Erbanteil der Kinder

2. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ragnarrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanteil der Kinder

Hallo
Bitte hier um Rat. Bin verheiratet u. 62 Jahre alt.Meine Frau ist nach 2 maligen überstandenen Brustkrebs u. derzeitigen Erwerbsminderungsrente wieder erkrangt u. ich muss nun vorsorge treffen. Haben beide immer geschafft u. stehe auch bald vor meiner Rente. Wäre auch alles gut ,wenn da nicht die drei Kinder wären die meine Frau mit in die Ehe brachte.Eigene Kinder gibts keine. Reichtümer ( Immobilien usw..) nicht vorhanden, da wir Jahrzehnte lang mit viel Geld diese Kinder unterstützen mussten. Sie hatten oder haben alle 3 noch nie einen Tag gearbeitet. Schlimmer noch,sie haben uns nur belogen, betrogen u. sogar bestohlen. Und deshalb ist es mein Wunsch das diese drei wirklich schlechten Menschen bei einem Todesfall Verdienterweise noch weniger wie nichts Erben zumal sie sich an die Bestattungskosten eh nicht beteiligen. Zurzeit besteht auch gar kein kontakt zu denen. Unser Hab u. Gut besteht aus einem Auto u. Motorrad mit einer unteren 5 stelligen Eurosumme.
Wie bitteschön kann ich das in einen Erbfall schützen ??
Danke für ihre Aufmerksamkeit..
Mfg.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zunächst einmal gibt es im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kein gemeinsames Vermögen. Daher wäre es zunächst einmal interessant, auf wessen Namen die Bankkonten, sowie Auto und Motorrad laufen.

Deine Frau kann nur das an ihre Kinder vererben, was ihr gehört. Der Hausrat geht ohnehin als Voraus an den Ehegatten.

Außerdem solltet Ihr ein Testament machen, in dem Ihr Euch gegenseitig als Alleinerben einsetzt, denn dann haben die Kinder nur Anspruch auf den Pflichtteil. Der beträgt insgesamt 1/4 des Vermögens Deiner Frau.

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Da es keine gemeinsamen Kinder gibt, könnte die Ehefrau ihre Kinder in einem Einzeltestament enterben bzw. auf den gesetzlichen Pflichtteil setzen.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 02.02.2020 13:33

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Ragnarrecht123):
wieder erkrangt u. ich muss nun vorsorge treffen.
Habt ihr bei den früheren Erkrankungen und den gleichen gräßlichen, faulen Kindern nicht auch schon Vorsorge getroffen?
Zitat (von Ragnarrecht123):
Und deshalb ist es mein Wunsch
Und was sagt deine Frau dazu? Immerhin sind es ihre Kinder. Wie alt sind denn die Kinder?
Ist deine Frau mit deiner aktuellen Idee einverstanden?
Zitat (von Ragnarrecht123):
zumal sie sich an die Bestattungskosten eh nicht beteiligen.
Das weißt du jetzt schon? Wie kommts? Es besteht doch kein Kontakt.

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#4
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Die Frage war ja, wie wird der Mann Alleinerbe. Die Antwort ist mehr ais einfach: Die Frau testiert über ihr Vermögen.

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