Erbanteil gemeinsamer Kredit

20. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
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Erbanteil gemeinsamer Kredit

Ehemann mit einem Sohn aus vorheriger Ehe bringt Immobilie mit in die neue Ehe (Zugewinngemeinschaft) ein. Im Grundbuch ist nur der Ehemann eingetragen. Der laufende Kredit für die Immobilie wird zunächst vom Ehemann bedient. Während der Ehe endet die Laufzeit des Kredits. Ein Folgekredit wird aufgenommen, laut Kreditvertrag ist der Ehemann "Hauptkreditnehmer", die Ehefrau "Nebenkreditnehmerin" (wörtlich übernommen). Kurze Zeit später verstirbt der Ehemann und vermacht per Testament 50 % an die Ehefrau und 50 % an den Sohn aus erster Ehe.

Wie hoch ist der Anteil des Sohns am noch laufenden Kredit sprich an den daraus resultierenden Schulden? 50 %? 25 %?

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3 Antworten
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#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
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Bei dem Kredit handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit für welche die Erben haften (§ 1967 BGB). Wer wieviel ist keine Frsge der Prozente, sondern am Ende eine Frage der Einigung der Erben bei einer Erbauseinandersetzung. Hier jedoch würde sich die Kreditgebende Bank zunächst an den "Nebenkreditnehmer" wenden.

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Kannst Du das begründen? Man findet auf diversen Seiten im Internet das folgende:

Zitat (von https://www.signal-iduna.de/lebensversicherung/risikolebensversicherung/zwei-kreditnehmer-einer-stirbt-blog.php):

Durchaus üblich ist, dass zwei Personen gemeinsam einen Kredit aufnehmen und beide den Kreditvertrag unterzeichnen. Häufig ist dies bei Eheleuten der Fall, zum Beispiel bei einem Immobilien- oder Hauskredit. Im Regelfall greift hier die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung.
...
Bei Eheleuten übertragen sich die Forderungen aus einem gemeinsam unterzeichneten, laufenden Kredit direkt auf die verwitwete Person als alleinigem Schuldner oder als alleinige Schuldnerin. Dies ist selbst dann der Fall, wenn den Kindern die Hälfte des Erbes zusteht – der Kredit wird hierbei ausgeklammert.


Zitat (von https://www.finanzcheck.de/kredit/kredit-im-todesfall/):

Wie der Name bereits verrät, wird ein Gemeinschaftskredit von zwei Personen zusammen aufgenommen. Dabei sind die Schuldner unabhängig voneinander für die Tilgung des Darlehens in der Pflicht und können einzeln vom Gläubiger belangt werden. Das wohl gängigste Beispiel eines Gemeinschaftskredits ist ein mit dem Ehepartner aufgenommenes Darlehen. Wenn einer der zwei Kreditnehmer stirbt, überträgt sich die Finanzierung direkt auf den Ehepartner, der zum verbleibenden Schuldner wird. Das ist selbst dann der Fall, wenn das Erbe zur Hälfte an die Kinder geht, da der Kredit hiervon ausgenommen ist.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Für die interessierten Leser, hier die Antwort eines Juristen:

Die Begriffe Hauptkreditnehmer und Nebenkreditnehmer sind nicht näher definiert, damit sind diese als Synonym für Darlehensnehmer anzusehen. Da es sich bei dem Kredit um eine Gesamtschuld handelt, sind beide Darlehensnehmer (hier Ehemann und Ehefrau) jeweils auch alleine der Zahlung des Kredits verpflichtet.

Für die Berechnung, wieviel des verbliebenden Kredits als Nachlassverbindlichkeit des verstorbenen Ehemanns anzusehen sind, ist die Verwendung des Kredits zu betrachten. Da dieser ausschließlich der Immobilie, deren alleiniger Eigentümer der Ehemann war, zuzurechen ist, fällt die gesamte offene Kreditsumme in die Nachlassverbindlichkeiten, die entsprechend des Testaments gequotelt würden. Und damit z.B. relevant für eine Erbschaftssteuerberechnung (Freibeträge).

Für die kreditgebende Bank hat dies allerdings keine Relevanz. Als Gesamtschuldner stehen die Ehefrau und der Sohn in der Pflicht.

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