Erbanteil verkaufen auch mit veräußerungsverbot

4. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Panni123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbanteil verkaufen auch mit veräußerungsverbot

Hallo ich habe mal eine frage Und hoffe das sie mir jemand beantworten kann.
Folgender Fall.
Erbengemeinschaft aus Person A 3/4 Erbanteil und Person B 1/4 Erbanteil.
Laut Testament darf die Immobilie nach erbrechlicher Auflage nach Paragraf 2192 ff. BGB 5 Jahre nicht veräußert werden.
Frage 1. Ist es wirklich rechtskräftig das die Immobilie 5 Jahre nicht verkauft werden darf.
Frage 2
Darf Person A 3/4 Erbanteil seinen Anteil jetzt schon verkaufen oder auch erst in 5 Jahren

Vielen dank für eure Hife

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46675 Beiträge, 16549x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
Frage 1. Ist es wirklich rechtskräftig das die Immobilie 5 Jahre nicht verkauft werden darf.


Ja, wobei das irrelevant ist, wenn sich alle Beteiligten einig sind.

Zitat (von Panni123):
Frage 2
Darf Person A 3/4 Erbanteil seinen Anteil jetzt schon verkaufen oder auch erst in 5 Jahren


Der gesamte Erbteil darf verkauft werden, nicht jedoch die Immobilie alleine.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46675 Beiträge, 16549x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
Frage 1. Ist es wirklich rechtskräftig das die Immobilie 5 Jahre nicht verkauft werden darf.


Ja, wobei das irrelevant ist, wenn sich alle Beteiligten einig sind.

Zitat (von Panni123):
Frage 2
Darf Person A 3/4 Erbanteil seinen Anteil jetzt schon verkaufen oder auch erst in 5 Jahren


Der gesamte Erbteil darf verkauft werden, nicht jedoch die Immobilie alleine.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Panni123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Person B aber sein 1/4 Erbanteil von der Immobilie behält? Darf dann Person A sein 3/4 Erbanteil der Immobilie trotzdem nicht verkaufen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Panni123):
Wenn Person B aber sein 1/4 Erbanteil von der Immobilie behält? Darf dann Person A sein 3/4 Erbanteil der Immobilie trotzdem nicht verkaufen?

Es kann kein Erbanteil an der Immobilie verkauft werden - darauf hatte hh bereits hingewiesen.

Es kann nur der gesamte Erbteil (also inklusive Bankguthaben, Bausparverträge, Aktien et.) verkauft werden.

0x Hilfreiche Antwort

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