Vermächtnis zukommen lassen, so z.b. eine Geldleistung wo die ganzen Dinge die man in Abzug bringen möchte, einberechnet worden sind.
Und jetzt?
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