Erbaufteilung bei 2 Geschwistern

25. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chrisji111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbaufteilung bei 2 Geschwistern

Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und kenne mich nicht mit der Thematik Erben nicht richtig aus und wollte mal um ein wenig Hilfe fragen. Es geht um folgendes Problem: die Mutter meiner Frau hat ein Haus indem jetzt der Bruder meiner Frau wohnt, er hat dieses Haus zum Teil Renoviert 40.000 Euro Renovierungskosten. Jetzt möchte der Bruder das Haus übernehmen bzw. das die Mutter das Haus ihm überschreibt und er dann meine Frau aus bezahlt.
Jetzt kommen aber die Punkte wo wir uns nicht einig sind, er bewertet das Haus zum realen Wert, ich habe gesagt wir müssen das vom Makler bewerten lassen was für ein Verkaufswert das Haus hat.
Zweiter Punkt: er möchte die Renovierungsarbeiten zur Hälfte an dem Betrag was meiner Frau zusteht abziehen, aber das ist doch nicht richtig?
Drittens: wenn wir(meine Frau) und der Bruder sich einig sind und er bezahlt sie aus, müssen wir für die Summe die sie bekommt irgendwelche Steuern bezahlen?
Vierte und letzte Frage: soll man das so machen wie oben geschrieben oder alles auf Eis legen bis die Mutter mal nicht mehr lebt und dann alles auf beide verteilen?

Langer Text und viele Fragen, hoffe ihr könnt mi ein paar Tipps geben, Danke und Gruß

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
er bewertet das Haus zum realen Wert, ich habe gesagt wir müssen das vom Makler bewerten lassen was für ein Verkaufswert das Haus hat.


Was ist mit „realem Wert" gemeint?

Einzig vernünftige Grundlage ist der Verkehrswert, der durch einen Gutachter ermittelt wurde.

Zitat:
er möchte die Renovierungsarbeiten zur Hälfte an dem Betrag was meiner Frau zusteht abziehen, aber das ist doch nicht richtig?


Richtig wäre, den Verkehrswert im Zustand ohne Renovierung zu ermitteln.

Zitat:
wenn wir(meine Frau) und der Bruder sich einig sind und er bezahlt sie aus, müssen wir für die Summe die sie bekommt irgendwelche Steuern bezahlen?


Nein

Zitat:
soll man das so machen wie oben geschrieben oder alles auf Eis legen bis die Mutter mal nicht mehr lebt und dann alles auf beide verteilen?


Ich hätte Deinem Bruder empfohlen, das bereits zu machen, bevor er die 40.000€ investiert.

Deine Frau hat übrigen nur ein moralisches Mitspracherecht. Rein rechtlich dürfte die Mutter dem Bruder das Haus überschreiben ohne dass er Deine Frau auszahlen müsste und auch ohne ihre Zustimmung.

Am Ende entscheidet daher die Mutter, wie hoch die Auszahlung an Deine Frau ausfällt. Dabei darf sie auch Dinge wie eine Pflegeverpflichtung berücksichtigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 226x hilfreich)

Interessant wäre auch, ob der Bruyer der im Haus der Mutter wohnt Miete bezahlt.
Was ist eigentlich der Grund, dass das Haus auf den Bruder überschrieben werden soll? Ist das auch der Wunsch der Mutter? Wie kommt es zu Renovierungslosten von 40.000 Euro? Ist das belegbar. Das ist viel Geld. Was wurde überhaupt renoviert?

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chrisji111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Interessant wäre auch, ob der Bruyer der im Haus der Mutter wohnt Miete bezahlt.
Was ist eigentlich der Grund, dass das Haus auf den Bruder überschrieben werden soll? Ist das auch der Wunsch der Mutter? Wie kommt es zu Renovierungslosten von 40.000 Euro? Ist das belegbar. Das ist viel Geld. Was wurde überhaupt renoviert?


Danke für die Rückmeldung, ja der Bruder wohnt im Haus, die Mutter ist ausgezogen. Miete bezahlt der Bruder nicht.
Die Renovierungsarbeiten sind alle Belegbar.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 226x hilfreich)

Dann wäre es doch gerechtfertigt die Renovierungkosten mit der "Nicht"-Miete gegen zu rechnen.
Ich würde auch- wie der Vorredner sagte, auf einen zugelassenen Gutachter für den Wert des Hauses bestehen. Ein neutraler Gutachter ist allemal besser als jahrelanger Zwist etwas zu billig oder zu teuer vereinbart zu haben.
Warum will die Mutter das Haus überschreiben?
Ist damit eine abgesicherte Pflegevereinbarung verbunden?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Chrisji111 ):
die Mutter ist ausgezogen.
Deine Schwiegermutter lebt noch. Was sagt sie denn zu euren Ideen?
Man kann sie bitten, dass sie das festlegt. Sie möge bitte ein Testament machen. Vielleicht hat sie schon ?

Denn: Sterben kommt vor dem Erben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chrisji111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Chrisji111 ):
die Mutter ist ausgezogen.
Deine Schwiegermutter lebt noch. Was sagt sie denn zu euren Ideen?
Man kann sie bitten, dass sie das festlegt. Sie möge bitte ein Testament machen. Vielleicht hat sie schon ?

Denn: Sterben kommt vor dem Erben.


Das ist genau das was ich auch sage, Sterben kommt vor Erben.
Ich weis nicht warum der Bruder es so eilig hat, wir waren einverstanden damit die Mutter auszieht und er im Haus jetzt wohnt. Die Mutter ist jetzt in einer Wohnung zur Miete, diese Miete bezahlt aber zur Zeit der Bruder da im Haus eine Einliegerwohnung ist die er vermietet hat und diese Mieteinnahmen die Miete der Mutter deckt. Sobald er aber das Haus bekommt möchte er auch das die Miete der Mutter je zur Hälfte von meiner Frau und er geteilt werden. Verstehe ich auch nicht so ganz da meine Frau die Mutter nicht aus dem Haus hat sondern ein wenig er. Ich möchte bei dem ganzen nicht als der böse Mann dastehen, möchte aber auch nicht das meine Frau benachteiligt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chrisji111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Dann wäre es doch gerechtfertigt die Renovierungkosten mit der "Nicht"-Miete gegen zu rechnen.
Ich würde auch- wie der Vorredner sagte, auf einen zugelassenen Gutachter für den Wert des Hauses bestehen. Ein neutraler Gutachter ist allemal besser als jahrelanger Zwist etwas zu billig oder zu teuer vereinbart zu haben.
Warum will die Mutter das Haus überschreiben?
Ist damit eine abgesicherte Pflegevereinbarung verbunden?


Die Mutter ist es egal ob das Haus jetzt überschrieben wird oder später.
Eine pflegevereinbarung besteht nicht.
Der Sohn also der Bruder meiner Frau möchte das Haus übernehmen, jedoch finde ich den Vorschlag von ihm nicht fair für meine Frau da sie dann vom Erbe stark benachteiligt ist

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chrisji111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
er bewertet das Haus zum realen Wert, ich habe gesagt wir müssen das vom Makler bewerten lassen was für ein Verkaufswert das Haus hat.


Was ist mit „realem Wert" gemeint?

Einzig vernünftige Grundlage ist der Verkehrswert, der durch einen Gutachter ermittelt wurde.

Zitat:
er möchte die Renovierungsarbeiten zur Hälfte an dem Betrag was meiner Frau zusteht abziehen, aber das ist doch nicht richtig?


Richtig wäre, den Verkehrswert im Zustand ohne Renovierung zu ermitteln.

Zitat:
wenn wir(meine Frau) und der Bruder sich einig sind und er bezahlt sie aus, müssen wir für die Summe die sie bekommt irgendwelche Steuern bezahlen?


Nein

Zitat:
soll man das so machen wie oben geschrieben oder alles auf Eis legen bis die Mutter mal nicht mehr lebt und dann alles auf beide verteilen?


Ich hätte Deinem Bruder empfohlen, das bereits zu machen, bevor er die 40.000€ investiert.

Deine Frau hat übrigen nur ein moralisches Mitspracherecht. Rein rechtlich dürfte die Mutter dem Bruder das Haus überschreiben ohne dass er Deine Frau auszahlen müsste und auch ohne ihre Zustimmung.

Warum hat meine Frau kein Mitspracherecht? Das Haus und das Konto läuft seid dem Tod des Vater als Erbengemeinschaft weiter, meine Frau hat doch genau soviel zu sagen wie der Bruder?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Chrisji111 ):
jedoch finde ich den Vorschlag von ihm nicht fair für meine Frau da sie dann vom Erbe stark benachteiligt ist
Wenn du auch sagst, dass Sterben VOR dem Erben kommt, kannst du nicht gleichzeitig von Benachteiligung deiner Frau beim Erbe sprechen.
Fragt deine Schwiegermutter, was sie möchte. Das soll sie dann ins Testament schreiben. Mindestens das.

Sonst ist der Erbstreit schon da---obwohl noch gar keiner gestorben ist.
:augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo, Chrisji111

Wenn Ihr - wie in Beitrag 9 beschrieben - tatsächlich eine ERBENGEMEINSCHAFT seid, ist die rechtliche Lage ganz anders.

1. Erbengemeinschaft bedeutet, dass Euch Dreien das Haus gemeissam gehört.
(Vermutlich jedem 1/3)??

2.) Dein Bruder hatte kein Recht, ohne Euer Einverständnis Modernisierungsmwassnahmen zu machen.
Hast Du hierzu Dein ok gegeben?

3.) Wenn er ohne die Miterben zu fragen € 40000,-- investiert hat - sein Pech.
Das hätte er allein gar nicht gedurft.

4. Er ist verpflichtet, den Miterben anteilig Miete zu zahlen, wenn er im Haus wohnt.

5.) Deine Frau muss auf gar keinen Fall Mietkosten für die Mutter mit übernehmen.
Diese Kosten können/müssen aus seinen Mietzahlungen bestritten werden.

6.) Wenn ihr Euch nicht auf einen Wert einigen könnt, muss ggfs. ein Verkehrswertgutachten
erstellt werden (möglichst nach dem Stand des Hauses zum Todeszeitpunkt des Vaters).

Wann ist der Vater/Ehemann der Mutter gestorben)???

7.) Wenn ihr tatsächlich eine Erbengemeinschsaft seid (d.h. wenn kein Testament des Vaters vorgelegen hat)
sind die Rechte Deiner Frau viel höher, als der Buder annimmt.

Der Bruder kann nicht fordern.
Ihr könnt ihn hingegen mit diesem Wissen konfrontieren (immer vorausgesetzt ihr seid wirklich
eine Erbenemeinschaft.)

Erbengemeinschaften haben allerdings das Problem,dass man sich häufig nicht einig wird
und es viel Streit gibt.

Die Frage ist, was die Mutter mit ihrem 1/3 Anteil machen möchte.

Falls sie verstirbt, ohne etwas entschieden zu haben, werden ihre 33 1/3 % je zur Hälfteauf
EurenAneil aufgeschlagen.

Aber auch, wenn sie ihren Anteil dem Bruder überschreibt, bist Du dem Bruder nicht ausgeliefert.
Denn auch ein Mehrheitanteil entscheidet gar nichts.

grüsse
malia




0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Chrisji111
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von malia):
Hallo, Chrisji111

Wenn Ihr - wie in Beitrag 9 beschrieben - tatsächlich eine ERBENGEMEINSCHAFT seid, ist die rechtliche Lage ganz anders.

1. Erbengemeinschaft bedeutet, dass Euch Dreien das Haus gemeissam gehört.
(Vermutlich jedem 1/3)??

2.) Dein Bruder hatte kein Recht, ohne Euer Einverständnis Modernisierungsmwassnahmen zu machen.
Hast Du hierzu Dein ok gegeben?

3.) Wenn er ohne die Miterben zu fragen € 40000,-- investiert hat - sein Pech.
Das hätte er allein gar nicht gedurft.

4. Er ist verpflichtet, den Miterben anteilig Miete zu zahlen, wenn er im Haus wohnt.

5.) Deine Frau muss auf gar keinen Fall Mietkosten für die Mutter mit übernehmen.
Diese Kosten können/müssen aus seinen Mietzahlungen bestritten werden.

6.) Wenn ihr Euch nicht auf einen Wert einigen könnt, muss ggfs. ein Verkehrswertgutachten
erstellt werden (möglichst nach dem Stand des Hauses zum Todeszeitpunkt des Vaters).

Wann ist der Vater/Ehemann der Mutter gestorben)???

7.) Wenn ihr tatsächlich eine Erbengemeinschsaft seid (d.h. wenn kein Testament des Vaters vorgelegen hat)
sind die Rechte Deiner Frau viel höher, als der Buder annimmt.

Der Bruder kann nicht fordern.
Ihr könnt ihn hingegen mit diesem Wissen konfrontieren (immer vorausgesetzt ihr seid wirklich
eine Erbenemeinschaft.)

Erbengemeinschaften haben allerdings das Problem,dass man sich häufig nicht einig wird
und es viel Streit gibt.

Die Frage ist, was die Mutter mit ihrem 1/3 Anteil machen möchte.

Falls sie verstirbt, ohne etwas entschieden zu haben, werden ihre 33 1/3 % je zur Hälfteauf
EurenAneil aufgeschlagen.

Aber auch, wenn sie ihren Anteil dem Bruder überschreibt, bist Du dem Bruder nicht ausgeliefert.
Denn auch ein Mehrheitanteil entscheidet gar nichts.

grüsse
malia


Hallo,
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.
Zu 1. Ja, ist tatsächlich so das die drei eine Erbengemeinschaft nach dem Tod gebildet haben.
Zu 2. der Bruder fragte meine Frau ob es ok ist wenn er renoviert bevor die Angelegenheit mit dem Haus noch nicht geklärt ist. Meine Frau gab ihm das ok, ohne zu denken das später sie die Hälfte davon tragen soll.
Zu 3 siehe Punkt 2
Zu 6. Der Vater starb vor zehn Jahren, bis März wohnte die Mutter im Haus und der Sohn unten in der einliegerwohnung.(Mietfrei).
Zu 7 Ja, ist tatsächlich eine Erbengemeinschaft, sogar das Konto läuft auf Erbengemeinschaft. Der Vater hatte kein Testament gehabt.

Nach dem Tod des Vaters haben der Bruder und meine Frau entschieden auf den Pflichtteil zu verzichten und wenn die Mutter nicht mehr lebt alles zu teilen. Jetzt hat der Bruder es auf einmal eilig und möchte das Haus übernehmen und meine Frau ausbezahlen. Der Vorschlag von ihm ist aber nicht richtig oder fair.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

@Chrisji111
Bitte nicht alles Zitieren. Bitte nur ANTWORTEN. Danke.
-----------------------------------------------

Zitat (von malia):
wie in Beitrag 9 beschrieben - tatsächlich eine ERBENGEMEINSCHAFT seid,
Dort steht das nicht.
Zitat (von Chrisji111 ):
ist tatsächlich so das die drei eine Erbengemeinschaft nach dem Tod gebildet haben.
Das bringst du in #11? Deine Frau, dein Schwager und deine Schwiegermutter sind eine Erbengemeinschaft ?--- woher weißt du das jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von malia):
Erbengemeinschaft bedeutet, dass Euch Dreien das Haus gemeissam gehört.
(Vermutlich jedem 1/3)??

Da es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Erbe ist die Mutter zur Hälfte und die Kinder je zu einem Viertel (gesetzlicher Güterstand).
Zitat:
Wenn er ohne die Miterben zu fragen € 40000,-- investiert hat - sein Pech. Das hätte er allein gar nicht gedurft.

Er darf investieren soviel er möchte.
Zitat:
Er ist verpflichtet, den Miterben anteilig Miete zu zahlen, wenn er im Haus wohnt.

Die Erben können eine Nutzungentschädigung verlangen - allerdings nicht rückwirkend.
Zitat:
Diese Kosten können/müssen aus seinen Mietzahlungen bestritten werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte er verpflichtet sein, die Miete der Mutter zu zahlen?
Zitat:
Die Frage ist, was die Mutter mit ihrem 1/3 Anteil machen möchte.

Welcher 1/3 Anteil?

-- Editiert von cruncc1 am 26.12.2020 16:02

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

@Chrisji111

Chrisji, ein Punkt von mir ist nicht ganz richtig.

1.) Ihr seid offenbar glanz klar eine Erengemeinschaft.

2. Meine Anahme bezüglich der Anteile war falsch.
Cruncc hat recht Mutter 50%, Du und Deine Schwester jeweils 25%.

3.) Es gelten die rechtlichen Grundlagen für eine Erbengemeinschaft

4.) In einer Erbengemeinschaft gibt es keine Pflichtteile, auf die man verzichten könnte/konnte.
Ihr müsst das Ganze völlig neu denken.

4.) Der Bruder durfte investieren, hätte sich aber im Vorfeld üer die rechtlichen Gegebenheiten informieren
müssen. Er kann die Hälfte der Kosten jetzt nicht auf Deine Frau abwälzen.

5.) Zunächst benötigt ihr einen realen Wert des Hauses, von dem ihr ausgehen könnt.

6.) Dann geht es um die 50% de rMutter.
Ist es der wirklich die Absicht der Mutter, dem Sohn ihre 50% zu überschreiben?????
Er hat darauf gar kein Anrecht.

7.) Deine Frau muss sich nicht zur Eile drängen lassen.
Sie hat neben der Mutter die Karten in der Hand.
Sie kann ganz genau festlegen, was sie möchte.

Vor allem muss sie demBruder klar machen,dass sie ihre Rechte kennt.


Kennt Ihr den Wert des Hauses?? Was will die Mutter?????

Erbengemeinschaften sind ein Minenfeld. Der rudefr kann gar nichts bestimmenfordern.LH
malia










.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von malia):
Dann geht es um die 50% de rMutter.

Wenn das Haus den Eltern je zur Hälfte gehört hat, gehört der Mutter (rechnerisch) 75 %.

-- Editiert von cruncc1 am 26.12.2020 18:00

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Chrisji111 ):
soll man das so machen wie oben geschrieben oder alles auf Eis legen bis die Mutter mal nicht mehr lebt und dann alles auf beide verteilen?

Aus der Sicht des Bruders ist es verständlich, dass er Klarheit bezüglich der von ihm bewohnten Immobilie möchte. Hier müsste ein notarieller Vertrag unter Mitwirkung aller Erben beurkundet werden. Man sollte sich beim Notar beraten lassen.

Man sollte sich im Klaren sein, dass jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen kann, dann wird die gesamte Immobilie versteigert.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen