Hallo,
meine Großmutter möchte ihr Haus verkaufen, welches zu 50% ihr und zu 50% meinem verstorbenen Großvater gehörte. Nach seinem Tod erhielt meine Großmutter 50% seines Anteils, die 3 Kinder jeweils 1/3 des Anteils meines Großvaters.
Die 3 Kinder haben also jeder einzeln einen Anteil von 1/12 am Haus.
Eines der 3 Kinder ist behindert und steht unter Betreuung.
Das Betreuungsgericht macht einen Hausverkauf leider sehr schwierig, es gab schon 2 potentielle Käufer, das Betreuungsgericht hat aber nicht zugestimmt, da ihnen die Kaufsumme zu niedrig war.
Vor einigen Tagen sind nun, auch weil der Weg über Betreuungsgericht sehr lange dauert, die 2. potentiellen Käufer abgesprungen.
Meine Frage ist nun:
Gibt es die Möglichkeit dem unter Betreuung stehenden Kind bzw. seinem Betreuer seinen Anteil vom Haus (1/12 des Wertes aus dem Wertgutachten) auszuzahlen und wäre damit das Betreuungsgericht raus aus dem zukünftigen Verkauf?
Viele Grüße
abi
Erbanteil an unter Betreuung stehende Person auszahlen
27. Oktober 2022
Thema abonnieren
Frage vom 27. Oktober 2022 | 12:12
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
Erbanteil an unter Betreuung stehende Person auszahlen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Oktober 2022 | 12:57
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
ZitatGibt es die Möglichkeit dem unter Betreuung stehenden Kind bzw. seinem Betreuer seinen Anteil vom Haus (1/12 des Wertes aus dem Wertgutachten) auszuzahlen und wäre damit das Betreuungsgericht raus aus dem zukünftigen Verkauf? :
Nein, ohne Betreuungsgericht geht nichts.
#2
Antwort vom 27. Oktober 2022 | 13:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatGibt es die Möglichkeit dem unter Betreuung stehenden Kind bzw. seinem Betreuer seinen Anteil vom Haus (1/12 des Wertes aus dem Wertgutachten) auszuzahlen und wäre damit das Betreuungsgericht raus aus dem zukünftigen Verkauf? :
Einer oder mehrere der Beteiligten könnte diesen 1/12-Anteil kaufen. Dabei müsste es sich aber wohl um einen Erbteilskauf handeln, d.h. auch der gesamte restliche Erbteil des Kindes müsste mitgekauft werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Oktober 2022 | 14:05
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
Hallo, vielen Dank für eure Antworten.
Also gibt es nicht die Möglichkeit, ihm nur den Anteil am Haus abkaufen zu können?
Natürlich würden wir das in Absprache mit dem Betreuungsgericht machen.
Uns geht es nur darum, dass beim nächsten Kaufinteressenten schneller verkauft werden kann, weil man das Betreuungsgericht nicht fragen müsste.
#4
Antwort vom 27. Oktober 2022 | 15:50
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
ZitatAlso gibt es nicht die Möglichkeit, ihm nur den Anteil am Haus abkaufen zu können? :
Nein, das ist nicht möglich.
#5
Antwort vom 27. Oktober 2022 | 17:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatAlso gibt es nicht die Möglichkeit, ihm nur den Anteil am Haus abkaufen zu können? :
Nein, das geht nicht.
Wie groß ist denn der restliche Nachlasswert, bzw. woraus besteht er?
#6
Antwort vom 27. Oktober 2022 | 18:06
Von
Status: Schüler (244 Beiträge, 53x hilfreich)
Ist der Betreute denn geschäftsfähig? Dann könnte er selbst am Verkauf mitwirken.
#7
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 14:33
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
ZitatIst der Betreute denn geschäftsfähig? Dann könnte er selbst am Verkauf mitwirken. :
Da die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich ist, gehe ich davon aus, dass der Betreute nicht mehr geschäftsfähig ist.
#8
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 15:58
Von
Status: Schüler (244 Beiträge, 53x hilfreich)
Das Betreuungsgericht muss nur mitwirken, wenn der Betreuer, nicht aber wenn der Betreute selbst handelt.
Der deutlich überwiegende Teil betreuter Menschen ist geschäftsfähig.
#9
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 20:22
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
ZitatDer deutlich überwiegende Teil betreuter Menschen ist geschäftsfähig. :
... aber nicht bei älteren Herrschaften.
#10
Antwort vom 28. Oktober 2022 | 21:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119662 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatNein, ohne Betreuungsgericht geht nichts. :
Doch das geht, wenn man statt Verkauf die entsprechende Versteigerung betreibt, bleibt dem Betreuungsgericht nur "dumm schauen"...
#11
Antwort vom 29. Oktober 2022 | 10:56
Von
Status: Schüler (244 Beiträge, 53x hilfreich)
Zitataber nicht bei älteren Herrschaften. :
Wo liest man hier was von älteren Herrschaften?
Übrigens macht auch das Alter nicht automatisch geschäftsunfähig.
-- Editiert von User am 29. Oktober 2022 10:57
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten