Unsere Mutter ist vergangene Woche verstorben.
Sie hinterlässt eine Immobile mit folgenden Anteilen und gleichzeitigen Grundbucheintrag:
Anteil Mutter: 5/8
Sohn1 1/8
Sohn2 1/8
Tochter 1/8
Die zwei Söhne und die Tochter sind vom selben Vater, welcher schon 1950 verstorben ist. Meine Mutter hat noch einmal geheiratet und hat mich als Sohn 3 bekommen.
Wir alle haben die selbe Mutter. Meine Schwester und Brüder sind alles Halbgeschwister.
Man sagte mir un ich würde nach dem neuen Erbrecht als "gleichwertiger" Erbe gelten und würde nicht nur von dem 5/8 Anteil meiner Mutter erben, sondern man würde von der Summe 8/8 ausgehen und dann das Erbe durch uns 4 teilen ?
Was ist denn nun richtig ?
Das Haus wird wohl verkauft werden müssen. Meines Wissens nach, habe ich wohl keine Mitspracherecht darüber, sondern habe nur Anspruch auf einen geldwerten Ausgleich. Schon sind wir wieder bei der Frage von was ?
Beispiel:
Wert des Hauses: 100.000 Euro
Anteil Mutter: 62.500,- (5/8)
Anteil Sohn1: 12.500,- (1/8)
Anteil Sohn2: 12.500,- (1/8)
Anteil Tochter: 12.500,-(1/8)
Erbe ich nun 25.000.- Euro oder 15.625,- Euro (62.500 Euro :4 Kinder)?
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Erbanteil - bin ich doch kein "gleichwertiger" Erbe?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo ,
wenn kein Testament besteht ,dass dich auschliesst bekommst du 1/4,ansonsten den Pflichtteil also 1/8 erst mal ganz grob.
Wenn du also Miterbe bist entscheidet die Erbengemeinschaft,also hast du auch Mitspracherecht ....
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#Man sagte mir un ich würde nach dem neuen Erbrecht als "gleichwertiger" Erbe gelten und würde nicht nur von dem 5/8 Anteil meiner Mutter erben, sondern man würde von der Summe 8/8 ausgehen und dann das Erbe durch uns 4 teilen ?
Was ist denn nun richtig ?#
Es gibt kein neues "Erbrecht", an der Erbfolge wurde nichts geändert.
Die Erbquote geht immer von 1/1 (=8/8) aus.
Zum Nachlass gehört allerdings nur der Anteil der Mutter von 5/8.
Wer wurde denn Erbe der Mutter? Gibt es ein Testament?
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Hallo Sohn3, Katrin
quote:
Man sagte mir un ich würde nach dem neuen Erbrecht als "gleichwertiger" Erbe gelten und würde nicht nur von dem 5/8 Anteil meiner Mutter erben, sondern man würde von der Summe 8/8 ausgehen und dann das Erbe durch uns 4 teilen ?Zitat:
Selbstverständlich Du wirst als "gleichwertiger" Erbe gelten, dein 3 Geschwester werden auch nichts von die Anteile die sie bereits haben was erben.
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--- editiert vom Admin
Es wurde doch erwaehnt, dass die Mutter nochmal geheiratet hat. Lebt dieser 2. Mann noch? Sind sie noch verheiratet?
Dann wuerde doch das Erbe (5/8) zu 1/2 an den Mann gehen, und fuer die 4 Kindr blieben noch 2,5/8 uebrig, oder?
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Es wurde doch erwaehnt, dass die Mutter nochmal geheiratet hat. Lebt dieser 2. Mann noch? Sind sie noch verheiratet?
Dann wuerde doch das Erbe (5/8) zu 1/2 an den Mann gehen, und fuer die 4 Kindr blieben noch 2,5/8 uebrig, oder?
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Alles nur Mutmaßungen!
Wer wurde denn Erbe der Mutter? Gibt es ein Testament?
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Es gibt kein Testament.
Erben werden nur meine 3 Halbgeschwister und ich.
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Somit gilt die gesetzliche Erbfolge und ihr werdet je zu 1/4 Erben (sofern der 2. Ehemann bereits verstorben ist).
Wie schon geschrieben, gehört der Anteil der Mutter in Höhe von 5/8 zum Nachlass.
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Das heisst nun was ????
Ich werde nur ein Viertel vom 5/8 Anteil meiner Mutter erben oder ein Viertel von den 8/8?
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--- editiert vom Admin
quote:
Ich werde nur ein Viertel vom 5/8 Anteil meiner Mutter erben
Natuerlich, wovon denn sonst.
Warum solltest du denn auch einen Teil von den noch lebenden Geschwistern erben? Deren Anteil gehoert denen und nicht der Mutter. Faellt also nicht in die Erbmasse.
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