Hallo ich habe mal eine frage Und hoffe das sie mir jemand beantworten kann.
Folgender Fall.
Erbengemeinschaft aus Person A 3/4 Erbanteil und Person B 1/4 Erbanteil.
Laut Testament darf die Immobilie nach erbrechlicher Auflage nach Paragraf 2192 ff. BGB 5 Jahre nicht veräußert werden.
Frage 1. Ist es wirklich rechtskräftig das die Immobilie 5 Jahre nicht verkauft werden darf.
Frage 2
Darf Person A 3/4 Erbanteil seinen Anteil jetzt schon verkaufen oder auch erst in 5 Jahren
Vielen dank für eure Hife
Erbanteil verkaufen auch mit veräußerungsverbot
4. Juli 2023
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Frage vom 4. Juli 2023 | 12:59
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanteil verkaufen auch mit veräußerungsverbot
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. Juli 2023 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (46675 Beiträge, 16549x hilfreich)
ZitatFrage 1. Ist es wirklich rechtskräftig das die Immobilie 5 Jahre nicht verkauft werden darf. :
Ja, wobei das irrelevant ist, wenn sich alle Beteiligten einig sind.
ZitatFrage 2 :
Darf Person A 3/4 Erbanteil seinen Anteil jetzt schon verkaufen oder auch erst in 5 Jahren
Der gesamte Erbteil darf verkauft werden, nicht jedoch die Immobilie alleine.
#2
Antwort vom 4. Juli 2023 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (46675 Beiträge, 16549x hilfreich)
ZitatFrage 1. Ist es wirklich rechtskräftig das die Immobilie 5 Jahre nicht verkauft werden darf. :
Ja, wobei das irrelevant ist, wenn sich alle Beteiligten einig sind.
ZitatFrage 2 :
Darf Person A 3/4 Erbanteil seinen Anteil jetzt schon verkaufen oder auch erst in 5 Jahren
Der gesamte Erbteil darf verkauft werden, nicht jedoch die Immobilie alleine.
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#3
Antwort vom 6. Juli 2023 | 19:53
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn Person B aber sein 1/4 Erbanteil von der Immobilie behält? Darf dann Person A sein 3/4 Erbanteil der Immobilie trotzdem nicht verkaufen?
#4
Antwort vom 6. Juli 2023 | 20:05
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
ZitatWenn Person B aber sein 1/4 Erbanteil von der Immobilie behält? Darf dann Person A sein 3/4 Erbanteil der Immobilie trotzdem nicht verkaufen? :
Es kann kein Erbanteil an der Immobilie verkauft werden - darauf hatte hh bereits hingewiesen.
Es kann nur der gesamte Erbteil (also inklusive Bankguthaben, Bausparverträge, Aktien et.) verkauft werden.
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