Erbanteil?

27. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
joehamburg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanteil?

Hallo,

ich habe folgende Frage:

ein Elternpaar hat sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Aus erster Ehe haben sie jeweils ein Kind mit in die Ehe gebracht und ein gemeinsames bekommen. Jetzt ist ein Elternteil gestorben. Dem ersten Kind steht der Pflichtteil zu - Wie wird der berechnet bzw. wie hoch ist die Hälfte des ursprünglichen Anteils?

Wer kann helfen?

-----------------
"Gruß
Joe"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Gesetzlich erbt der Ehegatte 50% und die Kinder zu gleichen Teilen die übrigen 50%. Da nur ein Kind vorhanden ist, bekommt dieses gesetzlich den 50%-Anteil.

Der Pflichtteil des Kindes beträgt also 25% bezogen auf das Vermögen, das dem verstorbenen Elternteil zuzurechnen ist einschl. der Schenkungen der letzten 10 Jahre, falls es derartige Schenkungen gegeben hat. Schenkungen unter Ehegatten werden zeitlich unbeschränkt einbezogen.

Das Kind des überlebenden Elternteils ist dann Alleinerbe bezüglich dessen Vermögen.

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