Erbaufteilung

4. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Benedikt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbaufteilung

Hallo,
unser letzter Elternteil ist gestorben und ich habe eine Aufstellung gemacht, welche Dinge noch von Wert sind, auch beim sogenannten "beweglichen Besitz" (wertvolle Uhren, Orientteppich oder so). Dabei bin ich natürlich von den Anschaffungskosten ausgegangen, stelle aber nun fest, dass diese Dinge die damals als sogenannte "Geldanlagen" angeschafft wurden, da nicht neu sondern 'gebraucht' sind, nur einen geringen realisierbaren Wert haben.

Nun will mein Bruder eine Bewertung des Erbes durch Gutachter vornehmen lassen. Bei der Immobilie ist das m.E. auch richtig.
Bei den o.g. mobilen Gegenständen ist aber das sicher teuerer, als die Dinge überhaupt wert sind.

Ich würde jetzt am liebsten die Sachen verkaufen und meinen Bruder seinen Anteil (Pflichtteil - er ist enterbt) auszahlen.

Geht das problemlos oder muss ich auf etwas achten, um später nicht von meinem Bruder mit unrealistischen (hohen) Nach-Forderungen konfrontiert zu werden?




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Das ist nicht so einfach, da Dein Bruder natürlich auch dann anzweifeln kann, dass Du die Dinge für einen angemessenen Preis verkauft hast.

Die Gutachterkosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und senken nicht nur den Erbteil, sondern auch den Pflichtteil. Daher sollte sich auch Dein Bruder genau überlegen, was er da tut.

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#2
 Von 
Benedikt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte eigentlich wissen, wie das rechtlich richtig ist.

Klar, dass mein Bruder den Kaufpreis anzweifeln könnte - es sei denn, ich handle rechtlich korrkt.

Die Kosten scheinen meinen Bruder nicht zu stören. Ich glaube, er ist einfach uneinsichtig und glaubt, die Sachen hätten hohe Werte (Ich habe dies schon geprüft und leider das Gegenteil festgestellt, aber er glaubt das nicht)

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Rechtlich gesehen gehören die sachen Dir, so dass Du sie verkaufen kannst.

Das löst aber nicht das Problem mit Deinem Bruder. Ich würde sogar erwarten, dass sich durch einen Verkauf das Problem eher noch verschärft. Dein Bruder könnte behaupten, dass Du die Sachen unter Wert verkauft hast und Du hast kaum eine Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen, wenn die Sachen weg sind.

Ohne Einschaltung eines Gutachters wirst Du das problem mit Deinem bruder kaum lösen können. Spätestens, wenn es zu einer Klage kommt, wird der Richter einen Gutachter einschalten.
Wie die Bewertung dann ausfällt, wenn die Sachen nicht mehr vorhanden sind, kann man nur spekulieren.

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#4
 Von 
HoHo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 37x hilfreich)

Lass doch deinen Bruder die Werte abschätzen und übergebe ihm die Sachen komplett - zum Verkauf oder Eigennutz. Das reduziert dann seinen Anteil an der Immobilie. ;)

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